Ist man wirklich, in der neuen Insolvenzform in drei Jahren Schuldenfrei??

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caffery
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Re: Ist man wirklich, in der neuen Insolvenzform in drei Jahren Schuldenfrei??

Beitrag von caffery »

MrsRob hat geschrieben: 19. Feb 2021, 07:10
Die Mitarbeiter in den sogenannten "Jobcentern" sind darauf gepolt, Zahlungen zu verhindern,
insbesondere bei Menschen, die zuvor selbständig waren (oder es noch sind).
Deine und eure Erfahrungen "an der Front" in allen Ehren - und ich weiß auch, dass es solche Erfahrungen relativ häufig gibt aber ... das ist doch nicht grundsätzlich so! Ich behaupte mal, dass ein Großteil der JC-Mitarbeiter nette Menschen sind und nur sehr vereinzelt "Arschkrampen" darunter sind. So wie das überall auf der Welt ist.

Ich will hier zwar keine Ode darauf singen, dass ein Hartz IV-Antrag in irgendeiner Weise ein angenehmer Vorgang ist - das ist er natürlich nicht. Allerdings möchte ich zu bedenken geben, dass es nicht selbstversändlich ist so ein soziales Netz überhaupt zu haben. Ich bin weiß Gott niemand der unser Land ganz toll findet und dauernd Oden auf unseren tollen Sozialstaat singt aber - man sollte sowas trotzdem nicht als selbstverständlich ansehen.

Außerdem kann ich Dir aus meinem Arbeitsalltag bzw. aus meiner kürzlich fertiggestellten Statistik berichten, dass die Hauptüberschuldungsursache aller Ratsuchenden unserer Beratungsstelle in den letzten fünf Jahren bei 13 % der Leute "Nichtinanspruchnahme von Sozialleistungen" war.

Was ich damit sagen will: Natürlich ist der Gang (besonders der erste) zum Amt mit Sicherheit scheiße - sowohl emotional als auch inhaltlich. Aber er ist eben manchmal einfach notwendig um die Existenz zu sichern. Ich würde die Leute gerne dazu motivieren diesen schweren Weg zu gehen wenns nötig ist, damit sie nicht irgendwann mal zu meinen 13 % gehören und noch ganz andere Probleme haben.
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FoLo
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Re: Ist man wirklich, in der neuen Insolvenzform in drei Jahren Schuldenfrei??

Beitrag von FoLo »

Hallo! Mrs Rob!
Danke!

Das wäre nicht mein Weg. Wollte/will von Anfang an arbeiten. Muss nur jetzt einen passenden Übergang finden.
Also, habe ja noch den Laden/Praxis. Muss in der Zwischenzeit die Einrichtung veräußern, und falls Möglich auch schon, wenigstens Teilzeit anfangen zu arbeiten.

Da nehme ich was sich mir anbietet, bzw. von den Zeiten so angelegt ist das ich vor oder nach der Arbeit Zeit habe alles abzuwickeln.

Da ich Gründungsausschuss bekomme muss ich ab einem gewissen Punkt dem Arbeitsamt Bescheid geben.
Mit der Bank KfW/und andere Bank muss ich natürlich auch über eine Insolvenz reden.

Ich denke ich fange erst mal neben meiner (erfolglosen) Selbstständigkeit das Arbeiten an. Also auch was anderes was ich ansonsten machen würde. Da muss ich mich auch nochmal, was hier auch schon beschrieben wurde, mit der Steuer/Lohnsteuerkarte befassen.
Da wollte ich mich auch nochmal mit dem Finanzamt unterhalten. Was die mir raten.
Weil ich ja einen Übergang brauche von nebenberuflich zu meiner Selbstständigkeit arbeiten bis zu , nach nur noch ohne Praxis/Selbstständigkeit arbeiten. Also eben ganz normal als Arbeitnehmer.

Fange heute und über das Wochenende an mich mit den Formularen zu befassen. Für die Insolvenz und bewerbe mich an ein paar Stellen, wo die Arbeitszeiten passen könnten. Zur Not auch Zeitarbeit. Wobei ich hier , denke ich, aufpassen muss. Sonst unterschreibe ich was, wo die mich sonst wo hinsenden können und zu event. ungünstigen Arbeitszeiten.

Nochmals Danke an alle hier für offene Ohren und Augen.
Und schon mal schönes Wochenende!
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tidus82
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Re: Ist man wirklich, in der neuen Insolvenzform in drei Jahren Schuldenfrei??

