Zwei Altpfändungen auf dem Konto

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Blecheimer
Wissender
Reaktionen: 18
Beiträge: 138
Registriert: 19. Jul 2019, 11:07

Re: Zwei Altpfändungen auf dem Konto

Beitrag von Blecheimer »

Nee, eben leider nicht. Ich wäre drüber. :|
0
Blecheimer
Wissender
Reaktionen: 18
Beiträge: 138
Registriert: 19. Jul 2019, 11:07

Re: Zwei Altpfändungen auf dem Konto

Beitrag von Blecheimer »

Das kranke daran ist, dass sobald ausgekehrt werden könnte, diese beiden Altpfändungen restschuldbefreit wären.
0
imker
praktischer Schuldnerberater
Reaktionen: 79
Beiträge: 1108
Registriert: 4. Okt 2018, 10:48

Re: Zwei Altpfändungen auf dem Konto

Beitrag von imker »

So km-lange Beiträge sind im Grundsatz nichts für mich - der letzte Beitrag läßt mich ahnen: Du hoffst darauf, dass das Guthaben nicht ausgezahlt wird, weil die Restschuldbefreiung im nächsten Monat schon erteilt ist?
0
Witwe Bolte
Guru
Reaktionen: 173
Beiträge: 1600
Registriert: 23. Feb 2019, 07:29

Re: Zwei Altpfändungen auf dem Konto

Beitrag von Witwe Bolte »

Dann kommt es darauf an, wie viel Du 'drüber' bist - und wie oft das der Fall ist.
Bist Du nur jetz einmalig drüber ?
Oder bist Du jeden Monat drüber ? Dann bekommt Dein Gläubiger ...
... Stop.

Du bist doch im Inso-Verfahren?
Wieso hast Du da ein P-Konto ?

Alles, was pfändbar ist, bekommt doch sowieso der IV/TH.

Tut mir leid - da weiß ich jetzt auch nicht weiter.
Wieso zahlst Du freiwillig was auf ein Konto, was Du dann möglicherweise 1:1 an den IV weiterreichen musst?
0
Blecheimer
Wissender
Reaktionen: 18
Beiträge: 138
Registriert: 19. Jul 2019, 11:07

Re: Zwei Altpfändungen auf dem Konto

Beitrag von Blecheimer »

Blecheimer hat geschrieben: 14. Jan 2020, 18:53 Da ja nun, so Gott möchte, bald mit der RSB zu rechnen ist, habe ich spaßeshalber mal bei meiner Sparkasse nachgefragt, ob noch Altpfändungen auf meinem Nicht-P-Konto sind.

Tatsache, zweimal REAL-Inkasso, zusammen ca. 3000,-€, es handelt sich um Forderungen, die bei Erteilung der RSB restschuldbefreit werden würden.
@imker: das verstehe ich, möchte ja keiner den ganzen Thread nochmal lesen. :)

Deshalb s.o. die ursprüngliche Fragestellung, gekürzt auf die relevanten Stellen.


Lösungsansatz war dann, das Konto vorübergehen wieder zum P-Konto zu machen, damit nach Erteilung der RSB nicht ausgekehrt wird.

Konto wird, wie gesagt, am Montag in ein P-Konto geändert, es sind momentan aber 400,-€ drauf, die auch draufbleiben müssen. Mit den Eingängen im Februar wäre ich über der Freigrenze, wenn die momentan vorhandenen 400,-€ mitgerechnet werden würden.
0
Blecheimer
Wissender
Reaktionen: 18
Beiträge: 138
Registriert: 19. Jul 2019, 11:07

Re: Zwei Altpfändungen auf dem Konto

Beitrag von Blecheimer »

@MrsRob: Nein. Gestern endete die Anhörungsfrist bzgl. RSB. Eigentlich bin ich schon seit Dezember 2019 fertig.

RSB müssten wohl quasi jeden Moment kommen. Dann wäre es möglich, dass die Altpfändungen ausgekehrt werden, obwohl die Forderungen dann restschuldbefreit wären.

Ich zahle da Geld ein, weil ich mit Abbuchungen rechne, die natürlich nicht zurückgegeben werden sollen. :)
0
Witwe Bolte
Guru
Reaktionen: 173
Beiträge: 1600
Registriert: 23. Feb 2019, 07:29

Re: Zwei Altpfändungen auf dem Konto

Beitrag von Witwe Bolte »

Kannst Du nicht erst überweisen, was zu überweisen ist, wofür Du die 400 Euro einzahlst ?
Und dann am nächsten Tag das Konto in ein P-Konto umwandeln lassen ?

