imker hat geschrieben: ↑10. Apr 2019, 20:55
geht es um eine Forderungsanmeldung in Höhe von 40 Euro?
Gibt es einen Titel über die angemeldete Forderung?
Nein, einen Titel gab es nicht.
Die gesamte Forderung beträgt ca. 8000 euro
Bist Du sicher das es auch so ist wenn die Forderung als Delikt in der Tabelle festgehalten ist? Es steht nämlich auch dabei das diese Forderung von der Restschuldbefreiung ausgenommen ist obwohl mein Widerspruch gegen den Grund (nicht gegen die Forderung) auch eingetragen ist. Es gab aber auch kein...
Dazu habe ich folgendes gefunden: Widerspricht der Schuldner nur dem Rechtsgrund einer Forderung als Deliktshandlung, ist dem Gläubiger auch nach Erteilung der Restschuldbe- freiung aus der Eintragung der Forderung in der Tabelle eine vollstreckbare Ausfertigung zu erteilen (BGH 3.4.14, IX ZB 93/13,...
Erstmal vielen Dank für deine Antwort. Soweit ich weiß gab es 2014 ein BGH-Urteil nachdem der Gläubiger nicht mehr klagen muss, sondern nach der Wohlverhaltensphase mit dem Tabellenauszug als Titel vollstrecken kann. Mir bliebe dann die Möglichkeit eine Vollstreckungsgegenklage einzurechnen, worauf ...
Vielleicht hat hier ja jemand Erfahrungen mit der Anwaltskanzlei Hörnlein&Feyler und dem Vorgehen bei einer Deliktforderung im Insoverfahren!? Mein Insolvenzverfahren wurde 2015 eröffnet. U.a. ist einer der Gläubiger die Advanzia Bank mit ihrer goldenen Mastercard, die ich seit 2010 genutzt hatt...