GEZ Befreiung in der Insolvenzphase?

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FoLo
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GEZ Befreiung in der Insolvenzphase?

Beitrag von FoLo »

Hallo!
Kann man sich in der Insolvenzzeit von der GEZ befreien lassen?
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Re: GEZ Befreiung in der Insolvenzphase?

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Hi FoLo,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "GEZ Befreiung in der Insolvenzphase?" geschaut?
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Käsebrot
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Re: GEZ Befreiung in der Insolvenzphase?

Beitrag von Käsebrot »

Nö, außer du fällst unter diejenigen, sich sich befreien lassen können, sprich Studenten, ALG II-Empfänger etc.
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insolaner
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Re: GEZ Befreiung in der Insolvenzphase?

Beitrag von insolaner »

gute Idee, käme auf einen Versuch an - schliesslich liegt man "quasi-netto" unter der Bemessungsgrenze?!
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Käsebrot
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Re: GEZ Befreiung in der Insolvenzphase?

Beitrag von Käsebrot »

Das steht auf der Seite der Rundfunkgebühren, wusste ich jetzt auch tatsächlich auch nicht:

Sie erhalten keine der oben genannten Sozialleistungen, weil Ihre Einkünfte die Bedarfsgrenze überschreiten?
Dann können Sie eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht als besonderer Härtefall beantragen. Voraussetzung: Ihr Einkommen überschreitet Ihren sozialen Bedarf um weniger als die Höhe des monatlichen Rundfunkbeitrags von 17,50 Euro.


Ist jetzt halt nur die Frage, wie „sozialer Bedarf“ definiert ist. Der Grundfreibetrag dürfte wahrscheinlich schon höher ausfallen als der Sozialhilfesatz/ALG II.
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insolaner
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Re: GEZ Befreiung in der Insolvenzphase?

Beitrag von insolaner »

das "schöne" ist ja bei ALG2 (Hartz IV), dass nur das ALG2 gerechnet wird, ohne die Miete (dasselbe bei Krankenkassenzuzahlungen!) - es wäre nur mal interessant, eine verbindliche Info zu bekommen, ob das eigentliche Gehalt (zB. 1500 EUR netto) gerechnet wird, und man somit zwangsabgabenpflichtig ist. Oder ob der Betrag "nach-Pfändung" zählt, womit man vermutlich 'drunter' liegt!
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Käsebrot
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Re: GEZ Befreiung in der Insolvenzphase?

Beitrag von Käsebrot »

Also ich würde ja mal behaupten, dass man selbst mit dem aktuellen Grundfreibetrag von 1178€ immer noch besser gestellt ist als ein ALG II-Empfänger. Der Regelbedarf liegt derzeit bei 446€, entsprechend bleiben dann noch über 700€ übrig.

Klar, gerade in Ballungsräumen machst du damit insbesondere bei der Miete keine großen Sprünge, aber andererseits liegt die vom Amt übernommene Miete bei Alleinstehenden auch nicht unbedingt höher.

Und im Regelbedarf sind ja wiederum alle Kosten bereits berücksichtigt. Wie ausreichend das ist, ist ein anderes Paar Stiefel...
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imker
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Re: GEZ Befreiung in der Insolvenzphase?

Beitrag von imker »

Käsebrot hat geschrieben: 19. Mär 2021, 05:28 Das steht auf der Seite der Rundfunkgebühren, wusste ich jetzt auch tatsächlich auch nicht:

Sie erhalten keine der oben genannten Sozialleistungen, weil Ihre Einkünfte die Bedarfsgrenze überschreiten?
Dann können Sie eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht als besonderer Härtefall beantragen. Voraussetzung: Ihr Einkommen überschreitet Ihren sozialen Bedarf um weniger als die Höhe des monatlichen Rundfunkbeitrags von 17,50 Euro.


Ist jetzt halt nur die Frage, wie „sozialer Bedarf“ definiert ist. Der Grundfreibetrag dürfte wahrscheinlich schon höher ausfallen als der Sozialhilfesatz/ALG II.
..das geht mit dem hier aufrufbaren Berechnungsbogen, der mE etwas know-how beim Ausfüllen abverlangt:

https://www.infodienst-schuldnerberatun ... d-sgb-xii/
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caffery
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Re: GEZ Befreiung in der Insolvenzphase?

Beitrag von caffery »

Käsebrot hat geschrieben: 19. Mär 2021, 05:28
Sie erhalten keine der oben genannten Sozialleistungen, weil Ihre Einkünfte die Bedarfsgrenze überschreiten?
Dann können Sie eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht als besonderer Härtefall beantragen. Voraussetzung: Ihr Einkommen überschreitet Ihren sozialen Bedarf um weniger als die Höhe des monatlichen Rundfunkbeitrags von 17,50 Euro.


Ist jetzt halt nur die Frage, wie „sozialer Bedarf“ definiert ist. Der Grundfreibetrag dürfte wahrscheinlich schon höher ausfallen als der Sozialhilfesatz/ALG II.
Die meinen hier das wirtschaftliche Existenzminimum - also quasi den Hartz-Satz!

Die Pfändungstabelle belässt aber in aller aller Regel deutlich mehr als diesen Satz. Von daher erfüllt ein erwerbstätiger Schuldner im (oder außerhalb des) Insolvenzverfahren natürlich nicht die gemeinte Definition von "Härtefall".
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FoLo
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Re: GEZ Befreiung in der Insolvenzphase?

Beitrag von FoLo »

Hallo!
Danke für eure Meinungen und Kommentare. Denke, das ist so wie beschrieben. Es muss bezahlt werden.
Schönen Abend noch!
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