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- 25. Jan 2024, 09:26
- Forum: Insolvenzprobleme
- Thema: Gerichtskosten trotz Bürgergeld?!
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Re: Gerichtskosten trotz Bürgergeld?!
Tja, was soll man dazu sagen? Haben Sie den Antrag bei der Landeskasse gestellt? Dort ist der falsch gestellt. Sie können einen Antrag auf Verlängerung der Stundung der Verfahrenskosten stellen (§ 4b Abs. 1 InsO). Den müssen Sie allerdings beim Insolvenzgericht stellen, nicht bei der Landeskasse. Fü...
- 23. Jan 2024, 14:30
- Forum: Insolvenzprobleme
- Thema: Frage zur Vorzeitige RSB Antrag
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Re: Frage zur Vorzeitige RSB Antrag
Ihr Verlobter hat sein (Arbeits-)einkommen abgetreten. Die Witwenrente wird wie Arbeitseinkommen behandelt. Aus § 292 InsO gilt das gleiche wie in einem laufenden Insolvenzverfahren. Und so gilt der § 850i ZPO. Einmalige Leistungen (Paradebeispiel sind eben Abfindungen). Die wären voll pfändbar (abg...
- 19. Jan 2024, 06:20
- Forum: Insolvenzprobleme
- Thema: Anteilige Pfändung meines Elterngeldes - muss ich nun mit 300€ und Kind leben?
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Re: Anteilige Pfändung meines Elterngeldes - muss ich nun mit 300€ und Kind leben?
Wie kommst Du darauf, dass Elterngeld ohne Tabelle pfändbar ist? Auch beim Arbeitslohn gibt es einkommensbestandteile, die gesetzlich für unpfändbar erklärt werden - das hat nicht zur Folge, dass der "Rest" vollständig pfändbar ist. Aber klären kann das ja die Hannah und wenn sie sich ich...
- 16. Jan 2024, 13:53
- Forum: Insolvenzprobleme
- Thema: Mehrere Fragen zur Restschuldbefreiung ,Ende der Insolvenz, Gericht ändert plötzlich Datum
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Re: Mehrere Fragen zur Restschuldbefreiung ,Ende der Insolvenz, Gericht ändert plötzlich Datum
Ich frage auch nochmals nach. Versagungsanträge nach paragr 290 können aber nur bis zum schlusstermin gestellt werden Liege ich da richtig? Oder ist das in der abtretungsfrist auch noch möglich? Itak65 Wie geschrieben gibt es den § 297a InsO; danach können Versagungsgründe geltend gemacht werden, d...
- 16. Jan 2024, 13:44
- Forum: Insolvenzprobleme
- Thema: Mehrere Fragen zur Restschuldbefreiung ,Ende der Insolvenz, Gericht ändert plötzlich Datum
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Re: Mehrere Fragen zur Restschuldbefreiung ,Ende der Insolvenz, Gericht ändert plötzlich Datum
Tut mir leid für das Ausgraben des alten Threads. Erstmal Glückwunsch zur RSB! Frage: Kann mir einer nochmal das mit der 'lebenslangen' Anmeldung eines Versagensgrund erklären? Es macht überhaupt keinen Sinn, sich mit dieser Ausnahme zu beschäftigen. Theoretisch kann ein Gläubiger gemäß § 297a InsO...
- 16. Jan 2024, 12:05
- Forum: Insolvenzprobleme
- Thema: Frage zur Vorzeitige RSB Antrag
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Re: Frage zur Vorzeitige RSB Antrag
Es reicht aus, wenn Sie einen formlosen Antrag stellen:
z.B. "Ich beantrage die vorzeitige Restschuldbefreiung gemäß § 300 Abs. 1 Ziffer 3 InsO, da laut Bericht des Treuhänders die Kosten des Verfahrens vollständig berichtigt sind."
z.B. "Ich beantrage die vorzeitige Restschuldbefreiung gemäß § 300 Abs. 1 Ziffer 3 InsO, da laut Bericht des Treuhänders die Kosten des Verfahrens vollständig berichtigt sind."
- 16. Jan 2024, 09:05
- Forum: Insolvenzprobleme
- Thema: Anteilige Pfändung meines Elterngeldes - muss ich nun mit 300€ und Kind leben?
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Re: Anteilige Pfändung meines Elterngeldes - muss ich nun mit 300€ und Kind leben?
@Graf Wadula: Ich erhalte keine weiteren Leistungen. Meinen Rest ungepfändetes Elterngeld von 150€ und das Kindergeld von 250€. Das wars. Mein Freund ist quasi gezwungen, alles für mich mitzuzahlen. Also das Sie auf Grund des Gehalts Ihres Lebensgefährten nur noch 150 erhalten, mag gesetzlich erklä...
- 15. Jan 2024, 09:46
- Forum: Insolvenzprobleme
- Thema: Anteilige Pfändung meines Elterngeldes - muss ich nun mit 300€ und Kind leben?
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Re: Anteilige Pfändung meines Elterngeldes - muss ich nun mit 300€ und Kind leben?
Also irgendetwas ist da nicht stimmig bzw. es fehlen Infos. Ich frage jetzt mal so: wer pfändet denn? An wen wird was bezahlt? So wie Sie das beschreiben kann es jedenfalls nicht sein. Wenn Sie normales Einkommen hätten und dann noch Elterngeld beziehen würden, könnte es so sein. Nicht aber wenn Sie...
- 10. Jan 2024, 20:49
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- Thema: Anteilige Pfändung meines Elterngeldes - muss ich nun mit 300€ und Kind leben?
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Re: Anteilige Pfändung meines Elterngeldes - muss ich nun mit 300€ und Kind leben?
Kindergeld ist nicht pfändbar. Und Elterngeld wird wie Arbeitseinkommen behandelt: nur wenn es über 1400 € monatlich steigt, ist es im geringen Maße pfändbar. Wenn sie nur 470 € und kein weiteres Einkommen haben, ist das nicht pfändbar.
- 10. Jan 2024, 20:49
- Forum: Insolvenzprobleme
- Thema: Anteilige Pfändung meines Elterngeldes - muss ich nun mit 300€ und Kind leben?
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Re: Anteilige Pfändung meines Elterngeldes - muss ich nun mit 300€ und Kind leben?
Kinder geld ist nicht pfändbar. Und Elterngeld wird wie Arbeitseinkommen behandelt: nur wenn es über 1400 € monatlich steigt, ist es im geringen Maße pfändbar. Wenn sie nur 470 € und kein weiteres einkommen haben, ist das nicht pfändbar.