Beitrag von tidus82 »

caffery hat geschrieben: 19. Feb 2021, 07:49
MrsRob hat geschrieben: 19. Feb 2021, 07:10
Die Mitarbeiter in den sogenannten "Jobcentern" sind darauf gepolt, Zahlungen zu verhindern,
insbesondere bei Menschen, die zuvor selbständig waren (oder es noch sind).
Deine und eure Erfahrungen "an der Front" in allen Ehren - und ich weiß auch, dass es solche Erfahrungen relativ häufig gibt aber ... das ist doch nicht grundsätzlich so! Ich behaupte mal, dass ein Großteil der JC-Mitarbeiter nette Menschen sind und nur sehr vereinzelt "Arschkrampen" darunter sind. So wie das überall auf der Welt ist.
Das kann ich aus eigener Erfahrung, nach meiner Selbständigkeit bestätigen - es wurde mir unglaublich gut geholfen und ich konnte mit Hilfe vom Jobcenter auch schnell und ohne Probleme wieder in eine Festanstellung.
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caffery
praktischer Schuldnerberater
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Re: Ist man wirklich, in der neuen Insolvenzform in drei Jahren Schuldenfrei??

Beitrag von caffery »

Ich möchte noch hinzufügen: Diese "Nichtinanspruchnahme von Sozialleistungen" Insolvenzen sind aus meiner Sicht die ärgerlichsten die es überhaupt gibt. Eben weil sie so sinnlos sind.

Erst vor ein paar Wochen habe ich einen Antrag für jemanden gestellt, der nur deswegen überschuldet war weil der JC-Mitarbeiter "brüllend unfreundlich" war. Da wollte die Dame nicht nochmal hin und hat in dem Jahr bis sie wieder einen Job gefunden hat ihre Überschuldung angezüchtet - vorrangig durch Krankenversicherungsbeiträge und sowas.

Wie gesagt - völlig überflüssig. Drei Jahre Insolvenz + 3 Jahre Bonität im Eimer nur weil der JC-Mensch "brüllend unfreundlich" war. Auf die Frage wen sie in der Rückbetrachtung nun eigentlich wirklich bestraft hat musste sie dann doch "Nur mich selbst!" sagen.
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Witwe Bolte
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Re: Ist man wirklich, in der neuen Insolvenzform in drei Jahren Schuldenfrei??

Beitrag von Witwe Bolte »

Ja, da hast Du natürlich vollkommen recht, caffery.

Man kann wirklich froh sein über das 'Soziale Netz' in Deutschland
und sollte keinesfalls aus falscher Scham oder so den Gang zum Amt meiden
(um sich dann 'ohne Netz' im freien Fall wiederzufinden ...).

Es mag ja sein, dass auch JC-Mitarbeiter "nette Menschen" sind ... privat.
In 'aktiver Dienstausübung' nicht, jedenfalls nicht gegenüber 'Antragstellern'
(die dort auch noch "Kunden" heissen ... Hohn hoch drei !!).

Wenn Du als (quasi "Kollege") mit denen sprichst, mag es auch anders sein ...

Aber ich könnte echt ziemlich viele Geschichten über unhöfliche, unsachliche, unprofessionelle, unwissende Jobcenter-Mitarbeiter schreiben ...

Trotzdem, wenn es not-wendig ist:
Hingehen.
Leistungen beantragen.
Uns sich wehren, wenn nötig.

Ich würde zu gern mal eine Statistik sehen:
- wieviele SGB II- Anträge wurden eingereicht
- wieviele Widersprüche gab es
- wievielen Widersprüchen wurde 'amtsintern abgeholfen'
- wieviele Klagen gingen bei den Sozialgerichten in Sachen SGB II ein ?
- wieviele "Rückzüge" von JC gab es nach Klageeinreichung
- wieviele Vergleiche mithilfe des Sozialgerichts
- wieviele Verfahren endeten zugunsten des Jobcenters und
- wieviele Verfahren endeten zugunsten des 'Hilfebedürftigen'.

