Online Insolvenzrechner

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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insolaner
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Re: Online Insolvenzrechner

Beitrag von insolaner »

etwas provokant gefragt: ist dann nicht der IV in der Haftung? Er hat doch schliesslich den 1 EUR genannt...

Oder das Gericht, oder wer sonst? Irgendjemand muss doch eine verbindliche Auskunft geben können?!

Bin gerade wieder froh, auf die 3-Jahres-Regelung warten zu können, um zumindest dieses Problem (dafür aber sicher andere) zu haben!
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gurami
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Re: Online Insolvenzrechner

Beitrag von gurami »

Wie schon geschrieben warte ich bis die Novemberabrechnung gezahlt wurde und stelle dann den entsprechenden Antrag und leiste eine sogenannte Sicherheitszahlung. Das muss ja dann der Verwalter dem Gericht bestätigen. Außerdem füge ich dem Gericht den Mailverkehr des IV bezgl. seiner Berechnung bei. Laut dem Rolandrechner hätte ich mit Berechnung der 25% Abschlägen vom Gericht, sogar eine Quote von 40,18 % ohne Sicherheitszahlung.
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imker
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Re: Online Insolvenzrechner

Beitrag von imker »

...das
Irgendjemand muss doch eine verbindliche Auskunft geben können?!
ist das mal ein Thema für ne Doktorarbeit mit dem Ergebnis: es kommt immer drauf an, was denn die Grundlage des Anspruchs sein soll.

Der IV ist nicht für verbindliche Auskünfte gegenüber dem Schuldner zuständig. Und vertraglich haben die nichts vereinbart.
Auch wenn ich oder andere hier im Forum sagen "es gilt xxx", da ist dann nichts mit Haftung, falls das die Ansage nicht zutreffen sollte.
Die Haftung des IV ist bei 60 In der InsO geregelt - das ist Gummi extrem und bietet im Regelfall auch für Gläubiger wenig Schutz..
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gurami
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Re: Online Insolvenzrechner

Beitrag von gurami »

Ich rechne es einfach auch selber nochmal nach. Fakt ist der Kontoauszug des Anderkontos stimmt mit meiner geführten Exeltabelle überein. Also weiß ich die Summe der Masse. Die Rechnung des Verwalters welche vom Gericht festgestezt wurde plus die errechneten IV Kosten der noch zu berechnenden Masse nach Rechnungsfestsetzung ( von mir aus auch ohne die 25% Abschlag ) plus die Gerichtskosten. Kosten zusammenzählen und von der Masse abziehen und dann bleibt der Betrag der zur Verteilung zur Verfügung steht. Das sind bei mir dann 38 % der Gesamtforderungen . Da braucht es eigentlich auch keine Verbindlichmachung seitens des IV und es will den auch keiner zwingen mir das auszurechnen. Mir wurde es halt vom Gericht so nahegelegt. Trotzdem wird er vom Gericht zur Stellungnahme zu meinem Antrag angeschrieben.
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Graf Wadula
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Re: Online Insolvenzrechner

Beitrag von Graf Wadula »

Ich empfehle da mal die Entscheidung des BGH IX ZB 23/19. Die beschäftigt sich ausgiebig mit der vorzeitigen RSB nach 3 Jahren. Dem Betroffenen fehlten 1.200 € bzw. die hat er ein paar Tage zu spät eingezahlt und schon gab es keine RSB. Und weder das Gericht noch der Verwalter sind verpflichtet, dem Schuldner da verbindliche Auskünfte zu geben. Im laufenden Inso-Verfahren ist es wirklich sehr kompliziert für einen Betroffenen. Letztlich muss er bei der Zahlung wohl "großzügig" sein.
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gurami
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Re: Online Insolvenzrechner

Beitrag von gurami »

Was an meiner Rechnung könnte 1200 Euro verursachen?
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gurami
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Re: Online Insolvenzrechner

Beitrag von gurami »

Die Schuldnerin in dem Beispiel hat 1200 Euro zu spät eingezahlt. Ich glaube das dies hier wohl jedem klar sein sollte das es nicht so funktioniert. Ich werde jetzt erst mal den Kopf zu machen sonst werde ich noch kribbelig was ich bisher noch nicht bin.
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imker
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Re: Online Insolvenzrechner

Beitrag von imker »

@gurami
Ich sollte Deine Sicherheit in dieser Frage bewundern können - aber das schaffe ich wegen restlicher Zweifel nicht.

Und die sind bei der Berechnung von Kosten und noch erwarteten Massezuflüssen anzusiedeln.

Ich rate in solchen Fällen eher dazu, den vom IV genannten Betrag zu akzeptieren und die Differenz zur eigenen Berechnung als Versicherungprämie für sichere RSB zu verstehen.

Und an dieser Stelle die Frage: um welchen Differenzbetrag geht es, wenn Dein Betrag und der vom IV geanannte Betrag zu vergleichen sind?
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Graf Wadula
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Re: Online Insolvenzrechner

Beitrag von Graf Wadula »

imker hat geschrieben: 14. Nov 2020, 07:01
Und an dieser Stelle die Frage: um welchen Differenzbetrag geht es, wenn Dein Betrag und der vom IV geanannte Betrag zu vergleichen sind?
Genau, das wäre interessant.
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gurami
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Re: Online Insolvenzrechner

Beitrag von gurami »

Der Verwalter schreibt:

Nach Abzug der Gerichtskosten und der IV-Vergütung würde ein Betrag für die Gläubiger in Höhe von € 3.774,12 verbleiben. Dies würde einer Quote in Höhe von 34,49 % entsprechen.



Eine Zusatzzahlung erhöht die Gerichtskosten und die Vergütung des IV. Wenn Sie eine Zusatzzahlung in Höhe von € 1.000,00 leisten, würde sich die Quote auf 38,35 % erhöhen. Eine vorzeitige RSB nach drei Jahren wäre in diesem Fall möglich.


Das ist Stand jetzt. Wenn also bis Mitte Dezember noch 1000 Euro inkl. meiner Sicherheitszahlung (ca 700 Euro Pfändung/300 Euro Sicherheitszahlung) plus am 28.12. Noch na. 350 - 400 Euro über Pfändung, eingehen. Kann sich doch nur noch mehr Quote ergeben. Noch mal zur Erinnerung: ich rechne nicht knapp es sind sogar ca 5% mehr.
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