gerichtlicher schulden vergleich

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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klausalt
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Re: gerichtlicher schulden vergleich

Beitrag von klausalt »

oder muss ich jetzt schon beim Amtsgericht den Insolvenzantrag zurücknehmen-- ohne auf den Vergleich abzuwarten?
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klausalt
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Re: gerichtlicher schulden vergleich

Beitrag von klausalt »

ich dachte das bei einen "Nein" der Gläubiger die Einwände begründen müssen, wenn schon mehr Angboten bekommen als durch Insolvenzverfahren. Oder gilt das nur bei gerichtlichen Überstimmung, das darauf begründen müssen?
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caffery
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Re: gerichtlicher schulden vergleich

Beitrag von caffery »

Nein, die Gläubiger müssen ein "Nein" nicht begründen.

Gegen eine Zustimmungsersetzung können Gläubiger vorgehen wenn sie darlegen, dass das Angebot des Bereinigungsplans schlechter ist, als in einem Insolvenzverfahren zu erwarten ist. Aber zu einer Zustimmungsersetzung kann es aus genannten Gründen bei Dir nicht kommen. (Es kann bei zwei Gläubigern keine Mehrheit zustimmender Gläubiger geben.)

Sobald einer "Nein" sagt ist die Nummer durch - das muss er auch nicht begründen.
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klausalt
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Re: gerichtlicher schulden vergleich

Beitrag von klausalt »

okay dann setz morgen ein Schreiben auf an mein Anwalt. Melde mich jedenfallls über das weitere was so passiert.
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klausalt
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Re: gerichtlicher schulden vergleich

Beitrag von klausalt »

Guten Morgen,
so die e:mail ist an Rechtsanwalt um 8 Uhr raus. Nun warten ab was Antwort kommt.
Früheren Jahren, hab schon 2 mal Arbeitsgericht hinter mir und 2 mal Sozialgericht das ging alles ratz fatz.
Insolvenz der wird mein kleines Hirn ganz besoffen vor lauter Regelungen und unendliche §§§§§§§§§§.
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caffery
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Re: gerichtlicher schulden vergleich

Beitrag von caffery »

Da ich mich jetzt irgendwie verantwortlich fühle:

Meld Dich mal, falls die Nummer nun im Sande verlaufen sollte. Der ganze Vorlauf hat es zwar eher komplizierter gemacht aber: Vielleicht kann ich Dir ja helfen Dich der beiden Forderungskadaver elegant zu entledigen.
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klausalt
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Re: gerichtlicher schulden vergleich

Beitrag von klausalt »

Caffery,
das mach ich. Bin auch auf die Antwort gespannt vom Anwalt. Den ganzen Mist mit 70 Jahren noch abziehen.
Bin nur Heilfroh das nicht einmal auf eine Ratenzahlung eingelassen hab , dann wäre voll erledigt.
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caffery
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Re: gerichtlicher schulden vergleich

Beitrag von caffery »

klausalt hat geschrieben: 20. Nov 2020, 11:29 Bin nur Heilfroh das nicht einmal auf eine Ratenzahlung eingelassen hab , dann wäre voll erledigt.
Stimmt! Das hätte Deine Situation in jedem Fall verschlechtert und zusätzlich Deine Schulden erhöht. Denn dadurch hättest Du die Verjährung unterbrochen und zusätzlich hätten die Inkassos mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Einigungsgebühr "entstehen lassen".
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klausalt
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Re: gerichtlicher schulden vergleich

Beitrag von klausalt »

wenn es auf biegen und brechen drauf kommt , dann Antrag auf Nullplan und Antrag auf Kosten Ktundung 4a sowas.
Dann wissen die ja auch das nie Geld bekommen. Rente und Krankheit --also nichtmal mit willen Arbeitsfähig.
Ist mir so in den Sinn heute gekommen.
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