Vorzeitige Beendigung nach 3 Jahren alte Version

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Graf Wadula
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Re: Vorzeitige Beendigung nach 3 Jahren alte Version

Beitrag von Graf Wadula »

Das bedeutet, dass da auf jeden Fall noch Forderungen nachgemeldet wurden. Sie sollten nach diesem Termin mal beim Gericht oder beim Verwalter nachfragen.
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insolaner
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Re: Vorzeitige Beendigung nach 3 Jahren alte Version

Beitrag von insolaner »

Graf Wadula hat geschrieben: 6. Jun 2021, 10:16 Sie sollten nach diesem Termin mal beim Gericht oder beim Verwalter nachfragen.
also quasi jetzt? Der Termin war ja schon vor einiger Zeit...
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Graf Wadula
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Re: Vorzeitige Beendigung nach 3 Jahren alte Version

Beitrag von Graf Wadula »

Ach stimmt, der war ja schon. Genau. Fragen sie doch einfach mal nach. Wobei es ja noch bis zum Ablauf der 3 Jahre dauert. Da könnten immer noch welche kommen. Aber wenn jetzt die nachträglichen Forderungen geprüft wurden, dann wird der Verwalter wahrscheinlich bald seinen Schlussbericht einreichen, meist werden die nachträglichen zum Ende des Inso-Verfahrens geprüft.
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Enterprise
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Re: Vorzeitige Beendigung nach 3 Jahren alte Version

Beitrag von Enterprise »

Vielen dank... ich werde direkt morgen einmal nachfragen...
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Enterprise
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Re: Vorzeitige Beendigung nach 3 Jahren alte Version

Beitrag von Enterprise »

Also ich habe mich gerade beim Amtsgericht kundlich gemacht, ich befinde mich demnach noch nicht in der Wohlverhaltensphase... Weshalb konnten sie mir nicht sagen, sie sagten das wäre ja erst zwei Jahre, und das dauert mit dem Schlussbericht...
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Graf Wadula
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Re: Vorzeitige Beendigung nach 3 Jahren alte Version

Beitrag von Graf Wadula »

Und haben denn noch Gläubiger nachgemeldet ?
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Enterprise
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Re: Vorzeitige Beendigung nach 3 Jahren alte Version

Beitrag von Enterprise »

Bis auf der im November keiner mehr...
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Re: Vorzeitige Beendigung nach 3 Jahren alte Version

Beitrag von Enterprise »

Und jetzt habe ich auch den Insolvenzverwalter erreicht. Er erklärte mir, das er nur noch auf den Steuerbescheid wartet, und sobald der bei ihm eingegangen ist, wird er dann das formelle Insolvenzverfahren beenden, und ich bin dann in der Wohlverhaltensphase...
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Witwe Bolte
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Re: Vorzeitige Beendigung nach 3 Jahren alte Version

Beitrag von Witwe Bolte »

Enterprise hat geschrieben: 7. Jun 2021, 08:58 ... sie sagten das wäre ja erst zwei Jahre ...
Na ja ... "erst" zwei Jahre ???
Das lässt ja vermuten, dass 'bonfire' mit seinem Verdacht recht hat,
so lange Du im Zustand "eröffnetes Verfahren" bist, bekommt Dein IV 40% von der 'Insolvenzmasse'
(und da scheint ja durchaus was bei Dir zusammengekommen zu sein).

Wenn der IV dann seinen Schlußbericht geschrieben hat UND das Gericht dann Dein
Insolvenzverfahren 'aufgehoben' hat, dann bist Du in der 'Wohlverhaltensphase'
(und Dein IV bekommt dann deutlich weniger Geld).

Diese 'WVP' dauert dann taggenau bis zum Ende der Abtretungsfrist,
nach der alten Insolvenzordnung sechs Jahre - oder eben früher,
wenn Du den Antrag auf vorzeitige RSB dann stellst.

Denk daran, vor dem Antrag auf vorzeitige RSB nochmal beim IV nachzufragen,
ob schon genug eingegangen ist (dann MIT einer evt. Erstattung vom Finanzamt)
oder ob Du vor dem Stichtag ggf. noch etwas nachzahlen musst
(wenn Du die vorzeitige RSB bekommen willst).

Viel Glück!
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Enterprise
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Re: Vorzeitige Beendigung nach 3 Jahren alte Version

Beitrag von Enterprise »

Ja, da möchte ich definitiv frühzeitig nach 3 Jahren das beenden. Werde dann so im November nochmal nachfragen, ob da nochmal etwas Nachgeschossen werden muss, und wenn wieviel das wäre...

Sobald das geschehen ist, werde ich dann den Antrag auf Verkürzung auf 3 Jahre stellen, und dann sicherrheitshalber nochmals beim Treuhänder dann nochmal nachfragen, ob das nun entgültig reicht.

Dann dürfte nichts mehr schiefgehen.

Die einzige Ungewissheit, die bleibt, ist, ob dann noch ein Gläubiger etwas nachmeldet...

Vielen Dank nochmal für all eure Tipps und Ratschläge und Inspirationen.
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