Online Insolvenzrechner

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Graf Wadula
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Re: Online Insolvenzrechner

Beitrag von Graf Wadula »

Das würde ich abwarten. Wenn er die haben will, einfach mal nachfragen, wozu die dienen soll. Theoretisch könnte er natürlich behaupten, er will prüfen, ob Nachzahlungen erfolgen, die in den Zeitraum der Insolvenz fallen. Aber praktisch ist das natürlich eine rein theoretische Möglichkeit. Aber in Ihrem Fall ...? hat der denn die schon angefordert?
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gurami
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Re: Online Insolvenzrechner

Beitrag von gurami »

Die letzte hat er ja schon. Die nächste warte ich mal ab. Macht ja auch nix wenn ich die schicke. Hab nix zu verbergen. Geht halt ums Prinzip und glaube das der die noch nicht einmal liesst. Ich habe eigentlich alles immer selber und freiwillig abgeführt. Der Verwalter hatte da noch nie was selber gemacht.
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gurami
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Re: Online Insolvenzrechner

Beitrag von gurami »

Heute bekam ich einen Anruf von meinem IV der mir zunächst zur Rechtsschuldbefreiung granulierte. Die Rechtskraft des Beschlusses wäre ja nur noch eine Formsache. Ich solle doch meinem AG den Beschluss zusenden und ihm mitteilen das ab März keine Abtretung mehr überwiesen werden solle. Er wollte das nicht treuhänderisch verwalten, könnte man sich ja dann sparen. Er wäre jetzt dabei die Schlussrechnung zu überarbeiten usw. Bla bla bla.

Ich dann zu Ihm: Ich habe eine sofortige Beschwerde wegen dem Satzbaustein geschickt.
Er dann: Ohje damit verzögern sie das Ganze ja wieder usw.
Ich zu ihm dann: Ist mir jetzt auch egal ob es noch dauert. Fakt ist doch das ich die RSB bekomme. Das es so lange gedauert hat und noch dauert bis Verfahrensaufhebung wäre ja wohl nicht meine Schuld gewesen.

So weit so gut dann sagte er mir das er die Nachtragsverteilung für die Einkommenssteuer 2020 und anteilig für 2021 beantragen würde. Ich musste dann leider laut lachen und fragte ihn ob er das für 2021 ernst meinen würde, das es sich doch lediglich um 5 Tage handeln würde. Daraufhin meinte er tatsächlich das es bis ende Februar, nämlich erst nach Rechtskraft des Beschlusses. Hallo? Habe ich ihn gefragt! Bitte lesen sie sich doch mal die Gesetzel richtig durch bevor sie sie versuchen anzuwenden. Alles im freundlichen Ton beiderseits :lol:

Nachdem wir weiter gesprochen hatten lenkte er ein und meinte ja sorry das wäre dann wohl doch so das es nur 5 Tage sind. Ich so dann noch als Sahnehäubchen: Lohnabtretung Februar kann ich nicht mehr zurückziehen da die Lohnabrechnung schon automatisiert durch ist. Nee nee meinte er das wäre ja auch so ok weil es der laufende Monat des Beschlusses wäre und es erst nach Rechtswirksamkeit keine Abtretung mehr gäbe. Nee nee ich dann. Alles ab dem 05.01.2021 gehört mir und er müsse mir das dann auszahlen. Nö das wäre nicht korrekt ich solle den §300 lesen. Ich so, habe ich! Als ich ihm dann noch sagte das er dafür auch nur treuhänderische Vergütung berechnen könne nach § 293 meinte er, er müsse sich wohl damit nochmal auseinandersetzen. Ich so: Machen sie das.
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insolaner
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Re: Online Insolvenzrechner

Beitrag von insolaner »

also irgendwie habe ich das Gefühl, das wird noch spannend - die Geschichte hat Potential...

Zumendest wenn der IV so überzeugt weitermacht :)
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caffery
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Re: Online Insolvenzrechner

Beitrag von caffery »

gurami hat geschrieben: 19. Feb 2021, 14:27 Ich so: Machen sie das.
Ich habe grade die neue ZVI durchgeblättert und musste an Dich und Deinen Verwalter denken. Hier ein einigermaßen frisches Urteil mit dem Du den Menschen bei eurem nächsten Kontakt bewerfen kannst:

"AG Bochum, Urt. v. 16.10.2020 – 75 C 72/20 (nicht rechtskräftig)

Leitsätze der Redaktion:

1. Im Falle einer vorzeitigen Erteilung der Restschuldbefreiung nach drei Jahren (§ 300 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 InsO a. F.) verliert die Abtretungserklärung des Schuldners ihre Wirkung bereits nach drei Jahren ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens und nicht erst mit Rechtskraft des Beschlusses über die Erteilung der RSB.

2. Vereinahmt der Treuhänder nach Ablauf der drei Jahre pfändbare Bezüge, weil er irrig davon ausgeht, dass die Abtretungserklärung des Schuldners weiterhin Rechtswirkungen entfalte, so haftet er dem Schuldner gem. § 280 Abs. 1 BGB auf Schadensersatz."


