Online Insolvenzrechner

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gurami
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Re: Online Insolvenzrechner

Beitrag von gurami »

Schicke ich gleichzeitig ab.
Nachdem ich mich bei einem Bekannten ausgekotzt habe hat er mir dazu geraten den Antrag zur VRSB noch nicht abzuschicken.

Den kann man ja auch noch am letzten Tag am Gericht abgeben und den Eingang stempeln lassen. Sofern die Zahlung das Anderkonto pünktlich erreicht. Dafür ist genügend Geld im Familienrat vorhanden.

Sollte der sofortigen Beschwerde Folge geleistet werden müsste ich ja nichts zahlen und nur den Antrag stellen.


Es wurde ja jetzt eine Rechnung, bezogen auf die vereinnahmte Masse bis Mai 2020 gestellt. Da müsste ich ja korrekterweise auch für einen weiteren Vergütungsantrag des IV die sofortige Beschwerde einreichen. Sollte die erste Erfolgreich sein müsste das Gericht die Abschläge eigentlich dann auch für die nächsten Rechnungen berücksichtigen.
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Käsebrot
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Re: Online Insolvenzrechner

Beitrag von Käsebrot »

Wann du den Antrag auf die vorzeitige RSB stellst, ist letztlich vollkommen egal. Theoretisch geht das auch nach Ablauf der drei Jahre. Wichtig ist lediglich, dass die Voraussetzungen erfüllt sind.
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gurami
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Re: Online Insolvenzrechner

Beitrag von gurami »

Nachdem ich grade den großen Brief im Kasten hatte und ihn direkt gelesen habe, ist mir ein kleiner Stein vom Herzen gefallen. Genau wie im Beispiel von Caffery hat das Gericht von sich aus einen Abschlag von 25 % auf die Rechnung vorgenommen und das rechne ich jetzt mal hoch. Der Verwalter hatte ja auf meine Anfrage ans Gericht im Mai dem Gericht geschrieben ich solle doch jetzt ca. 4000 Euro überweisen und dann würde die Quote 36 % betragen :-)
Antwort vom Gericht:
Da sich bzgl. des noch festzusetzender Verwaltervergütung im Vergleich der Berechnung des Verwalters vom ...06.2020 noch Änderungen ergeben werden, wird sich auch der erforderliche Betrag zum Erreichen der 35 % noch ändern.

Und das wird es ja auch.

Also keine sofortige Beschwerde nötig.
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Graf Wadula
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Re: Online Insolvenzrechner

Beitrag von Graf Wadula »

Sehen Sie, ist vielleicht doch nicht alles schlecht ;).
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gurami
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Re: Online Insolvenzrechner

Beitrag von gurami »

Nachdem ich den IV gestern angeschrieben habe, so wie von der Rechtpflegerin empfohlen und die Quote bis zum Ende des Jahres nachgefragt hatte, bekam ich heute eine Antwortmail.

Als Berechnungsgrundlage hat er die bis heute auf dem Anderkonto vorhandene Masse genommen, das wären dann 34,49 % und mir eine Summe von 1000 Euro genannt die ich jetzt an Ihn überweisen soll :-) Gleicher Trick wie schon im Juni mit 4000 Euro. Wer bitteschön ist denn so dumm? Dadurch möchte er bestimmt den 25 % Verlust wieder gerade machen.

Ich habe Ihm geschrieben das noch zwei Abtretungen in höhe von ca. 1000 Euro zur Masse gezogen werden bis 28.12. und sich laut seiner Rechnung ja dann eine evtl. Zuzahlung erübrigen würde. Berechnet hatte er auch nicht den Abschlag von 25 % in seiner nächsten Rechnung die ja bestimmt genauso gekürzt wird.

Stand jetzt laut seiner Rechnung fehlen mir an Masse ca. 60 Euro :-)


Da werden noch ca. 1000 Euro Abtretungssumme zur Masse gezogen.
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Graf Wadula
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Re: Online Insolvenzrechner

Beitrag von Graf Wadula »

Was sind denn das für Rechnungen von dem Verwalter? Der kann doch im Grundsatz nur einmal die Vergütung festsetzen lassen (meist mit Schlussterminierung). Gehen noch Beträge überraschend ein, vielleicht noch einmal ne nachträgliche ergänzende Festsetzung. Aber hier hört sich das ja nach ner regelmässigen Festsetzung an ?!
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gurami
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Re: Online Insolvenzrechner

Beitrag von gurami »

Naja, überraschend geht da wohl eher nichts mehr ein. Wie schon geschrieben halt noch die Abtretungen November/Dezember mit ca. 1000 Euro . Weihnachtsgeld und einiges an Überstunden und Wochendarbeit. Damit werden ja auch Nochmal Gebühren fällig. 1000 Euro jetzt zu zahlen wäre ja wirklich Sinnfrei. Aber wer weiss evtl. denkt er wirklich das ich das jetzt zahlen würde. Mach ich aber nicht.
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Graf Wadula
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Re: Online Insolvenzrechner

Beitrag von Graf Wadula »

Nach dem Gesetz kann er natürlich seine Vergütung nach der Masse zum Schluss des Verfahrens berechnen. Aber das laufende Nachschieben von ergänzenden Vergütungsanträgen habe ich noch nicht erlebt. Aber anscheinend ist in diesem Verfahren vieles anders als in den anderen Verfahren...
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gurami
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Re: Online Insolvenzrechner

Beitrag von gurami »

Das sind ja nur Prognosen des IV.

Wenn ich jetzt 1000 Euro zahlen würde wäre ich jetzt bei 38 % laut seiner Hochrechnung. Aber ich will ja erst am 05.01.2021 die VRSB und deshalb wäre eine Zahlung jetzt halt Quatsch.
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imker
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Re: Online Insolvenzrechner

Beitrag von imker »

@gurami:
das präzise Rechnen ist und bleibt gefährlich und das Einplanen der rechtzeitigen Korrektur der mutmaßlich fehlerhaften Verwalter-Berechnung wäre mir viel zu heikel, wenn die vorzeitige RSB das richtige Ziel ist.

Dein Weg, nachzufragen, eine Antwort zu erhalten und den Betrag dann nicht zu zahlen, halte ich für ambitioniert.

Ich würde den IV zwei oder drei Wochen vor dem Stichtag nach dem Betrag fragen - antwortet er nicht, Wiedereinsetzung beantragen, antwortet er falsch, zahlen und wegen Verletzung irgendwelcher Auskunftspflichten ggf auf Schadensersatz verklagen.

Mit etwas Mut mag es angehen, ihm etwas vorzurechen und zu fragen, ob das richtig gerechnet sei --- und dann zahlen...aber alle mit der Materie vertrauten Personen wissen, dass die Betrags-Ermittlung als Prognose eher unmöglich als nur eineinfaches Rechenwerk ist.

Und nirgendwo steht, dass der IV dem Schuldner den zur Erreichung der Quote nötigen Zahlbetrag mitzuteilen hat. Wenn man eine sichere Quote haben will, ist der Insolvenzplan in der InsO das richtige Vehikeln.

Was machste, wenn der IV ausrechnet, dass 1 EUR fehlt,die Du dann zahlst und das Gericht dann sagt, es wären aber 1,01 EUR zu zahlen gewesen??
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