Weihnachtsgeldberechnung

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Nowayout
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Re: Weihnachtsgeldberechnung

Beitrag von Nowayout »

oha, das ist natürlich ernüchternd. Klar, dann kann ich mir die 500 € auch abschminken, ist bei mir auch als JSZ angegeben. Trotzdem vielen Dank für die Antworten.
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Susanne55
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Re: Weihnachtsgeldberechnung

Beitrag von Susanne55 »

AdiDana hat geschrieben: 16. Nov 2020, 11:00 Ich bin im öffentlichen Dienst tätig, das Weihnachtsgeld hieß auf dem Lohnzettel auch Jahressonderzahlung und wurde immer voll in die Berechnung mit rein genommen :-(
Leider war hier keiner gewillt die Bezeichnung umzubenennen. Im Tarifvertrag steht zwar ganz klar, dass die Jahressonderzahlung die Nachfolge des klassischen Weihnachtsgeldes ist, aber es zählte nur das, was auf dem Lohnzettel stand. Leider.
Ich bin auch im öffentlichen Dienst tätig, heißt das ich bekomme von der (Weihnachts) Sonderzahlung überhaupt nichts :-( :-( ??
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AdiDana
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Re: Weihnachtsgeldberechnung

Beitrag von AdiDana »

Hallo Susanne55,

ich habe schnell noch mal nachgeschaut. Bei mir blieben von eigentlich 1000 Euro netto mehr (Weihnachtsgeld bzw. Jahressonderzahlung) nur 300 Euro übrig, die mir ausgezahlt wurden. Also hatte ich schon ein bisschen was vom Weihnachtsgeld. Normalerweise hatte ich netto ca. 1250, mit der Sonderzahlung dann 1550 Euro. Wenn ich mich recht erinnere ist es so, dass für alles, was du über der Pfändungsgrenze verdienst die Regel gilt, dass davon ca. 70% gepfändet werden und du 30% behalten darfst. Das war natürlich schon ein bisschen traurig. Während die Kolleginnen und Kollegen schön Weihnachtsgeschenke kaufen gegangen sind und Berge von tollen Lebensmittel für die Feiertage besorgt haben musste ich schauen, dass ich die 300 Euro irgendwie sinnvoll aufteile, damit meine Kinder auch ein Geschenk unter dem Baum liegen hatten. War nicht schön und ist zum Glück vorbei.
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Susanne55
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Re: Weihnachtsgeldberechnung

Beitrag von Susanne55 »

AdiDana hat geschrieben: 2. Sep 2021, 10:58 Hallo Susanne55,

ich habe schnell noch mal nachgeschaut. Bei mir blieben von eigentlich 1000 Euro netto mehr (Weihnachtsgeld bzw. Jahressonderzahlung) nur 300 Euro übrig, die mir ausgezahlt wurden. Also hatte ich schon ein bisschen was vom Weihnachtsgeld. Normalerweise hatte ich netto ca. 1250, mit der Sonderzahlung dann 1550 Euro. Wenn ich mich recht erinnere ist es so, dass für alles, was du über der Pfändungsgrenze verdienst die Regel gilt, dass davon ca. 70% gepfändet werden und du 30% behalten darfst. Das war natürlich schon ein bisschen traurig. Während die Kolleginnen und Kollegen schön Weihnachtsgeschenke kaufen gegangen sind und Berge von tollen Lebensmittel für die Feiertage besorgt haben musste ich schauen, dass ich die 300 Euro irgendwie sinnvoll aufteile, damit meine Kinder auch ein Geschenk unter dem Baum liegen hatten. War nicht schön und ist zum Glück vorbei.
Vielen Dank für Die schnelle Antwort, ja das ist schon traurig:-( Muss ich dann auch meine Bank informieren, das sie mir auch den Mehrbetrag freigibt ? oder geht das automatisch ? LG
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tidus82
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Re: Weihnachtsgeldberechnung

Beitrag von tidus82 »

Du musst nicht deine Bank informieren - du musst dir das mit einem Beschluss freigeben lassen und diesen Beschluss legst du dann der Bank vor. Aber - wenn ich mich recht erinnere - wolltest du ja die Bank wechseln :)
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Susanne55
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Re: Weihnachtsgeldberechnung

Beitrag von Susanne55 »

tidus82 hat geschrieben: 2. Sep 2021, 20:45 Du musst nicht deine Bank informieren - du musst dir das mit einem Beschluss freigeben lassen und diesen Beschluss legst du dann der Bank vor. Aber - wenn ich mich recht erinnere - wolltest du ja die Bank wechseln :)
Das kann ich wohl vergessen :-(
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Witwe Bolte
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Re: Weihnachtsgeldberechnung

Beitrag von Witwe Bolte »

Dann hast Du die Tipps hier nicht gelesen oder nicht verstanden.

