Das Leben danach...

Life! Im Forum Schuldenprobleme werden sachbezogene Fragen rund ums Thema Ver- und Überschuldung diskutiert. Da es für für Schuldner daneben viele Themen gibt, die nicht direkt mit diesen Sachfragen oder Informationen zu tun haben, sondern mit persönlichen, sozialen, familiären oder beruflichen Ursachen und Folgen der Ver- und Überschuldung, haben wir dieses Forum eingerichtet. Im Forum Life! können z.B. diese Themen diskutiert werden: Schulden belasten oft Beziehungen und Partnerschaften: Wie wird man damit fertig? Oder mit dem Druck, wenn Schulden eines Partners eine neue Beziehung von Anfang an belasten? Lebenspraktische Erfahrungen: Wie vermittelt man z.B. den Kindern, dass das mit den Nike-Schuhen nicht geht? Wie wird man selbst damit fertig, wenn man auf einiges verzichten muss? Konsum und Verhältnis zu Geld: Hat sich meine Einstellung zu Geld und Konsum durch die Überschuldung geändert? Kochrezepte für die letzten '3 Tage vor dem Ersten' und andere Tipps , die den eh' schon schmalen Geldbeutel entlasten helfen.
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nosurrender
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Re: Das Leben danach...

Beitrag von nosurrender »

Schon krass in dieses Forum zurück zu kehren, nach über einem Jahr RSB Befreiung.
Die Angst hat mich trotzdem noch hier und da im Griff, obwohl sich mein Leben komplett verändert hat.

Bei mir war es die Selbstständigkeit, die ich nicht los lassen konnte und dann alles verlor inkl. Wohnung, Partnerin, Auto, Motorrad und meine Würde.
Jemand in der gleichen Wohnung hatte einen Brief vom Gerichtsvollzieher geöffnet und ab da konnte ich mich in unserem Dorf auch nicht mehr blicken lassen.

War eine sehr schlimme Zeit, aber es ging eine andere "Tür auf". Eine neue Frau trat in mein Leben. Sie hat mich gerettet. Heute 7 Jahre danach ( ich konnte auf 5 Jahre verkürzen ) bin ich ein anderer Mensch und werde mich nie wieder selbstständig machen ( 10 Jahre extem erfolgreich, aber in 2 Jahren alles verloren ).
Habe einen guten Job und kann auch ca. 1000 Euro auf Seite legen.

Was uns noch fehlt zu unserem Glück, ist ein Eigenheim. Das kann man aber vergessen, da die RSB noch weitere 2 Jahre in der Schufa steht und ich dann schon fast zu alt für einen Hauskredit bin.
Das zerrt sehr an mir, da ich dieser tollen Frau, die ich auch letztes Jahr geheirtatet habe, diesen Wunsch so sehr erfüllen möchte.
Aber da kann ich wohl vergessen. Werde noch einen letzten Versuch starten und dem Ombudsmann der Schufa schreiben, aber da habe ich kaum Hoffnung.


Mich hat diese Insolvenz sehr verändert, aber das schöne im Nachhinein ist der Gang zum Briefkasten.
Das war in meiner "schlimmen Phase" das übelste überhaupt.
Jeder Weg zum Briefkasten wurde mir schlecht und oft habe ich vor lauter Panik erst gar nicht rein geschaut, aus Angst welcher nächster Mahnbescheid hinein flattert.

Das ich dieses Gefühl jetzt nicht mehr habe, ist der größte Luxus für mich.

Danke nochmal an caffery ( war aber noch das "alte Forum" ) für die tolle Hilfe und die Aufklärung!!
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Werner Hoffmann
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Re: Das Leben danach...

Beitrag von Werner Hoffmann »

Man darf nur nicht nach der PI wieder "rückfällig" werden und sich erneut verschulden, zumal die nächste Verbraucherinsolvenz erst mindestens 10 Jahre danach wieder möglich ist.
Vorsicht geboten ist bei allen asozialen, rücksichtslosen und dubiosen Finanzinstituten, die mit dem Slogan "Kaufe jetzt, zahle später" werben.
Böse üble Schuldenfallen sind beispielsweise *** und sogar *** wirbt mit "Kaufe jetzt, zahle später". *** wirbt mit Kreditkarten wie *** . Gefährlich sind auch Kreditkartenangebote wie die von der ***, *** usw. Gefährlich sind auch Kreditangebote von üblen Abzockerbanken wie die ***, die auch an Kunden mit Schufaeintrag Kredite vergeben zu überhöhten Zinsen. Rücksichtslose Abzocker gibt es im Finanzwesen jede Menge. Gefährlich sind weiter die ****, die Konsumkredite finanziert ("Kaufe jetzt, zahle später") und ebenso die ***.

