Start der Insolvenz

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caffery
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Re: Start der Insolvenz

Beitrag von caffery »

Graf Wadula hat geschrieben: 29. Jul 2020, 16:03 Man könnte sich lediglich retten, in dem man rückwirkend ein Pfändungsschutzkonto einrichtet, was aber meine ich auch nur 1 Monat rückwirkend möglich ist.
Das rettet aber auch nicht vor jedem Schreckensszenario. Ich erinnere nur an das berüchtigte Rückschlagsperren-Urteil bzgl. einer Geldstrafe. (BGH Urteil vom 10.7.2014 -IX ZR 280/13)

Sämtliche Zahlungen von einem Nicht-P-Konto vor Verfahrenseröffnung an die Gerichtskasse wurden erfolgreich angefochten, die Geldstrafe war wieder offen, der Insolvenzschuldner musste nochmal zahlen (oder in den Knast - bzw. die Umwandlung in gemeinnützige Arbeit beantragen).

Eine ähnliche Horrorgeschichte schrieb der BGH dann noch bzgl. Mietzahlungen. (BGH Urteil vom 17.6.2015 -VIII ZR 19/14)

Einfacher formuliert: Im Prinzip kann fast jede Verfügung in den letzten 3 Monaten vor Insolvenzeröffnung angefochten und rückabgewickelt werden, wenn sie von einem Nicht-P-Konto erfolgt ist.
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Graf Wadula
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Re: Start der Insolvenz

Beitrag von Graf Wadula »

Im Grunde genommen hast Du Recht. Allerdings hat ja der BGH 2010 für die Lastschriftwiderufe doch eine ordentliche Barriere eingebaut, so dass das doch eher selten vorkommt. Oder hast Du noch solche Fälle (bei Leuten mit normalen Konten)?
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caffery
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Re: Start der Insolvenz

Beitrag von caffery »

Bei mir gibts keinen Antrag ohne P-Konto. Von daher nein. Ich habe nur vor ca. 2 Jahren mal einen Insolvenzverwalter großherzig darüber sprechen hören, dass er solche Aktionen schon häufiger hätte machen können wenn er es gewollt hätte. Er würde aber einige Kollegen kennen die weniger nachsichtig wären, von daher sollten wir unsere Leute doch bitte zu einem P-Konto "nötigen" bevor es mit dem Insolvenzantrag losgeht - am besten sogar 3 Monate vorher.
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Graf Wadula
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Re: Start der Insolvenz

Beitrag von Graf Wadula »

Ich glaube, das war fake, jedenfalls bei natürlichen Personen geht das nicht mehr (BGH, -IX ZR 37/09-). Allerdings muss man dazu einschränken, dass das Urteil noch zum alten Kontorecht erging. Dort war Voraussetzung, dass die Zahlungen aus dem unpfändbaren Vermögen erfolgen. Und das gibt es ja rechtlich bei einem normalen Konto nicht mehr.
Letztlich kann ich Dich nur unterstützen und nochmals eindringlich für die Einrichtung eines P-Kontos plädieren.
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Lieschenmüller
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Re: Start der Insolvenz

Beitrag von Lieschenmüller »

Bei mir war das Konto ansich auch nicht gesperrt. War ein P-Konto. Da ich damals aber noch eine normale Maestro Karte hatte, wurde die Karte gesperrt und es hat ewige 2,5Wochen gedauert bis ich eine neue Basiskarte hatte....also die wo du nicht im Ausland zahlen kannst und nicht unterschreiben darfst. Ich hab dann eine Debit Kreditkarte angefordert, also auf Guthabenbasis und die war innerhalb von ein paar Tagen da, so konnte ich dann wenigstens Geld abholen.
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