Steuerforderungen

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molinari09
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Re: Steuerforderungen

Beitrag von molinari09 »

...das heißt aber, er muss die Unterlagen anfordern?
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tidus82
Admin
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Re: Steuerforderungen

Beitrag von tidus82 »

tidus82 hat geschrieben: 3. Dez 2020, 09:17 Was die Insolvenzverwalter gern machen ist:
[...]

Wenn der IV das selbst machen würde, dann würde er natürlich nur die Pflichtangaben ausfüllen und damit würde es natürlich keine bis kaum Rückerstattung geben.
[...]
Gern bedeutet so viel wie: Es kommt häufig vor, dass es so gemacht wird. Er muss es aber nicht. Er kann auch einfach nur die Steuererklärung mit deinen Daten ausfüllen und abschicken.

Also: Nein
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molinari09
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Re: Steuerforderungen

Beitrag von molinari09 »

...aber wenn er die Daten nicht abgefordert hat, habe ich mich keiner Pflichtverletzung schuldig gemacht...?
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tidus82
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Re: Steuerforderungen

Beitrag von tidus82 »

so wäre es meiner bescheidenen Meinung nach
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Käsebrot
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Re: Steuerforderungen

Beitrag von Käsebrot »

Ich durfte meine Steuererklärungen selber machen, der IV wollte lediglich einen Nachweis darüber haben, dass sie eingereicht wurden.

Die Frage ist jetzt, ob du dir mit reinen Schätzungen einen Gefallen tust oder ob das rückwirkende Einreichen für dich nicht die bessere Option darstellt (sofern da nicht irgendwelche Fristen bereits verstrichen sind).
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molinari09
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Re: Steuerforderungen

Beitrag von molinari09 »

...aber ich bin nicht verpflichtet, die Steuererklärung selber zu machen, oder?
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Käsebrot
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Re: Steuerforderungen

Beitrag von Käsebrot »

Wenn er dich dazu auffordert, würde ich schon sagen, ja.
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molinari09
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Re: Steuerforderungen

Beitrag von molinari09 »

...aber schließt das FA nicht ohnehin den Steuerfall zu Insolvenzeröffnung und schätzt offene Forderungen?
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Witwe Bolte
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Re: Steuerforderungen

Beitrag von Witwe Bolte »

Vielleicht rufst Du doch einfach mal bei Deinem Finanzamt an ?
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AdiDana
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Re: Steuerforderungen

Beitrag von AdiDana »

Ich glaube das kommt ein bisschen auch darauf an, ob du Selbständig warst oder nicht. Bei Selbständigen ohne Steuererklärung wird oft geschätzt.

Bei mir war es so, dass ich vor der Inso auch zwei Jahre keine Steuer gemacht hatte (2011 und 2012). Das lag daran, dass ich die Steuer noch mit meinem Exmann hätte machen können, da wir Ende 2012 geschieden wurden. Wir hätten dann vermutlich eine Rückzahlung bekommen. Da mein Ex aber nicht kooperativ war und ich Anfang 2013 in die Inso gegangen bin, forderte mich der IV auf, beide Jahre zu machen. Alleinveranlagt, anstatt mit meinem Ex. Dadurch kam es zu Nachzahlungen, die ich tätigen sollte (waren insgesamt über 2000 Euro). Da diese Steuerschuld noch vor Eröffnung der Inso lag, kamen die mit auf die Liste. Die Jahre danach hat das FA jegliches Guthaben einbehalten, auch in der WVP, obwohl sie ja prozentual jeden Monat Geld erhalten haben. Ist wohl aber rechtens.

Ich würde es auch so sehen: wenn dein IV dich nicht auffordert oder tätig wird, aber weiß, dass das FA ein Gläubiger ist, dann ist es so und nicht dein verschulden. Mir wäre es an deiner Stelle aber lieber alles gemacht zu haben, zu wissen, dass die mit auf der Liste sind und alle Steuererklärungen getätigt sind.
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