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- 31. Aug 2026, 14:41
- Forum: Forum Schuldenprobleme
- Thema: insolvenz – Eigentumswohnung und Unterhaltsschulden
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Re: insolvenz – Eigentumswohnung und Unterhaltsschulden
Doch, es gibt eine gesetzliche Frist: Das Urteil/vollstreckbare Ausführung/Vollstreckungsbescheid muss dir vor mindestens 14 Tagen zugestellt worden sein bevor die Zwangsvollstreckung durchgeführt werden darf. Es kann also sehr schnell gehen oder auch Jahre dauern, bis es soweit ist. Das kommt darau...
- 31. Aug 2026, 13:18
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- Thema: insolvenz – Eigentumswohnung und Unterhaltsschulden
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Re: insolvenz – Eigentumswohnung und Unterhaltsschulden
Kurz und knapp: Nimmst du bei EOS den Widerspruch zurück, dann werden sie den Vollstreckungstitel beantragen. Nimmst du bei EOS den Widerspruch nicht zurück, dann werden sie Klage erheben, gewinnen und dann einen Vollstreckungstitel haben. Unterschied: Die Klagekosten kommen dann auf deine Schulden ...
- 28. Aug 2026, 15:09
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- Thema: insolvenz – Eigentumswohnung und Unterhaltsschulden
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Re: insolvenz – Eigentumswohnung und Unterhaltsschulden
@Gi163 Ich weiss, dass die Frage unsensibel klingt, aber sie ist halt nicht unwichtig. Wie sind denn deine familiären Verhältnisse? Wie alt ist denn dein Vater und wer wird ihn eines (hoffentlich fernen) Tages beerben? Gibt es da überhaupt ein nennenswertes Erbe? Wirst du eines Tages Alleinerbe ode...
- 28. Aug 2026, 12:02
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- Thema: insolvenz – Eigentumswohnung und Unterhaltsschulden
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Re: insolvenz – Eigentumswohnung und Unterhaltsschulden
@Gi163 Ich weiss, dass die Frage unsensibel klingt, aber sie ist halt nicht unwichtig. Wie sind denn deine familiären Verhältnisse? Wie alt ist denn dein Vater und wer wird ihn eines (hoffentlich fernen) Tages beerben? Gibt es da überhaupt ein nennenswertes Erbe? Wirst du eines Tages Alleinerbe oder...
- 28. Aug 2026, 11:53
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- Thema: insolvenz – Eigentumswohnung und Unterhaltsschulden
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Re: insolvenz – Eigentumswohnung und Unterhaltsschulden
Wenn es gelingen würde, mit den Gläubigern einen Vergleich über etwa 30 % der Forderungen zu schließen, wäre mein Vater grundsätzlich bereit, mir den dafür notwendigen Betrag als Privatdarlehen zur Verfügung zu stellen. Lass um Gottes Willen deinen Vater da raus. Grundsätzlich gebe ich dir da recht...
- 28. Aug 2026, 11:45
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- Thema: insolvenz – Eigentumswohnung und Unterhaltsschulden
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Re: insolvenz – Eigentumswohnung und Unterhaltsschulden
Je nachdem wieviel Geld dir dann zur Verfügung stände, würde ich den Gläubigern einfach das Geld überweisen mit dem Vermerk "zur Verrechnung mit der Hauptforderung". Dadurch laufen dann in Zukunft zumindest keine (oder weniger) Zinsen auf, da keine oder eine verminderte Hauptforderung bes...
- 27. Aug 2026, 18:25
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- Thema: insolvenz – Eigentumswohnung und Unterhaltsschulden
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Re: insolvenz – Eigentumswohnung und Unterhaltsschulden
Wenn dein Vater bereit ist dir mit finanziellen Mitteln zu helfen, dann kann er dir ein Privatdarlehen (schriftlich per Vertrag) geben und sich im Grundbuch eintragen lassen. Dafür fallen allerdings zusätzlich Notar- und Gerichtskosten an. Je nachdem wieviel Geld dir dann zur Verfügung stände, würde...
- 18. Jul 2026, 01:51
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- Thema: Vattenfall und Tesch bzw Inkasso Becker
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Re: Vattenfall und Tesch bzw Inkasso Becker
In der Zwangsvollstreckung braucht heute keine Vollmacht mehr vorgelegt werden, da genügt es im Zwangsvollstreckungsantrag die Bevollmächtigung zu versichern. Einsprüche/Anforderung der Vollmacht durch den Schuldner bringt da überhaupt nichts mehr, da vom GV die Vollmacht nicht angefordert und auch ...
- 4. Jul 2026, 11:50
- Forum: Allgemein
- Thema: RSB war am 01.11.25, heute 3 Schufaeintäge von Hoist Inkasso
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Re: RSB war am 01.11.25, heute 3 Schufaeintäge von Hoist Inkasso
Wenn du bei der Schufa (online) dem Eintrag widersprichst, dann nehmen die den umgehend raus und setzen sich mit Hoist Inkasso zwecks Klärung in Verbindung.
- 14. Jun 2026, 14:26
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- Thema: Inkasso nach Insolvenz
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Re: Inkasso nach Insolvenz
Riverty mit dem Entschuldigungsschreiben erinnern. Was soll das bringen, ich vermute mal nichts. :lol: Richtig! Wer schonmal mit denen zu tun hatte - ohne Worte! Einfach nochmal eine Meldung an die Schufa, mit Verweis (evtl. auch Vorlage) auf das Entschuldigungsschreibens. Sollte sich das dann noch...