Nach der Restschuldbefreiung um alte Gläubiger ( Banken ) einen Bogen machen?

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tidus82
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Re: Nach der Restschuldbefreiung um alte Gläubiger ( Banken ) einen Bogen machen?

Beitrag von tidus82 »

Ach was - ich dachte die Leute können einfach verrechnen? :-O was man hier alles lernt wa?
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Witwe Bolte
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Re: Nach der Restschuldbefreiung um alte Gläubiger ( Banken ) einen Bogen machen?

Beitrag von Witwe Bolte »

Meines Wissens dürfen Insolvensgläubiger während des gesamten Verfahren (incl. WVP) "aufrechnen", bzw. "verrechnen", gem. InsO § 94 ff.
Normalerweise wird der Insolaner seinen Gläubigern aber vermutlich eher selten Gelegenheit zum Auf-/Verrechnen geben ... aber bei manchen hat man ja ggf. keine Wahl (Finanzamt, GKV, JC usw).

Mir rechtskräftiger RSB ist aber eigentlich "Schluß mit lustig",
sprich: Es darf nicht mehr auf-/verrechnet werden.

Aber ob sich eine Bank im Fall des Falles daran hält ?
Ich würde jedenfalls keinen Inso-Gläubiger in die Versuchung bringen, sich unrechtmäßig zu verhalten.
Den Ärger hat man dann ja schließlich selbst am Hals.

Alles klar soweit, tidus82 ?
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Shopgirl
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Re: Nach der Restschuldbefreiung um alte Gläubiger ( Banken ) einen Bogen machen?

Beitrag von Shopgirl »

Der Mensch am Schalter, der das Konto eröffnet, hat eher selten was mit Cum-Ex-Geschäften zu tun :roll:

Ich habe die Frage so verstanden, dass es hier nicht um die Speicherfristen bei Schufa und Co geht, sondern bei den Banken selbst. Und ob die einen ablehnen, wenn man vor X Jahren mit denen in der Insolvenz war.
Kurz: Ja, tun sie, kommt aber sicher auch auf den Einzelfall an.

Gibt es einen Grund für 3 verschiedene Banken? Die Frage rein aus Neugier. Mir persönlich wäre das zu stressig. Und bei den aktuellen Zinsen lohnt sich das doch meist eh nicht.
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Mrsunshine
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Re: Nach der Restschuldbefreiung um alte Gläubiger ( Banken ) einen Bogen machen?

Beitrag von Mrsunshine »

Shopgirl hat geschrieben: 12. Okt 2020, 20:45 Der Mensch am Schalter, der das Konto eröffnet, hat eher selten was mit Cum-Ex-Geschäften zu tun :roll:

Ich habe die Frage so verstanden, dass es hier nicht um die Speicherfristen bei Schufa und Co geht, sondern bei den Banken selbst. Und ob die einen ablehnen, wenn man vor X Jahren mit denen in der Insolvenz war.
Kurz: Ja, tun sie, kommt aber sicher auch auf den Einzelfall an.

Gibt es einen Grund für 3 verschiedene Banken? Die Frage rein aus Neugier. Mir persönlich wäre das zu stressig. Und bei den aktuellen Zinsen lohnt sich das doch meist eh nicht.
Also es geht mir weder um die Speicherfristen bei der Schufa ( ein bisschen auch, war ja eine Frage von mir) , noch geht es mir um eine Ablehnung bei den Banken.

Der Grund warum ich frage ist eher der, kann ja sein ich hole mir ein Tagesgeldkonto bei einer Bank die ein Gläubiger war, zahle da ein paar Jahre jeden Monat 50 Euro ein und spare.
Dann nach ein paar Jahren, hat ein neuer Mitarbeiter der Bank ( kann auch einer sein der längere Betriebszugehörigkeit hat 😁) langeweile und durchforstet die Kunden. Dieser sieht dann das mit der Insolvenz und denkt, der Kunde hat eigentlich Schulden bei uns und das Tagelsgeldkonto wird eingefroren.
Man hat zich Rennereien usw.

Warum bei 3 Banken?
Eben aus dem besagten Grund, man sollte nie alles in eine Sache investieren. Auch wenn ich gerade nichts zum Investieren habe.

Ausserdem dachte ich mir auch einfach, dass nicht jede Bank ein Tagesgeldkonto anbietet und auch das so ein Banksparplan für die Betriebliche Altersvorsorge nicht jede Bank anbietet.

Wegen den Zinsen natürlich nicht, da gibts eh fast keine.
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Mrsunshine
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Re: Nach der Restschuldbefreiung um alte Gläubiger ( Banken ) einen Bogen machen?

Beitrag von Mrsunshine »

Abgesehen davon habe ich noch ein paar andere Fragen, wozu ich nicht extra einen neuen Thread aufmachen möchte.

Jetzt die Tage kommt ja der Bescheid per Post vom Gericht.
Wo muss / kann man den überall hinschicken?

Also ich denke da als erstes an meinen AG, damit er weiß das er keine Pfändungen mehr abführen muss.
Dann auch an die Schufa? Bzw.an sämtliche Auskunftsdatein.

Oder erfahren die da alle alleine von?

Ich habe einen Account bei Scorekompass. Dort wurde die Rsb noch nicht nachgetragen.
Bei Bonify hingegen war es gleich Automatisch am nächsten Tag sichtbar. Wie funktioniert das eigentlich, haben die Software welche Insolventbekanntmachungen durchforstet?

