Pflichten bei Gläubigerantrag Privatinsolvenz

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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Witwe Bolte
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Re: Pflichten bei Gläubigerantrag Privatinsolvenz

Beitrag von Witwe Bolte »

Also wenn Du jetzt kein Einkommen aus einer selbständigen Tätigkeit hast und keine öffentlich-rechtlichen Gläubiger, dann sind wir uns hier offensichtlich recht einig, dass die Chance auf einen Gläubigerantrag ziemlich enorm extrem unwahrscheinlich ist.
Warum sollte Deine Verbraucherkreditbank ihrem schlechten Geld noch gutes hinterherwerfen?
Wahrscheinlicher ist, dass sie ihre Forderung 'am Leben' erhält - oder verkauft.
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insertname00
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Re: Pflichten bei Gläubigerantrag Privatinsolvenz

Beitrag von insertname00 »

MrsRob hat geschrieben: 13. Aug 2020, 09:28 Also wenn Du jetzt kein Einkommen aus einer selbständigen Tätigkeit hast und keine öffentlich-rechtlichen Gläubiger, dann sind wir uns hier offensichtlich recht einig, dass die Chance auf einen Gläubigerantrag ziemlich enorm extrem unwahrscheinlich ist.
Warum sollte Deine Verbraucherkreditbank ihrem schlechten Geld noch gutes hinterherwerfen?
Wahrscheinlicher ist, dass sie ihre Forderung 'am Leben' erhält - oder verkauft.
Meinst du? Trotz des Wissens über weitere Schulden und bestehender "Zahlungsunfähigkeit"? Das Einkommen aus den Jobs ist in jedem Fall unter der Pfändungsfreigrenze.
Ziel ist, nach Abschluss und neuen beruflichen Möglichkeiten ein (Vergleichs-)Angebot machen zu können.
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imker
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Re: Pflichten bei Gläubigerantrag Privatinsolvenz

Beitrag von imker »

mal in die Rolle der Gegenseite versetzen:
Was hat das Bundesamt oder wer auch immer davon, jetzt einen Insolvenzantrag zu stellen, wenn bei Dir nichts zu holen ist?
Einen "billigen" vollstreckbaren Titel zu beschaffen - das geht bei denen mit weniger Aufwand - irgendwie bist noch mit den Fragen auf Kriegsfuß.

PS: "Wenn denn" der Studienabschluß erfolgreich hingelegt werden kann und dann eine bezahlte Tätigkeit gefunden wird, warum sollten die sich auf einen Vergleich einlassen?? Da werden doch tolle Zinsen zu zahlen sein und warum sollten die Darlehensgeber darauf mit einem Vergleich verzichten?

Was studierst Du..?
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insertname00
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Re: Pflichten bei Gläubigerantrag Privatinsolvenz

Beitrag von insertname00 »

imker hat geschrieben: 13. Aug 2020, 09:48 PS: "Wenn denn" der Studienabschluß erfolgreich hingelegt werden kann und dann eine bezahlte Tätigkeit gefunden wird, warum sollten die sich auf einen Vergleich einlassen?? Da werden doch tolle Zinsen zu zahlen sein und warum sollten die Darlehensgeber darauf mit einem Vergleich verzichten?

Was studierst Du..?

hmm.. so hab ich das noch gar nicht betrachtet.
Ich studiere Medizin. Daher 5 Jahre und noch ein weiteres.
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Witwe Bolte
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Re: Pflichten bei Gläubigerantrag Privatinsolvenz

Beitrag von Witwe Bolte »

... also 'rosige Aussichten' für Deine Gläubiger, dass sie ihr Geld demnächst mit Zins und Zinseszins und diversen Gebühren, Kosten, Zuschlägen usw von Dir zurückbekommen.

So doof ist doch keiner, dann jetzt einen Fremdantrag zu stellen (und dafür zu bezahlen!), mit dem Ergebnis, dass Du einen RSB-Antrag nachschiebst und sie gar nichts mehr sehen von ihrem schönen Geld
(ausser, wie gesagt, ggf. eine GKV ...).

Wenn Mahnbescheide kommen sollten, solltest Du sie genau prüfen (lassen?), was denen so an Nebenkosten alles eingefallen ist und denen ggf. widersprechen, damit daraus nicht vollstreckbare Titel werden (woraus sie dann in den nächsten dreißig Jahren sich bei Dir 'bedienen' können).

Da sind jetzt einfach dicke Nerven gefragt.
Viel Glück!
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insertname00
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Re: Pflichten bei Gläubigerantrag Privatinsolvenz

Beitrag von insertname00 »

Vielen Dank!
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imker
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Re: Pflichten bei Gläubigerantrag Privatinsolvenz

Beitrag von imker »

und später bitte daran denken, die Patienten zu fragen, was aus Deiner dann ärztlichen Sicht bei der Schilderung wohl übersehen worden sein könnte-und ein Hinweis zu praktischen Ärzten mit Finanzproblemen: auch die machen eher mal die Augen und Ohren zu und ignoriren sogar Fremdanträge und Schreiben vom Gutachter und Gericht - so läuft gerade ein von mir betreuter Fall im Norden der BRD

also: bei Dir kein unauffälliger Verhaltensaublauf, aber der im Laufe der Zeit geschulte Blick eines unbeteiligten Dritten führt zu völlig anderen Ergebnissen...Famulatur gibt es noch oder nur noch AiP
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