Das Beste ist, man lebt wie meine Großmutter früher in den 1960er Jahren, die kaum konsumiert hat, von ihrer kleinen Rente noch gespart hat, viel aus dem Garten gelebt hat, kaum Müll produziert hat, nichts weggeworfen und alles repariert hat und nur gekauft hat, was sie wirklich zum Leben gebraucht hat. Auch dies ist Lebensqualität, sogar hohe, naturverbundene Lebensqualität.
Denn die "Lebensqualität", die beispielsweise *** verspricht, heißt grenzenloses Konsumieren, endlos kaufen, egal was, auch wenn es unnütz ist.
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tidus82
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Re: Das Leben danach...

Beitrag von tidus82 »

Ich habe mal sämtliche Namen aus dem Beitrag entfernt - es mag deine Meinung sein zu den einzelnen Unternehmen sein, die aber - vor allem im Internet - mit Vorsicht zu genießen ist, bevor irgendwelche Verleumdungsanschuldigungen im Raum stehen.
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Werner Hoffmann
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Re: Das Leben danach...

Beitrag von Werner Hoffmann »

Mit Verleumdung oder Beleidigung hat das aber nichts zu tun, sondern mit Wahrheit, Tatsachen und Faktenwissen. Die genannten Unternehmen, die auf der Schiene "Kaufe jetzt und zahle später" Kunden skrupellos abzocken, scheuen sich überhaupt nicht, in überschuldete Schuldner brutal, menschenunwürdig und gnadenlos zu vollstrecken. So sieht die Realität nämlich aus.
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tidus82
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Re: Das Leben danach...

Beitrag von tidus82 »

Das ist auch vollkommen in Ordnung wenn du das so siehst, insbesondere wenn es Wahrheiten, Tatsachen und sogar Faktenwissen ist. Das respektiere ich absolut. Trotzdem empfinde ich es hier als unangebracht - was ich auch gern respektiert wissen möchte - weswegen ich es wegmoderiert habe. Ich hoffe ich habe den Kontext damit nicht auseinandergerissen und jeder weiß weiterhin was du sagen willst.
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Werner Hoffmann
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Vollstreckungsgegenklage nach Paragraph 767 ZPO

Beitrag von Werner Hoffmann »

Was mir unangenehm aufstößt, ist die Möglichkeit, dass auch nach der Restschuldbefreiung alte Gläubiger, die von der Privatinsolvenz erfasst wurden, dennoch einen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides stellen können. Man hat 14 Tage Zeit, zu widersprechen und dann erfolgt der Antrag auf Erlass des Vollstreckungsbescheides. Ein vollstreckbarer Titel berechtigt zu Konto- und Lohnpfändungen.

Das Problem ist, dass seit Jahrzehnten das Amtsgericht bei Anträgen auf Erlass von Mahn- und Vollstrecksbescheiden nicht prüft ob die Geldforderung berechtigt oder durch Restschuldbefreiung erloschen ist.
Der Gläubiger hat in diesem Fall aufgrund der Restschuldbefreiung keinen vollstreckbaren Titel mehr, diese sind durch die Restschuldbefreiung erloschen. Dennoch kann ein alter Gläubiger nochmals im Zuge des gerichtlichen Mahn- und Vollstreckungsverfahrens versuchen, einen vollstreckbaren Titel zu erlangen. Dies wäre ein "Scheintitel", der keine Rechtskraft hat.
Sollte man also einen "gelben Brief" vom Amtsgericht erhalten, dann ist es zunächst ein gerichtlicher Mahnbescheid eines Altglaeubigers. Man hat 14 Tage Zeit Einspruch einzulegen. Das muss der Schuldner in diesem Fall tun und eine Kopie des Restschuldbefreiungs-Beschlusses beiliegen. Der Vorgang geht im Zuge einer Vollstreckungsabwehrklage vor das Insolvenzgericht. Der Richter weißt den gerichtlichen Mahnbescheid und den gesamten Vorgang als unzulässig und ungültig an den beitreibenden Gläubiger zurück.


Es kann also sein, dass man auch nach erteilter und rechtskräftiger Restschuldbefreiung weiter für sein Recht als Schuldner kämpfen muss.
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tidus82
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Re: Das Leben danach...

