Insolvenz eröffnet, ab wann wird gepfändet?

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imker
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Re: Insolvenz eröffnet, ab wann wird gepfändet?

Beitrag von imker »

Gern doch. Ich verstehe ihn so, dass er Krankengeld von der Krankenkasse erhält. Wegen TV oder BV bekommt er aber auch - ohne in dem Monat beschäftigt zu sein und laufenden Lohn zu erhalten - Weihnachtsgeld vom Arbeitgeber - das hat er durch ein Abrechnung des AG bemerkt.

Du hast ihn so verstanden, dass sein Krankengeld ausläuft und er dann Lohn mit Weihnachtsgeld bekommt.

Vielleicht löst er auf, was Sache sein soll.
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Witwe Bolte
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Re: Insolvenz eröffnet, ab wann wird gepfändet?

Beitrag von Witwe Bolte »

imker hat geschrieben: 16. Nov 2021, 14:40 ... aber alles getrennt zu rechnen, bis ein Zusammenrechnungsbeschluss das mit Wirkung für die Zukunft ändert - vsl. also zweimal/jeweils einmal pro Einkommensquelle den Sockelbetrag auf den Zahlbetrag
Sorry, ich habe das noch immer nicht verstanden in bezug auf die Situation des TE:

Er/sie muss seinen IV ja über sein Einkommen informieren (hier Krankengeld UND Weihnachtsgeld, jetzt mal egal, ob das Krankengeld weitergezahlt wird und das W-Geld hinzukommt oder ob das W-Geld im Anschluss an das Krankengeld gezahlt wird -dann gibt es ja vermutlich auch wieder Arbeitslohn).

Willst Du sagen: Sollte der TE nun einen trödeligen IV bekommen, der nicht in die Puschen kommt und nicht rechtzeitig VOR Erhalt des W-Geldes einen 'Zusammenrechnungsbeschluss' beantragt und bekommt, dass er/sie seine 1.800,- € W-Geld dann behalten kann ?

Du kennst Dich mit den §§ ja offensichtlich aus - könnte das wirklich so sein ?
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caffery
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Re: Insolvenz eröffnet, ab wann wird gepfändet?

Beitrag von caffery »

Witwe Bolte hat geschrieben: 17. Nov 2021, 08:04
Sollte der TE nun einen trödeligen IV bekommen, der nicht in die Puschen kommt und nicht rechtzeitig VOR Erhalt des W-Geldes einen 'Zusammenrechnungsbeschluss' beantragt und bekommt, dass er/sie seine 1.800,- € W-Geld dann behalten kann ?
Wenn es Einkommen von zwei verschiedenen Quellen gleichzeitig geben sollte (was ich bislang überhaupt nicht so verstanden bzw. überlesen hätte), dann wäre das tatsächlich so.
Das ergibt sich aus der auch hier anwendbaren Rechtsvorschrift des § 850e Nr. 2 ZPO (bevor wieder einer motzt: in Verbindung mit § 36 InsO) in dem bereits sehr eindeutig die Worte "auf Antrag" zu lesen sind.

Vorausgesetzt natürlich, der/die TE hätte die Angaben zu einem der beiden Einkommen nicht zuvor pflichtwidrig weggelassen bzw. verschwiegen. In diesem Fall würde der Verwalter dem TE spätestens nach Ansicht der Kontoauszüge eine zünftige Pflichtverletzung vor den Latz knallen, die dieser vermutlich lediglich gegen eine amtliche Standpauke, sowie gegen eine "Ablasszahlung" in Form des pfändbaren (Weihnachts-)geldes heilen könnte.
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Levya83
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Re: Insolvenz eröffnet, ab wann wird gepfändet?

Beitrag von Levya83 »

Hey wow da kam ja doch einiges an Verwirrung usw dazu

Also:
Ich habe 2 Kinder, bin noch in Teilzeit angestellt, alleinerziehend und erhalte Pflegegeld für meine Tochter.
Auf meinem P-Konto ist ein pfandfreier Sockelbetrag von 2740 Euro.

Da ja nun die Inso seit 4.11. laut Beschluss eröffnet ist und ich aber vom Verwalter noch nichts gehört habe, frage ich mich halt nur wie das nun funktioniert.

Aktuell kommen auf mein Konto:
1340 Euro Krankengeld, Kindergeld, für 2 Kinder, Unterhalt für 1 Kind und Pflegegeld.

Auf meiner November Abrechnung ist jetzt ein minimaler Zuschuss meines Arbeitgebers zum Krankengeld + die Jahressonderzahlung 1800€ Brutto. Netto sind es ca 1200€ was ich normalerweise Ende November aufs Konto bekommen hätte.

Sollte es der Fall sein, das der Insolvenzverwalter bis dahin noch nicht angefangen hat, wird das Geld am 30.11.21 aufs Konto gehen. Anfang Dezember kommen noch Unterhaltsvorschuss, Krankengeld und Pflegegeld rauf und Mitte des Monats erst das Kindergeld. Wenn er erst später aktiv wird, lasse ich das Geld einfach auf meinem Konto damit er das später pfänden kann?

Mit der Bank habe ich aktuell noch keine Probleme, bis jetzt sind noch keine Pfändungen auf meinem Konto

Dieser pfandfreie Betrag ist ja Anfang Dezember dann schon ausgeschöpft quasi. Wird dann explizit Der Betrag meines Arbeitgebers abgebucht/einbehalten oder wird dann das Geld vom Kindergeld mitte des Monats einbehalten, so das ich definitiv nicht mehr als die 2740€ behalte?

Sorry falls das verwirrend ist, aber für mich ist das alles noch neu.

