Online Insolvenzrechner

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lilomojito
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Re: Online Insolvenzrechner

Beitrag von lilomojito »

Ich traue dem Online-Rechner nicht wirklich. Irgendwann brauchen Sie einen Anwalt, also warum sich die Mühe machen?
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gurami
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Re: Online Insolvenzrechner

Beitrag von gurami »

lilomojito hat geschrieben: 12. Okt 2020, 14:48 Irgendwann brauchen Sie einen Anwalt, also warum sich die Mühe machen?
Meinen Sie mich persönlich oder allgemein? Ich benötige keinen Anwalt um eine Quote zu berechnen. Das eine hat ja mit dem anderen nichts zutun. Da vergleichen Sie Äpfel mit Birnen.
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Graf Wadula
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Re: Online Insolvenzrechner

Beitrag von Graf Wadula »

caffery hat geschrieben: 9. Okt 2020, 12:32
Graf Wadula hat geschrieben: 9. Okt 2020, 09:15 Das Gesetz soll zum 01.11.2020 in Kraft treten.
Huch?!? In Anbetracht der Umstände sei mir gestattet, dass ich mich diesbezüglich voller Interesse und Ungeduld nach der Quelle für diese Aussage erkundigen möchte.
Schlechte Quelle würde ich sagen... oder wie der Präsident der USA sagen würde: Fake News ;) :lol: :cry:
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gurami
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Re: Online Insolvenzrechner

Beitrag von gurami »

Heute habe ich mal jemanden bei Gericht erreicht und die Auskunft erhalten das ausgerechnet heute der Schlussverteilung zugestimmt wurde. Die Akte befände sich aktuell in der Kostenabteilung oder wie sich das nennt wo die Rechnung des Verwalters wohl geprüft wird oder so ähnlich. Die Sachbearbeiterin, die auch nicht für meine Akte zuständig war, hatte nicht wirklich einen Plan von dem was sie mir erzählte. Jetzt bin ich mal gespannt was mir da die nächsten Tage ins Haus fliegt. Von der Zeit her habe ich, so denke ich, wohl eher keine Chance mehr das das Verfahren dann auch noch dieses Jahr abgeschlossen wird. Das heißt für mich: Volle Kanne blechen :-(
Fast alle Verfahren die ich von unserem Gericht finden kann, die heute bzw. letzte Woche der Schlussverteilung zugestimmt wurden, ist der Schlusstermin im Februar 21. Ich halte Euch auf dem Laufenden. Vieleicht interessiert es ja einen.
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Graf Wadula
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Re: Online Insolvenzrechner

Beitrag von Graf Wadula »

Sie wollten doch einen Antrag mit Verkürzung auf 3 Jahre stellen, oder?1 Dafür ist das eigentlich egal, wann der Schlusstermin ist. Voraussetzung ist nur, dass die 35% und die Kosten des Verfahrens innerhalb der 3 Jahre gedeckt sind. Wann der Antrag dann gestellt wird, ist fast egal. Das kann ja auch noch klappen, wenn sie gegen den Vergütungsbeschluss Beschwerde eingelegt wird
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gurami
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Re: Online Insolvenzrechner

Beitrag von gurami »

Das ist korrekt, ich wollte aber mit der Sonderzahlung warten bis das Verfahren eingestellt ist. Sollte das z.b. am 20 Dezember der Fall sein, überweise ich die Sonderzahlung in dann entsprechend kleineren Summe. Um auf Nummer Sicher zu gehen muss ich, sollte es nicht der Fall sein, halt die entsprechend höhere und in jedem Fall deckende Summe überweisen lassen. Ich werde der Rechnung auf jeden Fall mit sofortiger Beschwerde entgegen treten, sollte die zu hoch ausfallen, dafür muss ich sie allerdings erst einmal sehen. Evtl. wird sie ja auch vom Gericht gemindert. Derzeit kann ich nicht so einfach in meine Akte reinschauen und bin auf die Auskünfte via Telefon angewiesen. Hab jetzt eine Woche immer wieder am Gericht angerufen aber niemand ging in dem Moment ans Telefon und auch über die Zentrale nur der Hinweis: Immer wieder versuchen.
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gurami
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Re: Online Insolvenzrechner

Beitrag von gurami »

Nur mal eine Zwischenfrage:

Der Schlusstermin wurde auf den 03.02.2021 festgelegt.

Aus dem § 197:

(2) Zwischen der öffentlichen Bekanntmachung des Termins und dem Termin soll eine Frist von mindestens einem Monat und höchstens zwei Monaten liegen.

Da passt doch was nicht oder?

Abgesehen davon das es mir jetzt auch nichts mehr bringt, einfach nur Wissenshunger.
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Graf Wadula
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Re: Online Insolvenzrechner

Beitrag von Graf Wadula »

Ist nur eine Sollvorschrift. Auf Grund von Corona werden in vielen Gerichten die Schlusstermine nach hinten gezogen. Die Gläubiger sollen genug Zeit bekommen, die Schlussrechnung einzusehen.

Da aber die meisten Gerichte mit Anberaumung des Schlusstermins auch die Vergütung festsetzen, dürfte das ja auch bei Ihnen passiert sein. Und sie wissen jetzt die zu berücksichtigenden Forderungen (aus dem veröffentlichten Schlussverzeichnis) und die Masse. Somit müssten sie sich jetzt den fehlenden Betrag ausrechnen können (aber dran denken, dass auch auf den Betrag eine Vergütung gefordert werden könnte).
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gurami
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Re: Online Insolvenzrechner

Beitrag von gurami »

Der IV hat zur Berechnungsgrundlage die Vereinnahmungen also Massebestand von Mai 2020 genommen. Vergütungsantrag von Juni 2020. Ausgerechnet habe ich den Betrag ja schon vorher, war ja nicht so schwer. Ich habe jetzt zwei Schreiben aufgesetzt:

1. Sofortige Beschwerde § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO ( Verwaltergebühren )

2. Antrag auf vorzeitige RSB mit Zahlung der nötigen Differenzsumme zum 30.12.2020 durch einen Familienangehörigen mit dem Ersuchen die Zahlung Kostenneutral durchführen zu dürfen.

Sollte das Gericht den Vergütungsantrag/Rechnung mindern und für die Nachfolgenden Einnahmen entsprechend kürzen, müsste ich gar nix dazu zahlen.

Schicke ich gleichzeitig ab.
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gurami
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Re: Online Insolvenzrechner

Beitrag von gurami »

Ich denke das der Beschluss morgen im Briefkasten liegt und ich die Rechnung im Detail lesen kann.
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