Beitrag von tidus82 »

Das ist nicht nur für ehemalige Gläubiger möglich, sondern für jeden gegen jeden.

Das ist natürlich eine Straftat, wenn keine Forderung besteht - aber prinzipiell für jeden möglich.

Und deswegen hast du absolut recht, dass ein rechtzeitiger Widerspruch extremst wichtig ist in solchen Fällen.
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INTI
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Re: Vollstreckungsgegenklage nach Paragraph 767 ZPO

Beitrag von INTI »

Werner Hoffmann hat geschrieben: 29. Aug 2022, 16:01 Was mir unangenehm aufstößt, ist die Möglichkeit, dass auch nach der Restschuldbefreiung alte Gläubiger, die von der Privatinsolvenz erfasst wurden, dennoch einen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides stellen können. Man hat 14 Tage Zeit, zu widersprechen und dann erfolgt der Antrag auf Erlass des Vollstreckungsbescheides. Ein vollstreckbarer Titel berechtigt zu Konto- und Lohnpfändungen.

Das Problem ist, dass seit Jahrzehnten das Amtsgericht bei Anträgen auf Erlass von Mahn- und Vollstrecksbescheiden nicht prüft ob die Geldforderung berechtigt oder durch Restschuldbefreiung erloschen ist.
Der Gläubiger hat in diesem Fall aufgrund der Restschuldbefreiung keinen vollstreckbaren Titel mehr, diese sind durch die Restschuldbefreiung erloschen. Dennoch kann ein alter Gläubiger nochmals im Zuge des gerichtlichen Mahn- und Vollstreckungsverfahrens versuchen, einen vollstreckbaren Titel zu erlangen. Dies wäre ein "Scheintitel", der keine Rechtskraft hat.
Sollte man also einen "gelben Brief" vom Amtsgericht erhalten, dann ist es zunächst ein gerichtlicher Mahnbescheid eines Altglaeubigers. Man hat 14 Tage Zeit Einspruch einzulegen. Das muss der Schuldner in diesem Fall tun und eine Kopie des Restschuldbefreiungs-Beschlusses beiliegen. Der Vorgang geht im Zuge einer Vollstreckungsabwehrklage vor das Insolvenzgericht. Der Richter weißt den gerichtlichen Mahnbescheid und den gesamten Vorgang als unzulässig und ungültig an den beitreibenden Gläubiger zurück.


Es kann also sein, dass man auch nach erteilter und rechtskräftiger Restschuldbefreiung weiter für sein Recht als Schuldner kämpfen muss.
Weder die Forderung noch der alte Titel erlöschen durch die Restschuldbefreiung. Gegen einen Mahnbescheid kann auch nur Widerspruch eingelegt werden, der nicht begründet werden muss. Man muss lediglich ein Kreuz setzen. Die Vollstreckungsabwehrklage geht auch nicht vor das Insolvenzgericht, sondern vor ein Zivilgericht. Der Richter weist auch nicht den gerichtlichen Mahnbescheid zurück, sondern er würde bei einer zulässigen und begründeten Vollstreckungsabwehrklage den "Zwangsvollstreckungsakt" aufheben. Hierfür wäre aber wieder ein Titel erforderlich, der jedoch aufgrund des Widerspruchs nicht erlassen wird.

Der Post ist ja schon fast eine komplette Verschwörungstheorie.
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MaxMuster
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Re: Das Leben danach...

Beitrag von MaxMuster »

Hallo,

was wäre denn wenn man den Faden dann mal etwas weiter spinnt...
Gegen den MB eines von RSB erfassten GL wird Widerspruch eingelegt, ohne Begründung.
GL schickt Standartbrief mit bitte der Rücknahme des Widerspruchs, sonst Klage.
Widerspruch wird natürlich nicht zurückgenommen und man spielt das Spiel solange weiter bis die "Mündliche/Schriftliche Anhörung" vom Gericht kommt. Und erst dann erwähnt man die erteilte RSB.
Wer hat dann jetzt die ganzen Kosten zu tragen. Der GL oder der (ex)Schuldner ?
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tidus82
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Re: Das Leben danach...

Beitrag von tidus82 »

Der GL natürlich, sofern er von der Insolvenz wissen konnte (und das konnte er durch die öffentliche Bekanntmachung) - und ich persönlich würde auch das Spiel genau so weit spielen, bis ich vom Gericht dazu aufgefordert werde eine Stellungnahme abzugeben.
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