Gerichtsvollziehr will telefonieren

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paradiesvogel24
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Re: Gerichtsvollziehr will telefonieren

Beitrag von paradiesvogel24 »

Ja im Normalfall ist das wohl so jedoch bestätigen die Ausnahmen die Regel. Bei einer Privatinsolvenz ist es schwierig ein Gewerbe weiterzuführen auf was ich nicht verzichten möchte das sich das langfristig rechnen wird zumal ich ein Erbe in Ausland habe und aufgrund von Corona nicht annehmen kann da ich nicht fliegen kann. Sobald ich das annehme kann ich die Gläubiger auszahlen. Wenn ich eine Privatinsolvenz beantrage kommen noch weitere Kosten auf mich zu und hinzukommt das ich aufgrund des Erbes zu viel an den Insolvenzverwalter bezahlen. Bei meinem kleinen Schuldenbetrag von ca. 5000€ ist eine Insolvenz für mich eher zum Nachteil laut der Schuldnerberatung.
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Witwe Bolte
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Re: Gerichtsvollziehr will telefonieren

Beitrag von Witwe Bolte »

paradiesvogel24 hat geschrieben: 27. Apr 2021, 10:32 Ja im Normalfall ist das wohl so jedoch bestätigen die Ausnahmen die Regel.
So isses.
paradiesvogel24 hat geschrieben: 27. Apr 2021, 10:32 Bei einer Privatinsolvenz ist es schwierig ein Gewerbe weiterzuführen auf was ich nicht verzichten möchte
Das kommt auf das Gewerbe an und, vor allem, auf den Insolvenzverwalter.
Vielleicht würde er Dein Gewerbe "freigeben" gem. InsO § 35 Abs 2, s. hier zB:
https://dejure.org/gesetze/InsO/35.html
dann würdest Du nur an ihn abführen müssen, was Du im Falle einer sv-pflichtigen Tätigkeit abführen müsstest - und das kann ggfs. auch Null sein.
paradiesvogel24 hat geschrieben: 27. Apr 2021, 10:32 das sich das langfristig rechnen wird
... das hat schon so mancher gedacht.
paradiesvogel24 hat geschrieben: 27. Apr 2021, 10:32 zumal ich ein Erbe in Ausland habe und aufgrund von Corona nicht annehmen kann da ich nicht fliegen kann. Sobald ich das annehme kann ich die Gläubiger auszahlen. Wenn ich eine Privatinsolvenz beantrage kommen noch weitere Kosten auf mich zu und hinzukommt das ich aufgrund des Erbes zu viel an den Insolvenzverwalter bezahlen. Bei meinem kleinen Schuldenbetrag von ca. 5000€ ist eine Insolvenz für mich eher zum Nachteil laut der Schuldnerberatung.
Ja, das klingt alles nach guten Gründen gegen ein Insolvenzverfahren.
Dann: Viel Glück!

Aber noch ein Tipp: Je mehr Du verhindern möchtest, dass ein GV Dich besuchen kommt,
um so neugieriger könnte er werden, ob Du da nicht was zu verbergen hast.

Ich habe schon ziemlich viele GV kennengelernt und, bis auf einen, waren sie alle nett und kooperativ,
wenn man nett mit ihnen geredet hat - bis auf den einen, der war wirklich unangenehm.
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paradiesvogel24
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Re: Gerichtsvollziehr will telefonieren

Beitrag von paradiesvogel24 »

Danke Dir, Bis auf meinen PC habe ich nichts an wertvollen Gütern die er mitnehmen könnte. Ist zwar kein Gamer PC
aber dennoch habe ich um die 700€ für die Hardwareteile investiert die ich für Videobearbeitung brauche. Ich will ja nicht das er mir einen 100€ Pc hinstellt(mit dem ich keine Videos schneiden kann) oder ich den zurückkaufen muss zumal ich das Geld nicht habe. Verstehe das sowieso nicht mit dem zurückkaufen wenn die etwas mitnehmen wollen. Wenn man es doch einmal zurückkauft wieso kann er das dann nicht nochmal mitnehmen es ist ja noch da.
Was meinst Du mit: .. das hat schon so mancher gedacht
.
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Witwe Bolte
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Re: Gerichtsvollziehr will telefonieren

Beitrag von Witwe Bolte »

Du hast geschrieben:
" ... das sich das langfristig rechnen wird ..." (Dein Gewerbe).

Dazu mein Kommentar:
... das hat schon so mancher gedacht.

Denn: Erstens kommt es anders ... usw.
aber Ausnahmen bestätigen ja bekanntlich die Regel.

Ich wünsch Dir viel Glück!