In der äußerst lesenswerten Urteilsbegründung ist u.a. zu lesen:

"Im Gesetzgebungsverfahren, welches zur Einführung des § 300 Abs. 4 Satz 3 InsO geführt hat, wurde nämlich ausdrücklich als Motiv angeführt, "Die entsprechende Anwendung von § 300a InsO-E soll verhindern, dass die Abtretung im Falle einer vorzeiteigen Erteilung der Restschuldbefreiung erst mit der Rechtskraft der Entscheidung endet. Im Falle des § 300a InsO-E stehen nach Ablauf der Abtretungsfrist die pfändbaren Lohnanteile dem Schuldner zu. Auch im Falle einer vorzeitigen Erteilung der Restschuldbefreiung soll nichts anderes gelten.""


Das sind so Entscheidungen bei denen mich weniger die Entscheidung überrascht sondern eher der Umstand, dass es bei so einer Frage überhaupt einer richterlichen Klärung bedarf. Umso erstaunlicher ist, dass die Treuhänderin hier Rechtsmittel eingelegt hat und die Berufung nun am Landgericht anhängig ist.
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gurami
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Re: Online Insolvenzrechner

Beitrag von gurami »

Danke Caffery, hätte ich ihm gerne mal um die Ohren gehauen aber das Gericht hat mir heute geschrieben und klar gestellt das meine Beschwerde nicht angenommen werde und eine Änderung des Beschlusses nach hiesiger Auffassung nicht nötig ist. Die gesetzliche Regelung des 300a In so findet insoweit Anwendung, sodass eine von Ihnen befürchtete Unklarheit nicht entsteht. Mit der Formulierung sind lediglich Beträge gemeint, die tatsächlich noch zur Insolvenzmasse gehören, aber evtl. erst später gezahlt werden (z.B. verspätet eingehendes Arbeitseinkommen für einen vor Ablauf der Abtretungserklärung liegenden Zeitraum).

Ich habe heute Mittag den IV nochmals angeschrieben und mitgeteilt was das Gericht mir geschrieben hat und noch einmal darauf hingewiesen das die Abtretungen Januar und Februar an mich auszuzahlen sind.

Dann hat er mir geantwortet das das wohl korrekt wäre, ich ihm doch sicherheitshalber meine Kontodaten nochmal schreiben soll und er dann die Abtretungen an mich auskehren würde.

Und da er mein Konto ja immer noch nicht freigeben möchte 🤗 würde er eine Einzelfreigabe an die Bank schicken sonst würde ja das Geld wieder auf seinem Konto landen.
Dann will ich mal hoffen das der gute RA jetzt mal so langsam aus dem Quark kommt und dat Dingen abgeschlossen werden kann. Auf die Einkommenssteuer 2021 freue ich mich schon. Da werde ich im sicherlich gerne die 2,77 überweisen. Ca.170 : 364 x 5 🤑
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Graf Wadula
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Re: Online Insolvenzrechner

Beitrag von Graf Wadula »

Jetzt haben Sie ja zumindest eine schriftliche Auslegung des Beschlusses und das ist gut.

Das ist aber wirklich anstrengend mit Ihrem Insolvenzverwalter. Das sich da FRust gegenüber diesen Stellen breit macht, kann man total verstehen. In diesem Fall hätte ich auch eine Kontofreigabe für richtig befunden. Die Nichtfreigabe macht doch hier nur Sinn, wenn erwartet wird, dass noch "Alt"-Forderungen eingehen. Aber ich hoffe für Sie, dass das jetzt so langsam in ruhiges Fahrwasser geht.
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gurami
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Re: Online Insolvenzrechner

Beitrag von gurami »

Die Abgetretenen Lohnanteile von Jan. und Feb. sind mittlerweile zurückbezahlt und der Mensch hat allen Ernstes für seine Überweisung eine Einzelfreigabe geschickt. Ich habe ihn via Email gefragt was er sich denn jetzt davon versprechen würde das er das Konto nicht wieder frei gibt. Das Finanzamt zahlt eh an den aus.

Hab jetzt 5,99 von Ebay zurück bekommen wegen eines grade reklamierten Artikels sowie zweimal 0,20 € von Amazon. Ich habe ihm geschrieben das er für diese Beträge doch bitte eine Freigabe an die Bank schicken soll. :twisted:

Ich habe ihm auch mitgeteilt das ich sehr viele kleine Beträge erwarte weil ich sehr viele getragene Kleidungsstücke über Ebay veräußere und mein Paypal dafür nicht nutze.

Soll er doch den Verwaltungsaufwand betreiben wenn er das so möchte :mrgreen:
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Graf Wadula
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Re: Online Insolvenzrechner

Beitrag von Graf Wadula »

Um Gottes Willen...
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tidus82
Admin
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Re: Online Insolvenzrechner

Beitrag von tidus82 »

Ich verstehe die Problematik absolut und hoffe, dass du ihm vielleicht damit zu verstehen geben kannst, dass es ihm mehr Aufwand kostet mit dir zu kommunizieren und die Freigaben rauszurücken als eine Kontofreigabe.

Ob das aber die feine englische ist wage ich zu bezweifeln :) mal abwarten was da jetzt weiter passiert - halt uns auf dem laufenden :)
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