Pflichten des IV und Forderungsprüfung

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Graf Wadula
praktischer Schuldnerberater
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Beiträge: 495
Registriert: 15. Mär 2019, 16:20

Re: Pflichten des IV und Forderungsprüfung

Beitrag von Graf Wadula »

Na, sehen Sie; so lässt sich vieles natürlich viel leichter klären. ich meine, eine festgestellte Forderung kann nicht mehr im nachhinein bestritten werden, aber ist ja gut, wenn die beiden entscheidenden Protagonisten das anders sehen. Wie sagte unser Bundeskanzler einst: entscheidend ist, was hinten rauskommt ;)
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gurami
Wissender
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Beiträge: 212
Registriert: 9. Aug 2019, 15:24

Re: Pflichten des IV und Forderungsprüfung

Beitrag von gurami »

Jetzt bin ich froh das die Forderungshöhe so festgestellt wurde wie es auch korrekt ist, der Insolvenzverwalter aber trotzdem bis heute nicht Schluss rechnet. 2,5 Jahre Verfahrensdauer bei 4 Gläubigern und ohne komplizierte Sachen ausser seiner eigenen Schludrigkeit.
Ich habe einen Brief zum Gericht geschickt in dem ich um eine Prüfung der Sachlage bat da ich die Verkürzung auf 3 Jahre anstrebe. Daraufhin haben die den IV aufgefordert Stellung zu nehmen und zeitnah die Schlussrechnung zu erstellen.
In seinem Antwortschreiben teilte er dem Gericht mit das er gerne bereit wäre mir vorzuschlagen ca, 4000 Euro auf das Anderkonto einzuzahlen dann würde es passen. Der hat echt die Krönung. Als wenn ich 6 Monate vor den 3 Jahren so blöd wäre und 4000 Euro zahlen würde. Das sieht das Gericht in dem Schreiben an mich ähnlich. Desweiteren schrieb er dem Gericht: Ansonsten ist das Verfahren Abschlussreif, sodass der Schlussbericht eingereicht werden könnte. Das war am 08.06.

Ich habe ihn daraufhin angeschrieben und gefragt ob das wirklich sein ernst wäre und er sich die Zeit wohl sparen könne mir so einen nötigenden Vorschlag zu unterbreiten.

Ich denke das der mich auf dem Kiker hat weil ich ihn nicht als Gott behandele und auch niemals tun würde.

Und ich schreibe den nächsten Brief Anfang August. Mal sehen was er dem Gericht dann antwortet.
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