Pfändung Lebensversicherung nach Restschuldbefreiung

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Witwe Bolte
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Re: Pfändung Lebensversicherung nach Restschuldbefreiung

Beitrag von Witwe Bolte »

Wieso sollte er das wissen ?
Wenn zB die Versicherung die Inso-Veröffentlichungen regelmäßig mit ihrem Kundenstamm abgleicht und dann in ihrem Datensatz den Inso-Vermerk dazu notiert - warum sollte sie den IV dann noch informieren ?
Muss sie vermutlich nicht.

Den ehemaligen IV hat jetzt der ehemalige Insolaner selbst informiert:
"Hallo IV, hier gibt es noch was zu holen ..."
Und der IV freut sich natürlich.
Kohle für nichts.
Super.

So stell ich mir das Szenario vor.
Aber da Georg2233 Imkers Fragen nicht beantwortet hat, ist m.E. gar nicht richtig klar, ob es da wirklich was für eine NTV gibt.
"Normal" hätte ein IV so eine LV doch vermutlich gleich gekündigt und einkassiert, hätte er davon gewußt.
So einen Vertrag nach Inso-Eröffnung einfach selbst weiter zu bedienen ... das ist m.E. schon ein bisschen leichtfertig.

M.W. heisst es übrigens 'Zessionar' und nicht 'Zesionär'.
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imker
praktischer Schuldnerberater
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Re: Pfändung Lebensversicherung nach Restschuldbefreiung

Beitrag von imker »

ja - da hat Wwe Bolte doch ..... wer weiterzahlt verliert ein wenig

Wenn Georg das Ergebnis seiner Frage brenndend interessiert,
goog.. mal nach/mit

"nachtragsverteilung einer lebensversicherung - welcher Rückkaufswert

da kommt "man" auf eine BGH Entscheidung - die ist etwas passend

und wenn dann Fragen auftauchen oder bestehen geblieben sind, nochmals hier schreiben
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