P-Konto total verwirrt

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Lieschenmüller
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Re: P-Konto total verwirrt

Beitrag von Lieschenmüller »

Zu1. Richtig
Zu2. Richtig
Zu3. Richtig....wenn es den pfändbare Beträge auf dem P-Konto gibt.
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Lieschenmüller
Wissender
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Re: P-Konto total verwirrt

Beitrag von Lieschenmüller »

Zusatz zu zwei.

Es gibt Banken, die sich nach dem Zahlungseingang richten und dann dieTabelle hinzu ziehen. Anscheinend ist das bei mir so passiert, da ich in den letzten Monaten immer mehr Guthaben ausgeben konnte, als die 1133,80€. Ob das aber der Regelfall ist kann ich dir nicht beantworten.
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caffery
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Re: P-Konto total verwirrt

Beitrag von caffery »

Der gute Arreis hat scheinbar noch immer nicht verstanden, dass es im Insolvenzverfahren bis zum Aufhebungsbeschluss eben nicht nur um pfändbares Einkommen geht.

Über ein Bankkonto läuft eben nicht nur das (in der Regel bereits gepfändete) Einkommen sondern nicht selten auch jede Menge anderes Gedöns welches dann mit hoher Wahrscheinlichkeit in die Masse gehören dürfte.

Von daher ist der Beschlag auf dem Konto grundsätzlich erstmal völlig logisch und auf jeden Fall alles andere als "nicht rechtskonform".
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arreis
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Re: P-Konto total verwirrt

Beitrag von arreis »

Das habe ich schon verstanden. Nimmt man die Gesetze, die Richtlinien und die Obliegenheiten des Schuldner und geht davon aus, dass sich dieser daran hält, ist eine Kontopfändung innerhalb der Inso, nach meiner Auffassung, nicht von Nöten. Voraussetzung dafür ist aber sicherlich, dass sich der Schuldner in einem Arbeitsverhältnis befindet.

Die für mich entscheidende Frage ist, wie kommt der Schuldner an Gelder, die nicht der Pfändung unterliegen, aber bereits ausgekehrt sind?

Nach dem hiesigen Gericht, geht das nur über eine Klage.
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Lieschenmüller
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Re: P-Konto total verwirrt

Beitrag von Lieschenmüller »

Ich habe den Fall gerade leider auch. Aud einmal kommt meine IV auf die Idee meine zweite Rente zu pfänden, warum auch immer. Ich hab sie letzte Wiche angerufen und ihr eine Frist gesetzt, dieses Geld an mich zurück zu zahlen inklusive Freigabe, da es ja dann nicht in die Quellenfreigabe fällt und die Pgänfung wieder zurück zu nehmen, da ich ansonstrn bei meinem Rechtspfleger vorstellig werden würde und eine Klage wegen unrechtmäßiger Bereicherung der Masse veranlassen würde. Ich bin mal gespannt.
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caffery
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Re: P-Konto total verwirrt

Beitrag von caffery »

arreis hat geschrieben: 29. Jun 2019, 10:39 Die für mich entscheidende Frage ist, wie kommt der Schuldner an Gelder, die nicht der Pfändung unterliegen, aber bereits ausgekehrt sind?
In dem man es daraus zurückfordert.

Es gibt aber Mittel die allgemein bekannt sein müssten (sonst wäre die Person einfach zu schlecht informiert) und ausreichend lange Fristen, die dafür sorgen sollten, dass durch den Insolvenzbeschlag erst überhaupt nichts in der Masse landet was da nicht hingehört.

Wenn der Insolvenzschnuldner diese verstreichen lässt ist das (so hart es klingen mag) in der Regel sein Verschulden. Der Insolvenzverschuldner ist grundsätzlich in der Bringschuld sich um die Sicherung seines Unpfändbaren zu kümmern. Würde der Insolvenzbeschlag - wie von Dir "gefordert" - einfach grundsätzlich wegfallen sobald die Abtretungserklärung an den/die Einkommensgeber verschickt wurde, dann müssten die Verwalter ja von sich aus hinter allem herrennen.

Das wäre völlig unökonimisch, nicht im Sinne des Erfinders und würde nebenbei gesagt auch mit hoher Wahrscheinlichkeit dazu führen, dass unzählige mehr Verfahren erfolglos enden würden.
Denn so würden sehr wahrscheinlich häufig Gelder die in die Masse gehören einfach verbraucht werden bevor die Verwalter es mitbekommen. Diese würden dann in die Masse gefordert werden (müssen) - das Geld wird häufig "weg" sein - dann würde die Kostenstundung aufgehoben - Peng, Verfahren vorbei.
Lieschenmüller hat geschrieben: 29. Jun 2019, 12:14 Ich habe den Fall gerade leider auch. Aud einmal kommt meine IV auf die Idee meine zweite Rente zu pfänden, warum auch immer. Ich hab sie letzte Wiche angerufen und ihr eine Frist gesetzt, dieses Geld an mich zurück zu zahlen inklusive Freigabe, da es ja dann nicht in die Quellenfreigabe fällt und die Pgänfung wieder zurück zu nehmen, da ich ansonstrn bei meinem Rechtspfleger vorstellig werden würde und eine Klage wegen unrechtmäßiger Bereicherung der Masse veranlassen würde. Ich bin mal gespannt.
Bei Dir ist es schwierig zu sagen was bei Dir "komisch" läuft da man ja nur Teilinformationen bekommt. Es ist auf jeden Fall ein anderes Thema als das von arreis, da es sich hier nicht um den Insolvenzbeschlag auf den Konto, sondern um die Abtretungserklärung handelt.