Wenn Du wirklich ein neues Konto haben willst, dann geht der Weg so:
Um 9:00 Uhr bei Deiner Bank das bisherige Konto kündigen
(es sollten keine weiteren Konten bei anderen Banken bestehen!),
dann kannst Du zu einer Bank Deiner Wahl gehen und dort um 10:00 Uhr ein neues Konto eröffnen (oder früher, alles ab 9:01 h, je nach dem, wie weit der Weg ist).

So steht es im ZKG = Zahlungskontengesetz:
Jede Bank MUSS Dir ein Konto geben, wenn Du keines hast.

Viele Banken mögen natürlich solche Kunden wie Dich nicht
und versuchen, einen Kontoeröffnungsantrag zu verhindern,
bevor Du ihn überhaupt abgegeben hast.

Man darf einfach nicht alles glauben, was einem Bankmitarbeiter am Schalter erzählen.
Man muss sich schon selbst informieren und dann "am Ball" bleiben.

Meines Erachtens solltest Du aber erstmal zusehen, dass die Bank Dir das einbehaltene Geld auszahlt.
Meine Meinung.
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caffery
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Re: Weihnachtsgeldberechnung

Beitrag von caffery »

Witwe Bolte hat geschrieben: 3. Sep 2021, 13:54
Meines Erachtens solltest Du aber erstmal zusehen, dass die Bank Dir das einbehaltene Geld auszahlt.
Meine Meinung.
Kann sein, dass ich jetzt was durcheinander werfe aber: Ist Susanne nicht aktuell im eröffneten Verfahren und hat dauerhaft Einkommen oberhalb der Pfändungsgrenze?

Wenn ja, dann frage ich mich was der Wechselmove in Hinblick auf das "Doppelabtretungsproblem" nützen soll. (Oder hab ich was verpasst?) Sie müsste den Vorgang doch zwingend dem Gericht und Verwalter melden - dann wäre der Insolvenzbeschlag doch sofort auch auf dem neuen Konto und das Problem beginnt von vorne. Um das zu heilen muss ein Beschluss vom Insolvenzgericht her. Wie das geht wurde doch auch schon erörtert.
caffery hat geschrieben: 30. Aug 2021, 16:01 1. Thema Lohn

Du musst einen Antrag auf eine sogenannte Quellenfreigabe an das Insolvenzgericht stellen bei dem Dein Verfahren läuft. Du musst sinngemäß beantragen, dass das Gericht einen Beschluss erlassen möge in dem es Deine Bank anweist, sämtlichen Lohn welcher von Deinem Arbeitgeber kommt (und schon an der Quelle abgetreten wurde) freizugeben.

Hier gibts ein hübsch einfaches Muster, bei dem natürlich das Gericht entsprechend geändert werden muss:

https://www.ag-koeln.nrw.de/infos/Formu ... -850-k.pdf
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Lieschenmüller
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Re: Weihnachtsgeldberechnung

Beitrag von Lieschenmüller »

Wenn sie im eröffneten Verfahren ist, muss doch der IV die Quellenfreigabe an die Bank schicken. Eigentlich braucht man dann doch gar keinen Gerichtsbeschluss mehr.
Sollte der IV das versäumt haben und zu unrecht festgesetzte Beträge nicht freigegeben haben, würde ich eher bei Gericht um einen anderen IV bitten, da der jetztige nicht in der Lage ist, sich an Recht und Gesetz zu halten.
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caffery
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Re: Weihnachtsgeldberechnung

Beitrag von caffery »

Oh man - das hatten wir auch schon alles und das stimmt auch so nicht.

Ich gebs auf - das wird mir hier zu stressig. Ich brauch mal wieder ne Pause;)
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