Unerlaubte Handlung Verturteilung

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Witwe Bolte
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Re: Unerlaubte Handlung Verturteilung

Beitrag von Witwe Bolte »

Graf Wadula hat geschrieben: 11. Apr 2022, 16:04 ...
Einfach § 266a StGB nachlesen, daraus ergibt sich das. Lohnsteuer ist ein völlig anderes Rechtsverhältnis.
Hab ich gemacht, danke für den Hinweis.
Weisst Du vielleicht, warum dort in (3) letzter Satz steht:
"Satz 1 gilt nicht für Teile des Arbeitsentgelts, die als Lohnsteuer einbehalten werden."

Ich finde das völlig unlogisch.
M.E. ist das die gleiche Situation wie die AN-SV-Anteile:
Der AN hat Anspruch auf einen definierten Bruttolohn und der AG hat die Pflicht, davon SV-Beiträge und LSt einzubehalten und entsprechend abzuführen (an KK resp. FA).
Tut er das nicht, dann ist das bei der SV eine Straftat, bei den LSt aber nicht.

Warum ?
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Graf Wadula
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Re: Unerlaubte Handlung Verturteilung

Beitrag von Graf Wadula »

Nee, da müsste man in die Gesetzesbegründungen gucken. da kann man dann lesen, warum das so und so geschrieben wurde.
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