Meine persönliche Statistik der mir bekannten Fälle:
- alle Widersprüche wurden abgelehnt, keinem wurde 'abgeholfen'
von 37 bei div. Sozialgerichten eingereichten Klagen endeten
- drei durch "Rückrudern" des JC nach Erhalt der Klageschrift (vollständige Leistungsgewährung)
- zwei durch "Vergleich" mithilfe des Richters
- 32 durch Urteil gegen das JobCenter
- keine einzige mit einem Urteil des SG zugunsten des JC und gegen den Antragsteller

Ich kann nur eine Hohelied auf deutsche Richter an Sozialgerichten (in erster Instanz) singen !

Und allen Jobcenter-Vertretern vor Gericht (das sind ja nicht die 'einfachen' SB, die hinter ihren Schreibtischen die Anträge entgegennehmen) ging es nicht um eine korrekte Anwendung des Gesetzes, sondern nur um Minimierung des Anspruchs des Antragstellers.

Essenz: Hingehen - Antrag stellen - und sich ggf. wehren!
Gegen unfreundliche und unwissende Mitarbeiter dort und gegen falsche Bescheide!
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Witwe Bolte
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Re: Ist man wirklich, in der neuen Insolvenzform in drei Jahren Schuldenfrei??

Beitrag von Witwe Bolte »

tidus82 hat geschrieben: 19. Feb 2021, 08:20 ... es wurde mir unglaublich gut geholfen und ich konnte mit Hilfe vom Jobcenter auch schnell und ohne Probleme wieder in eine Festanstellung.
*staun*
echt jetzt ?

Aber das führt hier ja alles zu weit und hilft FoLo nicht.

Viel Erfolg bei der Jobsuche, FoLo, und frag hier weiter, wenn Du noch Fragen hast.
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Käsebrot
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Re: Ist man wirklich, in der neuen Insolvenzform in drei Jahren Schuldenfrei??

Beitrag von Käsebrot »

FoLo hat geschrieben: 19. Feb 2021, 08:15
Das wäre nicht mein Weg. Wollte/will von Anfang an arbeiten. Muss nur jetzt einen passenden Übergang finden.
Also, habe ja noch den Laden/Praxis. Muss in der Zwischenzeit die Einrichtung veräußern, und falls Möglich auch schon, wenigstens Teilzeit anfangen zu arbeiten.

Da nehme ich was sich mir anbietet, bzw. von den Zeiten so angelegt ist das ich vor oder nach der Arbeit Zeit habe alles abzuwickeln.
Was hast du denn für eine Ausbildung und kannst du auf der aufbauend etwas suchen? Du solltest dich vorrangig vielleicht nicht zeitlich zu sehr einschränken, sondern erstmal zusehen, dass du überhaupt was findest. Alles andere lässt sich mit einem Vorgesetzten dann sicher leichter klären als von vornherein zu sagen, man kann aber nur dann und dann arbeiten.
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FoLo
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Re: Ist man wirklich, in der neuen Insolvenzform in drei Jahren Schuldenfrei??

Beitrag von FoLo »

Hallo!
Habe gerade beim Finanzamt angerufen.
Setze das mal hier rein. Vielleicht ist jemand in ähnlicher Lage oder hat sogar einen Tipp dazu.

Solange ich selbstständig bin muss ich für 2020 und 2021 eine Einkommenssteuererklärung abgeben. Die von 2020 hat Zeit bis Juni 2021.

Wenn ich eine Arbeit aufnehme, braucht mein Arbeitgeber nur meine Steueridentifikationsnummer, um die Lohnsteuer abzuführen.
Als AN führt der AG monatlich die Lohnsteuer ab. Damit wäre der Bereich schon abgedeckt, wenn ich dann später die Selbstständigkeit abgebe, muss ich keine Einkommenssteuererklärung abgeben, weil dann alles durch die Lohnsteuer abgegolten ist.
Es kann sein das das Finanzamt erstmal wegen mangels Gewinnerzielungsabsicht auf „vorläufig gestellt wird“, das ist ein normaler Vorgang wenn nur Verluste erzielt werden. Das wird dann irgendwann überprüft, ob man überhaupt die Absicht hatte Gewinne zu erzielen. Wenns plausibel ist dann, werden die Verluste anerkannt. Und mit den normalen Arbeitnehmerlöhnen verrechnet.
Wird sich dann dementsprechend, event. Steuer günstiger auswirken. Kommt darauf an.


Wenn ich nicht mehr selbstständig bin werde ich (wahrscheinlich) mit einer neuen Steuernummer um gespeichert.

Also kann ich mich bewerben und theoretisch schon nächste Woche arbeiten gehen.
Wenn ich den Stellenmarkt ansehe ist da immer was, was ich tun kann.

