Stundung der Verfahrenskosten

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Witwe Bolte
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Re: Stundung der Verfahrenskosten

Beitrag von Witwe Bolte »

Graf Wadula hat geschrieben: 12. Nov 2020, 20:13 Richtig ist, dass man einen Stundungsantrag für das ganze Verfahren stellen kann. Manche Gerichte stunden sofort für alle Verfahrensabschnitte. Manche für jeden Abschnitt besonders. Das ist überall anders.
...
Erstaunlich.
Wie kommt das?
Nach meiner nicht-juristisch gefärbten Lesart ist der o.g. InsO-Text doch eindeutig.
Und trotzdem handhabt es jedes Gericht nach eigenem Gutdünken ?
Wozu brauchen wir dann Gesetze?
*nix-versteh*
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imker
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Re: Stundung der Verfahrenskosten

Beitrag von imker »

Das passiert halt "praktisch" und wird dann auch rechtskräftig, wenn kein Rechtsmittel gegen die Bewilligung für das gesamte Verfahren eingelegt wird.
Wer ist das "beschwert"?? und kann das Rechtsmittel einlegen??
Vielleicht der Bezirksrevisor....
Die Gerichte, die das nicht nach Verfahrensabschnitten machen, haben weniger Beschlüsse zu erlassen und der Schuldner hat nicht immer wieder seine wirtschaftlichen Verhältnisse darzulegen und Formulare auszufüllen - ich finde das Gesetz etwas störend unddie Praxis am Gesetz entlang eher leicht zu ertragen.
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Witwe Bolte
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Re: Stundung der Verfahrenskosten

Beitrag von Witwe Bolte »

imker hat geschrieben: 13. Nov 2020, 11:33 ...
und der Schuldner hat nicht immer wieder seine wirtschaftlichen Verhältnisse darzulegen und Formulare auszufüllen
...
"immer wieder" ... ?
Naja ... genau genommen ist es ja nur ein (zweiter) Stundungsantrag nach der 'Aufhebung'.

Gerichte können sich also einfach Arbeit sparen, wenn ihnen Gesetze nicht gefallen ... ?
Aber wehe, ein Schuldner hat nur 1,00 Euro überwiesen, wenn er 1,01 Euro hätte zahlen müssen ?

Es ist wohl müßig, darüber zu diskutieren - aber es ist vielleicht verständlich, wenn man ab und an schon mal am 'Rechtsstaat' zweifelt.
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Graf Wadula
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Re: Stundung der Verfahrenskosten

Beitrag von Graf Wadula »

Das ist genau der Unterschied, wenn man nur den Text einfach liest und nicht auch den Hintergrund weiter beleuchtet. "Für jeden Verfahrensabschnitt" bedeute eben nicht, dass man vor jedem Verfahrensabschnitt erneut prüfen und bewilligen muss. Das bedeutet nur, dass man für jeden Verfahrensabschnitt gesondert bewilligen muss.

Ich frage jetzt einfach mal in die Runde: Das Insolvenzverfahren wird beendet und die Wohlverhaltensperiode steht an; welche wirtschaftlichen Verhältnisse sollen sich dann (zum Guten) geändert haben? alle pfändbaren Vermögensgegenstände und Forderungen sind verwertet und die zukünftigen pfändbaren Beträge sind abgetreten. Die Anordnung einer Ratenzahlung ist bei Stundung in diesen Verfahrensabschnitten nicht zulässig. Der BGH sagt, die Stundung kann nur verweigert werden, wenn der Schuldner die gesamten Kosten in einer Rate aufbringen kann. Woher also sollte das am Ende des Inso-Verfahrens kommen? Insofern macht natürlich eine (erneute) Prüfung gar kein Sinn. Teilweise wird gar die Stundung verweigert mit dem Hinweis, dass die folgenden 119,00 € auf Grund des geringen Betrags aus dem unpfändbaren selber aufgebracht werden könnte. Diesen Weg hat der BGH mit ungewohnt scharfen Tönen kritisiert und Amtshaftungsansprüche ins Gespräch gebracht.
Und schliesslich hat der BGH auch entschieden, dass der Schuldner (zeitnah) Anspruch auf Entscheidung über seine Anträge hat.
Deshalb bewilligen viele Gerichte mit Insolvenzeröffnung die Stundung für das eröffnete Verfahren und zugleich bereits für die WVP.
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caffery
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Re: Stundung der Verfahrenskosten

Beitrag von caffery »

... und das soll bitte bitte bitte auch so bleiben! Ansonsten müsste ich meine Schallplatte anpassen, hätte zu jedem Verfahren mindestens einen panischen Anruf mehr und die Welt vermutlich noch deutlich mehr völlig sinnfreie Versagungen nach § 298 InsO.
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Graf Wadula
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Re: Stundung der Verfahrenskosten

Beitrag von Graf Wadula »

Das stimmt. Ohne Sperrfrist ist der § 298 ein zahnloser Tiger...
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Witwe Bolte
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Re: Stundung der Verfahrenskosten

Beitrag von Witwe Bolte »

Das Verfahren bez. Kostenstundung mag ja verständlich, vernünftig und praktisch sein,
(ebenso wie Eure Argumente dazu).

Mir fehlt nur jedes Verständnis, dass sich aus so einer Situation Probleme ergeben könnten:
imker hat geschrieben: 13. Nov 2020, 11:49 ...
Was machste, wenn der IV ausrechnet, dass 1 EUR fehlt,die Du dann zahlst und das Gericht dann sagt, es wären aber 1,01 EUR zu zahlen gewesen??
Wo bleibt da die Vernunft ?

Und ähnlich "unvernünftige" Situationen habe ich in den letzten Jahren einfach zu oft erlebt,
dass Menschen in entscheidungsrelevanten Positonen sich auf blanken Formalismus zurückgezogen haben
und jegliche Vernunft und Empathie vermissen ließen.
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imker
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Re: Stundung der Verfahrenskosten

Beitrag von imker »

das finde ich überzeugend
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