Dann noch eine ernstgemeinte Frage. Sollte man sich bei den Insolvenzverwalter bedanken oder sowas?
Sollte man sich bei den Gläubigern ( Hauptsächlich Banken ) entschuldigen? Also einen Brief bzw. Email schreiben mit einer Entschuldigung für die Schulden? Das klingt jetzt komisch ich weiß.
Aber ich denke , eine Bank ist halt ein Riesenunternehmen und wer sollte sich da schon für eine Entschuldigung interessieren.

Danke fürs lesen :) .
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MaxMuster
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Re: Nach der Restschuldbefreiung um alte Gläubiger ( Banken ) einen Bogen machen?

Beitrag von MaxMuster »

Hallo,

also bei mir war es so das alle Auskunfteien den RSB Eintrag einen Tag nachdem er in den Insolvenzbekanntmachungen war sofort übernommen haben. Da brauchte ich also nichts hinschicken.
Dem AG würde ich den Bescheid der Form halber zeigen, aber der bekommt ja auch eine Meldung vom TH bzw. evtl. vom Gericht.

Da ich 2 oder 3 Tage nach erteilter RSB nochmal beim Gericht und beim TH angerufen habe weil ich noch Fragen hatte, habe ich mich im laufe des Gesprächs beiläufig für den sauberen Ablauf bedankt, da ich sowohl mit dem Gericht als auch mit dem TH einen "spezial Deal" was die Abführung angeht ausgehandelt habe.
Bei der Dame vom Gericht konnte man an Ihrer Reaktion merken das Sie das ganz nett fand. Bei der SB vom TH kan nur, das ist doch unsere Aufgabe, aber ist nett von Ihnen gemeint.
Also extra Anrufen nur um sich zu bedanken, wäre mir jetzt nicht in den Sinn gekommen.

Das mit der Bank stelle ich mir ganz "lustig" vor, der/die in der Poststelle wäre wohl im ersten Moment überfordert weil er/sie bestimmt keine extra Abteilung für Entschuldigungen hat/haben.
Vor allem wenn man dann noch sowas wie " bitte teilen Sie mir mit, ob Sie meine Entschuldigung annehmen" dazu schreibt. Da wäre ich doch mal gespannt ob, und wenn ja, was da für eine Antwort kommen würde.
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Ruhrpottmensch
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Re: Nach der Restschuldbefreiung um alte Gläubiger ( Banken ) einen Bogen machen?

Beitrag von Ruhrpottmensch »

caffery hat geschrieben: 12. Okt 2020, 08:43
Mrsunshine hat geschrieben: 11. Okt 2020, 14:49 Hallo Leute.
Es ist ja so, dass die Schulden nach der Restschuldbefreiung nicht gelöscht werden sondern weiter bestehen bleiben.
Wie lange eigentlich? Ich meine gibts da irgendeine Verjährungsfrist?
Stand heute müssen solche Daten nach 3 Jahren taggenau gelöscht werden. Wenn wir alle ausreichend die Daumen drücken in ein paar Wochen schon nach einem Jahr.
Sorry wenn ich mich hier jetzt so "reinquetsche"...

Aber der Satz von caffery hat mich "aufhorchen" lassen.
Da ist etwas in der "Pipeline", was ich offenbar verpasst habe.

Soll heißen, die Speicherung bei den Datengeiern in Zukunft dann nur noch ein Jahr dauert?!
Gilt das dann (nach erfolgreichen Daumendrücken) auch für "alte" Verfahren? Oder kommen nur die "Dreijährigen" in den Genuss?
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Witwe Bolte
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Re: Nach der Restschuldbefreiung um alte Gläubiger ( Banken ) einen Bogen machen?

Beitrag von Witwe Bolte »

Mrsunshine hat geschrieben: 13. Okt 2020, 02:02 ...
Sollte man sich bei den Gläubigern ( Hauptsächlich Banken ) entschuldigen? Also einen Brief bzw. Email schreiben mit einer Entschuldigung für die Schulden?
...
*lachwech*
Ich glaube jetzt, Dein Nick ist "Mr.Sunshine" ...
Bisher dachte ich, Du wärst "Mrs.Unshine".

Echt witziger Gedanke, sich bei Banken zu entschuldigen.
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insolaner
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Re: Nach der Restschuldbefreiung um alte Gläubiger ( Banken ) einen Bogen machen?

Beitrag von insolaner »

klar, zHd. des Vorstandes - und wann gehen wir mal wieder golfen? :D
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gurami
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Re: Nach der Restschuldbefreiung um alte Gläubiger ( Banken ) einen Bogen machen?

Beitrag von gurami »

Ruhrpottmensch hat geschrieben: 13. Okt 2020, 08:33
caffery hat geschrieben: 12. Okt 2020, 08:43
Stand heute müssen solche Daten nach 3 Jahren taggenau gelöscht werden. Wenn wir alle ausreichend die Daumen drücken in ein paar Wochen schon nach einem Jahr.
Sorry wenn ich mich hier jetzt so "reinquetsche"...

Aber der Satz von caffery hat mich "aufhorchen" lassen.
Da ist etwas in der "Pipeline", was ich offenbar verpasst habe.

Soll heißen, die Speicherung bei den Datengeiern in Zukunft dann nur noch ein Jahr dauert?!
Gilt das dann (nach erfolgreichen Daumendrücken) auch für "alte" Verfahren? Oder kommen nur die "Dreijährigen" in den Genuss?
https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/222/1922285.pdf

sieht also eher nicht danach aus
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