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- 28. Jul 2019, 14:33
- Forum: Forum Schuldenprobleme
- Thema: § 850k Abs. 4 ZPO auch bei vorläufigem Zahlungsverbot anwendbar?
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Re: § 850k Abs. 4 ZPO auch bei vorläufigem Zahlungsverbot anwendbar?
Hallo caffery, vielen Dank für dein Antwort. Ich habe schon ein P-Konto bei der Bank und wie ich schrieb bin ich auch an den Sockelbetrag gekommen nur nicht an die restlichen unpfändbaren Lohnanteile. § 850k Abs. 4 ZPO ist ist ein Antrag um sich gepfändete Gehaltsbestandteile von seiner P-Konto führ...
- 28. Jul 2019, 11:51
- Forum: Forum Schuldenprobleme
- Thema: § 850k Abs. 4 ZPO auch bei vorläufigem Zahlungsverbot anwendbar?
- Antworten: 3
- Zugriffe: 2207
§ 850k Abs. 4 ZPO auch bei vorläufigem Zahlungsverbot anwendbar?
Hallo zusammen, mit folgendem Sachverhalt habe ich zu kämpfen. 2 Gläubiger haben Lohn beim AG gepfändet, nicht jedoch das P-Konto. Nun hat ein weiterer Gläubiger seit März 2019 7 (sieben) vorläufige Zahlungsverbote gegenüber meiner Bank erlassen, jedoch keinen Pfüb. Da mein pfändungsfreies Gehalt du...