RSB nach 3 Jahren

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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Graf Wadula
praktischer Schuldnerberater
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Re: RSB nach 3 Jahren

Beitrag von Graf Wadula »

Theoretisch könnte er die 40% fordern. Nur die wenigsten Verwalter fordern da allerdings noch eine ergänzende Vergütung. Aber wenn im Juni bei Ihnen aufgehoben wurde, wäre die zusätzliche Vergütung wohl schon festgesetzt.
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bonfire
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Re: RSB nach 3 Jahren

Beitrag von bonfire »

Sorry, ich glaub ich hab das nicht richtig dargestellt.
Hier nochmal die Timeline:
Eröffnung des Verfahrens Mai2018,

-der Schlussbericht stammt von Februar 2019. Verfahrenskosten plus IV wurden da bezahlt und eine Quote angekündigt.

-im Juni wurde dem IV vom Gericht genehmigt, daß er nochmal 2500€ bekommt.

-aufgehoben wurde das Verfahren im Juli 2019.

Könnte es sein, daß die zusätzlichen 2500€ die Vergütung von Februar 2019 (Schlussbericht) bis Juli 2019 (Aufhebung des Verfahrens) sind?

Ich hab jetzt den Schlussbericht und einen Bericht von Juli 2019 bis Juli 2020 (also den Zeitraum meiner WVP). Nur das Zwischendrin geht mir irgendwie ab. Also ich weis zwar was ich bezahlt habe, aber ich weis nicht genau, wofür es verwendet worden ist. Ich hoffe, es ist jetzt nicht noch unklarer geworden :)
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insolaner
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Re: RSB nach 3 Jahren

Beitrag von insolaner »

ich befuerchte die 40%, da das Verfahren ja erst im Juli aufgehoben wurde...
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Graf Wadula
praktischer Schuldnerberater
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Re: RSB nach 3 Jahren

Beitrag von Graf Wadula »

bonfire hat geschrieben: 28. Jul 2020, 22:01 Sorry, ich glaub ich hab das nicht richtig dargestellt.
Hier nochmal die Timeline:
Eröffnung des Verfahrens Mai2018,

-der Schlussbericht stammt von Februar 2019. Verfahrenskosten plus IV wurden da bezahlt und eine Quote angekündigt.

-im Juni wurde dem IV vom Gericht genehmigt, daß er nochmal 2500€ bekommt.

-aufgehoben wurde das Verfahren im Juli 2019.

Könnte es sein, daß die zusätzlichen 2500€ die Vergütung von Februar 2019 (Schlussbericht) bis Juli 2019 (Aufhebung des Verfahrens) sind?

Ich hab jetzt den Schlussbericht und einen Bericht von Juli 2019 bis Juli 2020 (also den Zeitraum meiner WVP). Nur das Zwischendrin geht mir irgendwie ab. Also ich weis zwar was ich bezahlt habe, aber ich weis nicht genau, wofür es verwendet worden ist. Ich hoffe, es ist jetzt nicht noch unklarer geworden :)
Nee, ist nicht unklarer. da würde ich darauf wetten ;) , dass das bereits die ergänzende Vergütung ist.
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Peter68
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Re: RSB nach 3 Jahren

Beitrag von Peter68 »

Also meiner hat auch die 40% genommen für die paar Monate dazwischen.
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bonfire
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Re: RSB nach 3 Jahren

Beitrag von bonfire »

Dann bräuchte ich nach meinen Berechnungen wohl gar nix mehr zusätzlich drauf zahlen, sondern es müsste mit dem April genau ausgehen.
Das wäre ein Traum :)
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Graf Wadula
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Re: RSB nach 3 Jahren

Beitrag von Graf Wadula »

bonfire hat geschrieben: 29. Jul 2020, 12:28 Dann bräuchte ich nach meinen Berechnungen wohl gar nix mehr zusätzlich drauf zahlen, sondern es müsste mit dem April genau ausgehen.
Das wäre ein Traum :)
Davon würde ich ausgehen. Aber auch hier: wenn Sie es genau wissen wollen, dann sollten Sie ihre Akte bei Gericht einsehen. Aus der ergibt sich, welche Zahlungen eingegangen sind und welche Beträge abgehen. Denn der Verwalter reicht dort alle Abrechnungen in regelmäßigen Abständen ein.
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bonfire
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Re: RSB nach 3 Jahren

Beitrag von bonfire »

IST DAS DING SCHON DURCH?



Schon 2 Tage nach Ablauf der 3-Jahresfrist ist das hier in den Bekanntmachungen.
In dem Restschuldbefreiungsverfahren d.

Bonfire
- Schuldner -

[...]
Beschluss:

1. Dem Schuldner wird vorzeitig Restschuldbefreiung erteilt.

[...]

ICH REISS EIN FASS AUF!!

Oder kann da jetzt doch noch irgendwas dazwischen kommen?


Was kommt als nächstes? Muss ich die Lohnpfändung selber aufheben? Macht das der Insolvenzverwalter? Was muss ich beachten? Schufa? Gibts da irgendwo eine Checkliste, was man jetzt noch tun muss?

Und vor allem: Was mach ich jetzt mit meinen ganzen Kohlen?

:mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:
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tidus82
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Re: RSB nach 3 Jahren

Beitrag von tidus82 »

Mega! Ich freu mich für dich :) ich muss noch ein paar Tage warten, aber bald ist es auch bei mir so weit :)
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Peter68
Wissender
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Re: RSB nach 3 Jahren

Beitrag von Peter68 »

bonfire hat geschrieben: 27. Mai 2021, 22:07 IST DAS DING SCHON DURCH?



Schon 2 Tage nach Ablauf der 3-Jahresfrist ist das hier in den Bekanntmachungen.
In dem Restschuldbefreiungsverfahren d.

Bonfire
- Schuldner -

[...]
Beschluss:

1. Dem Schuldner wird vorzeitig Restschuldbefreiung erteilt.

[...]

ICH REISS EIN FASS AUF!!

Oder kann da jetzt doch noch irgendwas dazwischen kommen?


Was kommt als nächstes? Muss ich die Lohnpfändung selber aufheben? Macht das der Insolvenzverwalter? Was muss ich beachten? Schufa? Gibts da irgendwo eine Checkliste, was man jetzt noch tun muss?

Und vor allem: Was mach ich jetzt mit meinen ganzen Kohlen?

:mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:
Ich hab das meiner Lohnbuchhaltung mitgeteilt mit einem Beleg.

Also ich kann nur raten das Geld anzulegen. Ich lege nun seit der RSB 20% meines Einkommens an. Man hat sich ja an den “geringerer Standard gewöhnt”

So konnte ich schon über 10k Euro beiseitelegen.
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