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von imker
29. Jun 2020, 17:21
Forum: Forum Schuldenprobleme
Thema: Wie geht es weiter? Unpfändbares Einkommen zu gering
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Re: Wie geht es weiter? Unpfändbares Einkommen zu gering

Wird jetzt an eine Stelle gezahlt, die das Geld dann an die Gläubiger (später) weiterleitet oder wie ist der Ablauf der Tilgung geregelt???
von imker
23. Jun 2020, 20:21
Forum: Forum Schuldenprobleme
Thema: Pfändungsfreibetrag nicht ausreichend
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Re: Pfändungsfreibetrag nicht ausreichend

Warte auf die Insolvenzeröffnung und lerne das Verfahren zu verstehen. Unzutreffend ist das Thema "Gläubigerirgendwas" in diesem Zusammenhang. Denn Du bevorzugst bisher niemanden - die nehmen Dir was (Ihnen vielleicht zusteht). Von solchen Winkelzügen ist das Verfahren durchsetzt - von wie...
von imker
23. Jun 2020, 15:50
Forum: Forum Schuldenprobleme
Thema: Pfändungsfreibetrag nicht ausreichend
Antworten: 5
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Re: Pfändungsfreibetrag nicht ausreichend

was hat denn die Schuldnerberatung zur Lage im Insolvenzverfahren gesagt - 1.450 für Dich, Rest ist weg??? Wenn der Insolvenzantrag innerhalb der nächsten Tage zur Insolvenzeröffnung führt, sollte über das "STICHWORT" Rückschlagsperre sich das Gewirr auflösen. Aber wenn 2.200 auf das Konto...
von imker
23. Jun 2020, 15:25
Forum: Insolvenzprobleme
Thema: Pfändbare Bezüge berechnen
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Re: Pfändbare Bezüge berechnen

ja, das kann man so finden, ich denke dazu, dass der Betrag ja auch pfändbar wäre, wenn Du Urlaub genommen hättest das Problem ist jetzt "ein Anderes", nämlich dass nicht ein Kalendermonat oder ein halber Kalendermonat vom alten Arbeitgeber bezahlt wird, sondern mehr Tage in dem Monat abge...
von imker
23. Jun 2020, 07:26
Forum: Insolvenzprobleme
Thema: Pfändbare Bezüge berechnen
Antworten: 6
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Re: Pfändbare Bezüge berechnen

Vereinbarung zur Selbstberechnung mit dem TH, dann Gehälter addieren und aus der Tabelle den pfändbaren Betrag aus der Spalte mit der "einen" Unterhaltspflicht ablesen Urlaubsgelder sind unpfändbar, wenn sie in üblicher Höhe gezahlt werden, daher würde ich das Urlaubsgeld weglassen Mit ein...
von imker
21. Jun 2020, 07:49
Forum: Forum Schuldenprobleme
Thema: P-Konto und höhere Gehaltseingänge als Alleinstehender,
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Re: P-Konto und höhere Gehaltseingänge als Alleinstehender,

Das erste Kreuz ist "daneben".
Wenn Du mit dem Ergebnis zufrieden bist, aufhören zu schreiben. Mach ich jetzt.
von imker
21. Jun 2020, 07:05
Forum: Forum Schuldenprobleme
Thema: P-Konto und höhere Gehaltseingänge als Alleinstehender,
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Re: P-Konto und höhere Gehaltseingänge als Alleinstehender,

Hol Dir einen Beratungshilfeschein vom Amtsgericht oder geh als Selbstzahler zu einem Anwalt, der davon etwas versteht und die Kraft hat, tätig zu werden.
von imker
21. Jun 2020, 07:02
Forum: Forum Schuldenprobleme
Thema: P-Konto und höhere Gehaltseingänge als Alleinstehender,
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Re: P-Konto und höhere Gehaltseingänge als Alleinstehender,

1. Ich meine, dass Du nicht das beantragt hast, was Dir von cafery geraten wurde. 2. Wenn Du jetzt einen Beschluss hast, was stört an dem - passt der zu dem was Du beantragt hast?? 3. Du "hättest" beantragen sollen, dass die monatloich in wechselnder Höhe vom Arbeitgebener auf das P-Konto ...
von imker
20. Jun 2020, 21:47
Forum: Forum Schuldenprobleme
Thema: P-Konto und höhere Gehaltseingänge als Alleinstehender,
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Re: P-Konto und höhere Gehaltseingänge als Alleinstehender,

Der Gläubiger als Dein Gegner wird angeschrieben, weil der einen Anspruch auf rechtliches Gehör vor Erlaß einer ihn dann belastenden Entscheidung hat. Das ist im Rechtsstaat oft so, dass man was blöd findet, weil es dann länger dauer oder "Widerworte" auszuhalten sind. Aber sonst wäre das ...
von imker
20. Jun 2020, 17:12
Forum: Forum Schuldenprobleme
Thema: P-Konto und höhere Gehaltseingänge als Alleinstehender,
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Re: P-Konto und höhere Gehaltseingänge als Alleinstehender,

Für das Gericht und Juristen ist das Geld auf dem P-Konto kein "km-Geld". Es ist ein Guthaben, das im Normalfall auzuzahlen ist. Und wie zu verfahren ist, wenn lange Zeit auf das P-Konto Geld eingezahlt und nicht vollständig abgehoben wurde, ist ein Ablauf, den jeder am Besten erst einmal ...