Ansonsten , trotzdem an alle Danke! Auch wenn einige andere Meinungen haben oder Erfahrungen (Job Center etc.). Alles OK! Ich profitiere von allen Aussagen und kann dadurch sogar eine für mich zu bessern Überlegungen/Handlungen kommen.
Schönes Wochenende!!
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Witwe Bolte
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Re: Ist man wirklich, in der neuen Insolvenzform in drei Jahren Schuldenfrei??

Beitrag von Witwe Bolte »

FoLo hat geschrieben: 19. Feb 2021, 09:11 ...
Als AN führt der AG monatlich die Lohnsteuer ab. Damit wäre der Bereich schon abgedeckt, wenn ich dann später die Selbstständigkeit abgebe, muss ich keine Einkommenssteuererklärung abgeben, weil dann alles durch die Lohnsteuer abgegolten ist.
...
Nein, das ist falsch. Richtig ist, dass der AG monatlich Deine Lohnsteuer ans FA abführen muss,
das ist aber nur ein monatlicher Abschlag auf die zu erwartende Jahressteuerpflicht.

Ein AG kann ja gar nicht wissen, ob sein AN nebenher noch andere steuerpflichtige Einkünfte hat - hat man die (zB aus "selbständiger Arbeit", aus "Vermietung oder Verpachtung", aus "Kapitaleinkommen" oder so), dann ist man natürlich selbst in der Pflicht, seine Einkommensteuererklärung abzugeben (darin gehört dann auch das Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit und die vom AG bereits gezahlten Lohnsteuern).
FoLo hat geschrieben: 19. Feb 2021, 09:11 Es kann sein das das Finanzamt erstmal wegen mangels Gewinnerzielungsabsicht auf „vorläufig gestellt wird“, das ist ein normaler Vorgang wenn nur Verluste erzielt werden. Das wird dann irgendwann überprüft, ob man überhaupt die Absicht hatte Gewinne zu erzielen. Wenns plausibel ist dann, werden die Verluste anerkannt. Und mit den normalen Arbeitnehmerlöhnen verrechnet.
Wird sich dann dementsprechend, event. Steuer günstiger auswirken. Kommt darauf an.
Da geht es dann um "horizontalen" (aus einer Einkommensart) und "vertikalen" Verlustausgleich (unter den sieben verschiedenen steuerpflichtigen Einkommensarten) ...
aber das führt hier zu weit.

Für Dich ist ggfs. nur wichtig, dass Du Dir vom FA nicht unterstellen lässt, Du hättest gar keine "Gewinnerzielungsabsicht" gehabt! Die hattest Du doch - oder ? Hat nur leider nicht geklappt.

Denn sonst gibst Du der Bank, von der Du das Gründungsdarlehn bekommen hast, ja "frei Haus" ein Argument für einen "vbuh"-Zusatz, falls es demnächst zu einem Insolvenzverfahren kommt.

Und ein Inso-Verfahren macht ja nur Sinn, wenn Du nicht nach dem Verfahren (drei Jahre später) die Schulden immer noch 'an der Backe' hast (die mit einem vbuH-Zusatz!).

Deswegen: "Keine Gewinnerzielungsabsicht" vom FA nicht akzeptieren !

(ist für die natürlich der einfachste Weg ... aber wenn Du gar keinen "Gewinn" hattest, brauchst Du ja auch keine Steuern dafür zu zahlen ... und bekommst evt. von den -in 2021 demnächst zu zahlenden Lohnsteuern - evt. sogar was zurück. Und das möchte das Finanzamt natürlich auch nicht.)
FoLo hat geschrieben: 19. Feb 2021, 09:11 ...
Also kann ich mich bewerben und theoretisch schon nächste Woche arbeiten gehen.
Wenn ich den Stellenmarkt ansehe ist da immer was, was ich tun kann.
Richtig.
Viel Erfolg!
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FoLo
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Re: Ist man wirklich, in der neuen Insolvenzform in drei Jahren Schuldenfrei??

Beitrag von FoLo »

Hallo!

MrsRob: Nein, das ist falsch. Richtig ist, dass der AG monatlich Deine Lohnsteuer ans FA abführen muss,
das ist aber nur ein monatlicher Abschlag auf die zu erwartende Jahressteuerpflicht.

LoFo: ja, da hab ich mich nicht gut ausgedrückt.

Danke!
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