Ich bin mir allerdings nicht sicher, ob der 'Freibetrag' dann ab 'Umwandlung' gilt oder nicht doch für den ganzen Monat ?
Vielleicht weiß caffery dazu mehr?
0
Witwe Bolte
Guru
Reaktionen: 173
Beiträge: 1600
Registriert: 23. Feb 2019, 07:29

Re: Zwei Altpfändungen auf dem Konto

Beitrag von Witwe Bolte »

... und direkt NACH den Abbuchungen umwandeln?
0
imker
praktischer Schuldnerberater
Reaktionen: 79
Beiträge: 1108
Registriert: 4. Okt 2018, 10:48

Re: Zwei Altpfändungen auf dem Konto

Beitrag von imker »

Idee zum Vorgehen:
1. das Guthaben aus dem jetzt umgewandelten P-Konto wird im Febr. über dem Freibetrag liegen - wenn der Freibetrag im Februar "abgeräumt" wird, wird das "MEHR" (bis zur Höhe des Freibetrages) Monat für Monat vorgetragen, wenn immer wieder der Freibetrag neu hinzufließt.
2. ändern läßt sich so etwas nur durch weniger Einzahlung auf dem P-Konto oder in Deinem Fall mit der RSB in den nächsten Wochen einer Rücknahme der Kontenpfändung die REAL-Inkasso-Truppe

Ich würde raten, denen folgendes zu schreiben:

Ihnen ist aus dem Verfahren die mir erteilte Restschuldbefreiung bekannt; ich füge eine Kopie des Beschlusses als Anlage bei.

Ich fordere Sie hiermit auf, keine Ansprüche aus der (Insolvenz-)Forderung mehr geltend zu machen und gem. § 371 BGB analog mir den Titel über die der Kontenpfändung zugrunde liegende Forderung auszuhändigen und auf die Rechte aus der Konten-Pfändung bei xyz zu verzichten.

Wenn der Titel da ist, kleinen Luftsprung versuchen...
1
1 Bild
Blecheimer
Wissender
Reaktionen: 18
Beiträge: 138
Registriert: 19. Jul 2019, 11:07

Re: Zwei Altpfändungen auf dem Konto

Beitrag von Blecheimer »

@MrsRob und @imker: vielen Dank schonmal für Eure Antworten. :)

Mir fällt gerade ein, dass ich ja mein Februar-Gehalt auf das andere Konto bei der Norisbank überweisen lassen könnte, dann wäre ich auf keinen Fall drüber. Ich würde das später nur wieder rückgängig machen, weil ich sonst alles bei der Sparkasse habe (Tagesgeldkonto, Prepaid-VISA, usw.) und ich dort sehr zufrieden bin.
imker hat geschrieben: 31. Jan 2020, 19:20 Ich würde raten, denen folgendes zu schreiben:

Ihnen ist aus dem Verfahren die mir erteilte Restschuldbefreiung bekannt; ich füge eine Kopie des Beschlusses als Anlage bei.

Ich fordere Sie hiermit auf, keine Ansprüche aus der (Insolvenz-)Forderung mehr geltend zu machen und gem. § 371 BGB analog mir den Titel über die der Kontenpfändung zugrunde liegende Forderung auszuhändigen und auf die Rechte aus der Konten-Pfändung bei xyz zu verzichten.

Wenn der Titel da ist, kleinen Luftsprung versuchen...
Das ist ein sehr wertvoller Tipp, dazu hatte caffery auch schon geraten und sogar vorsichtig vermutet, dass REAL-Inkasso darauf sogar reagieren wird. Das hoffe ich, zumal ich nur sehr begrenzt Lust habe, die Altpfändungen über eine Vollstreckungsabwehrklage entfernen zu lassen.

Bei einer neuen Pfändung passiert ja erstmal einen Monat nichts, sodass man noch Zeit hat, das Konto in ein P-Konto umzuwandeln. Wie ist das in meiner Situation? Gibt es da auch diese Frist quasi ab RSB einen Monat Zeit?

Das werde ich aber auch bei allen Gläubigern einfordern, die einen Titel haben.

Gibt es Erfahrungswerte, wie lange es in etwa dauert, bis nach ende der Anhörungsfrist die RSB erteilt wird?
0
Antworten