Es ist völlig normal, dass Deine Verwalterin diese an Deine(n) Rententräger verschickt. Anhand der gegenbenen Informationen würde ich eher vermuten, dass der Fehler beim Rententräger der "kleinen Rente" liegt, da die Höhe dieser für sich genommen mal definitiv unpfändbar sein dürfte.

Die Verwalterin müsste also einen Zusammenrechnungsbeschluss in die Welt setzen lassen um die beiden Renten (und ggf. die Dein Arbeitseinkommen? - Du schrubst noch was davon, dass Du tanken musst um zur Arbeit zu kommen?) zusammenzufassend zu "bepfänden". Ob dies geschehen ist kann ich nicht sagen. Auf jeden Fall würde auch dies wahrscheinlich nicht so ohne Weiteres zu einer Abtretung Deiner kompletten "kleinen" Rente führen dürfen.

Aber wie gesagt: Das ist auf die Ferne schwer zu beurteilen.

Ob die Drohgebärde mit "Deinem" Rechtspfleger (Du hast einen eigenen?) wirklich eine gute Idee war, wage ich aber leider zu bezweifeln. Deine Verzweiflung aus der dies geboren wurde kann ich aber nachvollziehen. Es wäre wahrscheinlich wirklich eine gute Idee wenn Du Dir rechtlichen Beistand holen würdest.
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Lieschenmüller
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Re: P-Konto total verwirrt

Beitrag von Lieschenmüller »

Hallo caffery: Zusammenrechnungsbeschluss ist gestellt aber noch nicht beschlossen. Also ich habe ein Arbeitseinkommen, eine Arbeitsunfähigkeitsrent und eine privat abgeschlossene Berufsunfähigkeitsversicherungs Auszahlung(kleine Rente).
Wenn alles zusammengerechnet ist, muss ich 718€ an die Masse abtreten.
Bis dato wurde die AUrente von einem holländischen Gerichtsvollzieher in Höhe von 682€ gepfändet.
Die IV hätte alle Daten an meinen AG übermitteln können und er hätte dann den Restbetrag ca 36€ an meine IV überwiesen.
Vor einer Woche habe ich dann Bescheid bekommen, dass meine AUrente ab Juli nicht mehr gepfändet wird. Diese auch umgehend an meine IV übermittelt.
Am 25.06. hätte ich, wie in den vergangenen Monaten meine BUrente bekommen sollen, diese kam aber nicht. Hab dann dort angerufen und dort teilte man mir mit, es sei ein Eilantrag meiner IV gekommen, dass diese Rente auf das Anderkonto zu Überweisen sei. Höhe 288.37€ Ausstehender Betrag zur Masse zugehörig ca. 144€. Vielleicht ist es jetzt etwas deutlicher.
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caffery
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Re: P-Konto total verwirrt

Beitrag von caffery »

Tjo, versteh ich nicht.

Die Beträge die nach Eröffnung in Holland gepfändet wurden, müsste die Verwalterin m.E. von dort zurückfordern. Dann müsste es einen Zusammenrechnungsbeschluss geben, der normalerweise mit der Aufforderung an den Drittschuldner mit dem höchsten Auszahlungsbetrag versehen ist die Beträge zusammenzufassen und das Pfändbare abzuführen.

Vermutlich wäre das bei Dir der Holländer. Von daher würde diese Bürde in Deinem Fall vermutlich an Deinen Arbeitgeber gehen.

Erst wenn dieser Beschluss in der Welt ist und zugestellt wurde, könnte es mit den Abtretungen losgehen.

Was das für ein Einantrag sein soll und auf welcher Grundlage dieser erfolgt sein könnte - keine Ahnung.

Vielleicht hätte der weise Graf ja eine Idee.

Unterm Strich aber übersteigt Dein Sachverhalt das was man hier sinnvoll kommentieren kann aus meiner Sicher leider deutlich. Vermutlich wären damit auch die meisten Beratungsstellen aus dem Stehgreif überfordert.

Wenn Du wirklich genau wissen willst das da passiert, ob Deine Verwalterin Unsinn macht oder ähnliches, solltest Du Dir einen einschlägig kompetenten Rechtsbeistand besorgen.
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arreis
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Re: P-Konto total verwirrt

Beitrag von arreis »

Rückforderung, genau hier liegt der Hund begraben!

Wenn der IV/TH zuviel Geld in die Masse bekommen hat, aus welchem Grund auch immer, kann der Schuldner nur freundlichst darum bitten, den Betrag zu erstatten. Wenn der IV/TH sich aber weigert, bleibt dem Schuldner nur die Klage, so die Aussage des Gerichtes. Das Gericht mischt sich da nicht ein und fordert den IV/TH dazu auf die Überzahlung auszugleichen.

Ob man nun eine Klage anstrebt, sollte man sich aber dreimal überlegen.
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caffery
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Re: P-Konto total verwirrt

Beitrag von caffery »

arreis hat geschrieben: 29. Jun 2019, 14:17 Wenn der IV/TH zuviel Geld in die Masse bekommen hat, aus welchem Grund auch immer, kann der Schuldner nur freundlichst darum bitten, den Betrag zu erstatten. Wenn der IV/TH sich aber weigert, bleibt dem Schuldner nur die Klage
Das ist in absolut jeder anderen Lebenssituation ganz exakt genauso wenn zwei Parteien unterschiedlicher Meinung über einen Zahlungsanspruch sind.
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