Liebe Grüße
Levya
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Levya83
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Re: Insolvenz eröffnet, ab wann wird gepfändet?

Beitrag von Levya83 »

Ach ja... Gehaltsabrechnung, Kindergeldnachweise usw. habe ich bis jetzt nur bei der Schuldnerberatung abgegeben.
Die meinten ich muss das alles auch nochmal dem Verwalter geben, aber soweit sind wir ja noch nicht.
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caffery
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Re: Insolvenz eröffnet, ab wann wird gepfändet?

Beitrag von caffery »

Hi und danke für Deine Ausführungen. Ich habe da aber leider noch zwei Rückfragen bevor die Leute hier wieder Seitenweise über ihren Tarotkarten orakeln:
Levya83 hat geschrieben: 15. Nov 2021, 11:11 Weihnachtsgeld. Brutto 1800€.
Levya83 hat geschrieben: 17. Nov 2021, 18:26 Jahressonderzahlung 1800€ Brutto.
Wasn nu?
Das ist Pfändungsrechtlich ein Unterschied wie Tag und Nacht;)
Levya83 hat geschrieben: 17. Nov 2021, 18:27 Ach ja... Gehaltsabrechnung, Kindergeldnachweise usw. habe ich bis jetzt nur bei der Schuldnerberatung abgegeben.
Ist ja nett, dass Du das da "abgegeben" hast. Entscheidender wäre aber die Frage, ob Du auch in Deinem Insolvenzantrag die entsprechenden Angaben inkl. der dort geforderten Nachweise erbracht hast.

PS: Um das schonmal vorwegzunehmen: In Wahrheit wäre es eher sehr ungewöhnlich, wenn Dein Verwalter es wirklich nicht schaffen würde Deine Bank noch innerhalb dieses Monats über den Insolvenzbeschlag zu informieren. Und davon wird im Endeffekt abhängen, was mit dem Geld passiert und was ggf. zu unternehmen wäre. Weshalb sich ohnehin die Frage nach dem Wert der ganzen Diskussion zum jetzigen Zeitpunkt geradezu aufdrängen würde;)
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Levya83
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Re: Insolvenz eröffnet, ab wann wird gepfändet?

Beitrag von Levya83 »

Auf der Abrechnung steht Jahressonderzahlung, leider. Hab nach meinem ersten Beitrag hier im Forum noch gestöbert und festgestellt das es zwischen den beiden Begriffen einen großen Unterschied gibt :(

Ich werde mich dann von dieser Zahlung schon mal verabschieden.
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caffery
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Re: Insolvenz eröffnet, ab wann wird gepfändet?

Beitrag von caffery »

Levya83 hat geschrieben: 17. Nov 2021, 19:09 Ich werde mich dann von dieser Zahlung schon mal verabschieden.
Nein, so schlimm ist es nun auch wieder nicht. Zumindest kein kleiner Teil davon stünde Dir angesichts der hier dargelegten Informationen sicher zu.
Die Chance ist aber wirklich nicht klein, dass Du im Dezember aktiv werden kannst und wohlmöglich sogar solltest um gewisse Gelder behalten zu können die Dir ggf. zustehen aber "eingefroren" werden könnten.
Es würde aber aus meiner Sicht mehr Sinn machen das abzuwarten, zu schauen was passiert und dann ggf. zu reagieren anstatt jetzt hier in Kaffeesätzen zu orakeln.
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imker
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Re: Insolvenz eröffnet, ab wann wird gepfändet?

Beitrag von imker »

@Levya83
Du hast bei der Bank ein P-Konto und die Bank hat von die Bescheinigung über einen erhöhten Freibetrag von 2.740 erhalten?? (Das ist nicht der Betrag, der als Sockelbetrag bezeichnet wird.)
Dann wird die Bank Dir ab Insolvenzeröffnung auch nicht mehr als die 2.740 zur Verfügung stellen.
Der Arbeitgeber wird auf das Konto den Betrag überweisen (müssen), der pfändungsfrei ist.
Wenn Du noch Krankengeld beziehen soltest, wird die KK auch den pfändungsfreien Betrag überweisen müssen.
Wenn das zusammen mehr ist als 2.740 EUR, dann kann eine Freigabe des MEHR beim Amtsgericht/Insolvenzgericht beantragt werden.

Dass auf Dein P-Konto Unterhalt für das Kind und Unterhaltsvorschuss gezahlt wird, ist ein Nachteil. Frag doch mal bei der Beratungsstelle nach anderen Möglichkeiten.

Wenn Du für zwei Kinder unterhaltspflichtig bist, dann schau Dir einfach die Pfändungstabelle in der Spalte für zwei Unterhaltspflichten an - was oberhalb des Betrages in der linken Spalte an Erwerbseinkomen erwirtschaftet wird, ist dann teilweise pfändbar - bei Dir sollten davon 40% pfändbar sein und 60% davon sollten Dir verbleiben.

Das P-Konto hat davon abweichende Regeln.
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Witwe Bolte
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Re: Insolvenz eröffnet, ab wann wird gepfändet?

Beitrag von Witwe Bolte »

Boah - das ist doch mal ein Beitrag, Imker!
Den kann sogar ich lesen - und verstehen ...
(und Levya83 vermutlich auch).
Und er ist hoffentlich auch hilfreich für sie.

Du kannst also durchaus auch "sachlich" und nicht nur "kryptisch" ...

Ich finde es echt super, dass Ihr Praktiker Euch hier mit Eurem Wissen einbringt,
denn nicht jeder hat die Gelegenheit, in seiner Umgebung und zeitnah einen Termin
bei einer caritativen Schuldnerberatung zu bekommen.
Oder traut sich vielleicht auch gar nicht, dort hinzugehen.
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