Privatinsolvenz und KIndesunterhalt, diverse Fragen

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Kuramarotini
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Re: Privatinsolvenz und KIndesunterhalt, diverse Fragen

Beitrag von Kuramarotini »

Witwe Bolte hat geschrieben: 29. Mär 2022, 11:31 @Kuramarotini
Dein großer Sohn ist doch schon volljährig, schreibst Du.
Könnte der nicht ein Konto eröffnen, nur für das Kindergeld und den Kindesunterhalt ?
Und wenn Du für dieses Konto dann eine Vollmacht bekommst und die Online-Zugangsdaten, dann könntest Du über das dort eigehende Geld entsprechend verfügen.
Wie ist denn Dein Verhältnis zu dem großen Sohn?
Wäre das eine Möglichkeein ?

Nur eine Idee (von jeder Sachkenntnis frei).
Vielleicht wissen andere dazu mehr ?
shopgirl vielleicht ?
Witwe Bolte, das ist eine richtig gute Idee 💡😊. Wir haben gutes Verhängnis, allerdings die Geschichte mit der PI, davon weiß er bisher nichts. Aber da wird mir schon was einfallen oder ich muss es ihm eben doch sagen. Wollte ihn einfach nicht mit sowas belasten.

@Shopgirl, der Unterhalt steht ja den anderen Sohn ( verschiedene Väter) zu, der ist noch ein Grundschulkind. Und es ist schon verrückt, ich darf alleine Ausweis beantragen und co, aber ein Sparbuch bei gemeinsamen Sorgerecht müssen immer beide zustimmen und dürfen dann auch beide drauf zugreifen. Sprich der Vater würde den Unterthalt drauf anweisen und könnte ihn gleich wieder völlig legal abheben. Es ist zum Verzweifeln.

Irgendwie kann ich auch kaum glauben, dass diese Problematik so selten ist. Danke euch 😘
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Witwe Bolte
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Re: Privatinsolvenz und KIndesunterhalt, diverse Fragen

Beitrag von Witwe Bolte »

Dass war eigentlich meine Frage an shopgirl:
Ist es wirklich so, dass, bei gemeinsamen Sorgerecht, nur beide Elternteile gemeinsam ein Konto für das minderjährige Kind eröffnen können und dann auch beide Elternteile Zugriff auf das Konto haben ?

Oder kann nicht die Mutter zB ein Konto für den (minderjährigen) Sohnemann allein eröffnen ?
Und dann auch allein darüber verfügen ?

@ kura ... (ist mir zu lang, sorry)
Du müsstest dann eben dem Unterhaltszahler rechtssicher mitteilen
(Einwurfeinschreiben genügt wohl):
"Unterhalt ab ... (Datum) schuldbefreiend nur noch auf das Konto ... (Bank, IBAN) von .... (Name des Kontoinhabers)."
So oder so ähnlich.
Könnte dem Unterhaltszahler ja egal sein, wohin er überweist.

(Und Dir kann es egal sein, wenn "shopgirl" Bauchschmerzen hat).
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Shopgirl
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Re: Privatinsolvenz und KIndesunterhalt, diverse Fragen

Beitrag von Shopgirl »

Ja, das ist (leider) tatsächlich so. Bei gemeinsamem Sorgerecht brauchst du für die Kontoeröffnung die Unterschrift von beiden Elternteilen.
(Und Dir kann es egal sein, wenn "shopgirl" Bauchschmerzen hat).
Grundsätzlich kann das natürlich egal sein, aber die Onlinebankingdaten eines anderen nutzen, kann zur Kündigung des Kontos führen. Sofern aber eine Vollmacht vorliegt, ist es auch kein Ding, ganz legal für den Bevollmächtigten eigene Zugangsdaten zu bestellen.
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