Vollstreckung nach VbuH Widerspruch

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imker
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Re: Vollstreckung nach VbuH Widerspruch

Beitrag von imker »

Wenn ich an Deiner Stelle wäre, würde ich jetzt versuchen. auf der Basis von Prozesskostenhilfe gegen den Gläubiger vorzugehen.
Beim PKH-Verfahren wird vom Gericht geprüft, ob für Dich Erfolgsaussichten bestehen.
Beschaff Dir die Mitteilung vom Gericht, dass er einen Titel hat; fordere ihn auf, den Titel herauszugeben, weil keine vbuH vorliegt oder sie bei der Anmeldung schon verjährt war; das wird ohne Erfolg bleiben und dann besteht ein Rechtsschutzbedürfnis, das jetzt zu klären. Geht es um 100 oder um 10.000 EUR und wann war der "Vorfall"??
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Ben1986
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Re: Vollstreckung nach VbuH Widerspruch

Beitrag von Ben1986 »

4000 Euro , verjährt ist die Forderung noch nicht. War meine ich Oktober 2010. Ich würde da keine schlafenden Hunde wecken,ich habe zwar meine Beweise ,aber solange noch keine RSB erfolgt ist weiß man nie ob er dann Versagungsantrag stellt ,dieses Risiko bleibt im Raum. Nach der RSB ist er definitiv raus da ein Widerruf der RSB bei Betrug rausfällt,dies ist keine Insolvenzstrafe ist die unter einer Versagung fallen würde. Man weiß nie wie im Ernstfall das Gericht entscheidet, noch bevor die RSB überhaupt erfolgt ist.
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imker
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Re: Vollstreckung nach VbuH Widerspruch

Beitrag von imker »

spannend.... die Forderung aus 2010 ist nicht verjährt, weil??
Urteil?
VB?
not Schuldnerkenntnis?
lfd Zahlungen?
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Ben1986
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Re: Vollstreckung nach VbuH Widerspruch

Beitrag von Ben1986 »

IMKER das schreibe ich ganz am Anfang des Threads um was es sich handelt. Der Gläubiger hat damals gesagt ich hätte die Selbstauskunft unvollständig hinterlassen dabei wurde sie mit ein Kreditvermittler erstellt ich habe Beweise das ganz klar hervorgeht das ich dem Vermittler alles notwendige damals gegeben hatte und er die Selbstauskunft nach Blanko Unterschrift unvollständig eingereicht hat. Ich habe die kompletten Verläufe noch sowie auch die Kommunikation mit dem Vermittler. Der Gläubiger sagt er kenne den Vermittler nicht,damit fängt es schon an .Lange Geschichte halt. Übrigens ist es die Sigma Bank mit Vertretung von Barex Inkasso. Ein Urteil gab es auch nicht sie war nicht tituliert,kein Gericht bisher etc .

Die vollen drei Jahre Verjährungsfrist sind noch nicht um,es war ein laufender Kredit,eine Schulderkenntnis meinerseits überhaupt nicht.
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imker
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Re: Vollstreckung nach VbuH Widerspruch

Beitrag von imker »

Ben1986 hat geschrieben: 16. Mär 2023, 10:00 ....War meine ich Oktober 2010. Ich...
Daher meine Dich irritierende Nachfrage - seit 2010 sind drei Jahre rum.
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Ben1986
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Re: Vollstreckung nach VbuH Widerspruch

Beitrag von Ben1986 »

Achso stimmt.Sind paar Monate noch bis dieser Frist bei mir die Oktoberfrist war von mir grob gesagt .Ich sichte später nochmal die Unterlagen und sage wann genau dies alles passiert ist.
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Ben1986
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Re: Vollstreckung nach VbuH Widerspruch

Beitrag von Ben1986 »

Also die VbuH wurde im Juli 2021 vom Gläubiger so angemeldet der Kreditvertrag ist vom September 2020. Die Eröffnung meiner Insolvenz war im Mai 2021 und der Schlusstermin war im November 22.
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Ben1986
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Re: Vollstreckung nach VbuH Widerspruch

Beitrag von Ben1986 »

imker hat geschrieben: 16. Mär 2023, 14:25
Ben1986 hat geschrieben: 16. Mär 2023, 10:00 ....War meine ich Oktober 2010. Ich...
Daher meine Dich irritierende Nachfrage - seit 2010 sind drei Jahre rum.
Sorry war Tippfehler 2010 stimmt nicht meine 2020
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Ben1986
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Re: Vollstreckung nach VbuH Widerspruch

Beitrag von Ben1986 »

Um das Thema abzuschließen,wenn zum Beispiel nach der RSB der Gläubiger vollstrecken würde,auch wenn er es nicht dürfte einfach theoretisch könnte mein Arbeitgeber die Forderung bezahlen oder wäre dies nicht ok? Weil manche Gläubiger versuchen ja zu vollstrecken,obwohl es nicht erlaubt ist gerade bei VbuH oder wird erstmal vor der Vollstreckung ohnehin eine Vollstreckungsabwehrklage geprüft wenn ich diese einreiche?.
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Graf Wadula
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Re: Vollstreckung nach VbuH Widerspruch

Beitrag von Graf Wadula »

Ben1986 hat geschrieben: 16. Mär 2023, 10:00 4000 Euro , verjährt ist die Forderung noch nicht. War meine ich Oktober 2010. Ich würde da keine schlafenden Hunde wecken,ich habe zwar meine Beweise ,aber solange noch keine RSB erfolgt ist weiß man nie ob er dann Versagungsantrag stellt ,dieses Risiko bleibt im Raum. Nach der RSB ist er definitiv raus da ein Widerruf der RSB bei Betrug rausfällt,dies ist keine Insolvenzstrafe ist die unter einer Versagung fallen würde. Man weiß nie wie im Ernstfall das Gericht entscheidet, noch bevor die RSB überhaupt erfolgt ist.
Anscheinend ist bei Ihnen doch schon Schlusstermin gewesen und Sie sind in der WVP. Dann gelten doch nur noch die Versagungsgründe aus § 296 InsO. Ein Widerruf scheidet doch auch aus, denn der Gläubiger hätte doch den Antrag rechtzeitig stellen können.
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