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von Rene_1964
30. Jun 2020, 15:45
Forum: Allgemein
Thema: Fragen zum Thema Stundung
Antworten: 12
Zugriffe: 4534

Re: Fragen zum Thema Stundung

Hallo,

da dies eine öffentlich rechtliche Forderung ist, wird diese nicht bei der Schufa eingemeldet. Wenn Dir eine Stundung gewährt wurde, nutze sie einfach. Wenn Du vorher zahlen willst, setze Dich einfach mit der Behörde in Verbindung. Das sind keine Unmenschen. :-)