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- 14. Jan 2025, 03:19
- Forum: Allgemein
- Thema: Schufa nach vorzeitiger Restschuldbefreiung
- Antworten: 4
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Re: Schufa nach vorzeitiger Restschuldbefreiung
Hi Community, bei vorzeitiger Restschuldbefreiung gilt für die Restschuldbefreiung das Datum im Beschluss und NICHT das Datum gerechnet nach 3 bzw. 5 Jahre nach Eröffnung der PI. Ist das richtig? Das würde wiederrum auch bedeuten, dass man eben ab dem Datum im Beschluss rechnen muss (+6 Monate) um ...