Kein Plan von Insolvenz, Einkommenssteuererklärung Pflicht?

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Graf Wadula
praktischer Schuldnerberater
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Re: Kein Plan von Insolvenz, Einkommenssteuererklärung Pflicht?

Beitrag von Graf Wadula »

Für die Stellung eines zulässigen Versagungsantrags reicht die formale Stellung als Insolvenzgläubiger, sprich auch bestrittene Gläubiger können (leider) einen entsprechenden Antrag stellen. Es kommt nicht einmal darauf an, ob der Schuldner oder/und der Insolvenzverwalter die Forderung bestritten hat. Aber Antrag stellen heißt ja noch lange nicht, dass der auch begründet ist. begründet ist er nur unter den engen Voraussetzungen des § 290 InsO. Als Schuldner sollte man deshalb gerade in diesen Fällen sich peinlichst genau an die Auskunfts- und Mitwirkungspflichten halten.
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Witwe Bolte
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Re: Kein Plan von Insolvenz, Einkommenssteuererklärung Pflicht?

Beitrag von Witwe Bolte »

Noch einmal Danke, Graf Wadula.
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FantaLemon
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Re: Kein Plan von Insolvenz, Einkommenssteuererklärung Pflicht?

Beitrag von FantaLemon »

Ca. 1200 Euro werden bei mir im Jahr gepfändet.
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