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- 30. Jan 2026, 07:35
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- Thema: Pfändungsfreigrenze bei Ehepartner
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Re: Pfändungsfreigrenze bei Ehepartner
Hintergrund ist, dass das Einkommen meiner Frau monatlich zwischen den o.g. Beträgen schwankt und ich nach Möglichkeit meine Frau nicht in das Verfahren hineinziehen möchte (also dass sie auch Papiere vorlegen muss, die dann irgendwer vorliegen hat).Sie weiß natürlich Bescheid, aber es ist mein Pro...
- 28. Jan 2026, 12:29
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Re: Verjährung von titulierten Zinsen
Danke. RA wollte ich mir erst einmal sparen und Schuldnerberatung muss ich zu lange auf einen Termin warten, solange kann ich den Gläubiger kaum hinhalten. Deswegen ja auch meine Frage hier im Forum.
- 28. Jan 2026, 12:12
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Re: Verjährung von titulierten Zinsen
Ich lasse mir erst einmal eine detaillierte Forderungsaufstellung senden. Daraus sollte ich ja ersehen können, ob irgendwann einmal ein Vollstreckungsversuch unternommen wurde. Aufgrund dessen würde ich dann bei den Zinsen (oder Kosten), die mehr als 3 Jahre vor dem jeweiligen Pfändungsversuch lagen...
- 28. Jan 2026, 12:00
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Re: Pfändungsfreigrenze bei Ehepartner
Sorry, dachte, weil anderes Thema, ist es besser so
- 28. Jan 2026, 11:54
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Re: Pfändungsfreigrenze bei Ehepartner
Naja, die Forderung ist tituliert und verjährt damit frühestens nach 30 Jahren, wenn keine Pfändungsversuche erfolgten. Soweit mein Kenntnisstand. Hinsichtlich der Verjährung der Zinsen hatte ich in einem zweiten Beitrag nachgefragt.
- 28. Jan 2026, 11:51
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Verjährung von titulierten Zinsen
Ich habe einen älteren Schuldtitel. Hauptforderung + Nebenkosten + ausgerechnete Zinsen bis Titeldatum und dem Zusatz hinzukommen xy% Zinsen aus xy ab Erlass des Titels. Der Titel und die titulierten Beträge verjähren natürlich erst nach 30 Jahren. Wie ist das mit den danach auflaufenden Zinsen und ...
- 28. Jan 2026, 11:46
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Re: Pfändungsfreigrenze bei Ehepartner
Danke, so hatte ich es in etwa auch angenommen. Aktuell geht es mir nur darum, wie die Vorgehensweise ist, weil ich mit dem Gläubiger in Vergleichsverhandlungen gehen möchte. Und dazu ist es natürlich sinnvoll, wenn ich die mögliche späteren Schritte kenne. Hintergrund ist, dass ich überraschend mit...
- 28. Jan 2026, 11:24
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Re: Pfändungsfreigrenze bei Ehepartner
Also, wenn ich das richtig verstehe, müsste mein AG erst einmal bei einer Pfändung die Freigrenze bei einer unterhaltspflichtigen Person abziehen (2.149,99). Der Gläubiger müsste danach beim Vollstreckungsgericht einen Antrag stellen, ich müsste dann mein Einkommen und das meiner Frau nachweisen und...
- 28. Jan 2026, 10:57
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Pfändungsfreigrenze bei Ehepartner
Mir droht voraussichtlich eine Gehaltspfändung. Ich bin verheiratet und meine Frau hat nur ein geringfügiges Einkommen aus einer unregelmäßigen Teilzeitbeschäftigung (zwischen 250,00 bis 350,00 Euro) . Die aktuellen Pfändungsfreigrenzen bei einer unterhaltspflichtigen Person kann ich ja aus dem Netz...