Läßt Dich Dein Jobcenter wenigstens in Ruhe ?
Die mögen ja oft auch keine Selbständigen und kommen dann mit obskuren "Bewerbungstrainings"
(6-Wochen-Vollzeit 40 Std/Woche Präsenzpflicht) oder ebenso obskuren "Existenzgründungsseminaren" (8-Wochen-Vollzeit 40 Std/Woche, ebenso mit Präsenzpflicht)
und drohen dann gern: "Wenn Sie Ihrer Mitwirkungspflicht nicht nachkommen, dann können die Leistungen komplett eingestellt werden ..."

Da hab ich schon die dollsten Dinge erlebt (was Jobcenter angeht).
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paradiesvogel24
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Re: Gerichtsvollziehr will telefonieren

Beitrag von paradiesvogel24 »

Dazu mein Kommentar:
... das hat schon so mancher gedacht.

Denn: Erstens kommt es anders ... usw.
aber Ausnahmen bestätigen ja bekanntlich die Regel.

Ich wünsch Dir viel Glück!


Das sieht man an an den Zahlen ob ob die hoch oder runter gehen. Jetzt während Covid 19 ist es eh ruhiger.
Läßt Dich Dein Jobcenter wenigstens in Ruhe ?
Die mögen ja oft auch keine Selbständigen und kommen dann mit obskuren "Bewerbungstrainings"
(6-Wochen-Vollzeit 40 Std/Woche Präsenzpflicht) oder ebenso obskuren "Existenzgründungsseminaren" (8-Wochen-Vollzeit 40 Std/Woche, ebenso mit Präsenzpflicht)
und drohen dann gern: "Wenn Sie Ihrer Mitwirkungspflicht nicht nachkommen, dann können die Leistungen komplett eingestellt werden ..."

Da hab ich schon die dollsten Dinge erlebt (was Jobcenter angeht).
Ja, kann nicht klagen, ich gebe denen regelmäßig alle 6 Monate vorläufige und abschließende EKS ab und dann passen die die Bezüge an, ziehen etwas ab oder eben nicht. Auch da bestätigen die Ausnahmen die Regel. Habe auch Horrorgeschichten im TV gehört aber denke die pushen das ganze gewaltig auf oder aber die Leute kommen den Verpflichtungen nicht nach.

Wenn jemand nicht einsieht Bewerbungen zu schreiben, reicht keine Unterlagen ein dann kann es übel aussehen ansonsten ging bisher alles glatt.

Zur zeit läuft ein Antrag auf volle Selbstständigkeit mit Einstigsgeld für die nächsten 6 Monate.
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paradiesvogel24
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Re: Gerichtsvollziehr will telefonieren

Beitrag von paradiesvogel24 »

Danke dir für die Tipps aber ich habe das anders gelöst. Ich will keine Privatinsolvenz machen da ich die Schulden schneller loswerden will um mein Unternehmen zu gründen das schon in der Vorbereitung zur Gründung ist. Einen Gläubiger habe ich ausbezahlt und um die anderen vergleiche kümmert sich die Schuldnerberatung. Ich bin da recht zuversichtlich das ich auf 30-50% komme und das bald vom Tisch ist. Ich habe sogar Erfolgsgarantie schriftlich bekommen.

Es gibt immer Lösungen, man muss sie nur finden. Nicht jede Lösung ist für jeden richtig. :)
imker hat geschrieben: 27. Apr 2021, 10:23 ... ich würde in so einer Lage nicht glauben, dass ich das schon schaffen werde, sondern dann den Betrag ausrechnen, der drei Jahre lang in einer Insolvenz pfändbar wäre und dann die "ZAHLEN" mal vergleichen. Aber andere Vorgehensweisen können sicherlich auch sehr erfolgreich erscheinen und verlaufen - raten würde ich das. was Du planst, meinem Bruder nie
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caffery
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Re: Gerichtsvollziehr will telefonieren

Beitrag von caffery »

paradiesvogel24 hat geschrieben: 21. Aug 2021, 07:27 Ich habe sogar Erfolgsgarantie schriftlich bekommen.
Kopf->Tisch
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paradiesvogel24
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Re: Gerichtsvollziehr will telefonieren

Beitrag von paradiesvogel24 »

Ich weiss zwar nicht was du damit meinst aber Hauptsache ich bin bald wieder Schulden- und meine Schufa ist sauber. Und nur das zählt für mich.
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Blecheimer
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Re: Gerichtsvollziehr will telefonieren

Beitrag von Blecheimer »

Caffery meint damit vermutlich, dass Dir mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit niemand seriöses eine Erfolgsgarantie geben kann. Woher möchte der "Garantierende" wissen, ob der Gläubiger auf ein Angebot eingeht?

Die einzige "Erfolgsgarantie" hast Du nur, wenn Du in vorauseilendem Gehorsam alles bezahlst. ;)

Btw.: Caffery hat in 99,9% der Fälle recht.
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paradiesvogel24
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Re: Gerichtsvollziehr will telefonieren

Beitrag von paradiesvogel24 »

Man kann sich aber bestätigen lassen lassen das nur im Erfolgsfall die Provision gezahlt wird.
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