gerichtlicher schulden vergleich

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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Witwe Bolte
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Re: gerichtlicher schulden vergleich

Beitrag von Witwe Bolte »

18,28% von 3.700 sind 676,36, nicht 497,48 und
18,28% von 490 sind 89,57, nicht 102,52.

Deine Zahlen stimmen nicht, klausalt.

Und wenn caffery sagt, mit zwei Gläubigern geht kein gerichtlicher Schuldenbereinigungsplan, dann wird das sicher stimmen.
Was hat denn Deine Schuldnerberatung dazu gesagt, warum sie den Plan so an das Gericht schickt ?
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klausalt
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Re: gerichtlicher schulden vergleich

Beitrag von klausalt »

Ja eben deswegen bin am grübeln. Inkasso sind halt Hütchenspieler. Auf der einen Seite warum sollen auch nachgeben. Andere Seite warum soll Gutes Geld -schlechten hinterher schmeißen. Als Verbraucher hast eh keine Schance gegen die und Gesetz lässt die gewähren. HFG ist ja beim Titel gleich damals mit Ksp Anwälten zusammen den Titel geholt. Die wollten mal 4.900,- euro also genannte doppelte ernte.
Noch soviel holen kann man nichts, habe Grundsicherung also nichts zum pfänden. Wenn in Insolvenz gehe dann mit Nullplan. Stehe also Blank mit null da. Insolvenz kann dann noch ablehnen wegen Masse Armut. dann Hab bis ewig den Vollstreckung und Grichtsvoll Zieher andauernd zu besuch.
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klausalt
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Re: gerichtlicher schulden vergleich

Beitrag von klausalt »

Ganz zu schweigen von den einträglichen Geschäften der höchst profitablen Inkasso-Industrie.
Ohne einen – auch nur halbwegs rechtsstaatlichen Grundsätzen entsprechenden – wirksamen
Verbraucherschutz sind Schuldner diesen Unternehmen völlig ausgeliefert. Kleine Schulden
wachsen schnell ins Unermessliche. Eine Verzwanzigfachung der Schulden durch aus den Fugen
geratene Inkassoverfahren sind keine Seltenheit. Mit Inkasso und dem ausuferten Handel mit
Bonitätsdaten über Verbraucher wird mehr Umsatz erzielt als z.B. die systemrelevante Wasserwirtschaft
in Deutschland erwirtschaftet.
Inkasso ist eine unerschöpfliche Goldmine weil „Inkassowirtschaft nur funktioniert, weil sie ständig neue Kosten erzeugt“ und es kaum gesetzliche Regelungen gibt, die den Verbraucher schützen.
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tidus82
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Re: gerichtlicher schulden vergleich

Beitrag von tidus82 »

Inkassounternehmen wissen geschickt mit den Gesetzen umzugehen und wissen auch wann sie einlenken müssen. Nämlich spätestens dann, wenn aufgrund einer hohen gerichtlichen Instanz dem "Hütchenspiel" ein Riegel vorgeschoben werden soll.

Jedoch hat man als Schuldner auch genug Möglichkeiten sich darüber zu informieren, welche Forderungen rechtmäßig sind und entsprechend vor der Erteilung eines rechtskräftigen Titels tätig zu werden.

Da diese Diskussion hier aber wahrscheinlich zu nichts führen würde, würde ich dich freundlich bitten die Rückfragen zu beantworten, damit wir auf dein aktuelles Problem eingehen können - Denn Grundsatzdiskussionen bringen uns ja hier bei deinem aktuellen Problem nicht weiter, oder, oder oder? :-)
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klausalt
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Re: gerichtlicher schulden vergleich

Beitrag von klausalt »

ja die beiden Forderungen stammen ja aus den Jahre 2000. Wollte nurmal ob chance besteht beim Gerichtlichen Vergleich. Und wenn nicht , ich es richtig beurteile automatisch dann ins vereinfachte Insolvenzverfahren übergehe.
Dann wäre mindestens 800,00 euro Insolvenzverwalter und 400,- euro Treuhänder + Gerichtskosten bis zur Restschuldbefreiung zu bezahlen? Sehe ich das so für richtig? Also Grob 1400,00 euro
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caffery
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Re: gerichtlicher schulden vergleich

Beitrag von caffery »

Puh, Klaus:)

Ich bin hier (mal wieder) an einem Punkt an dem ich nicht weiß ob es zielführend ist Dir meine ehrliche Meinung zu sagen. ich machs aber trotzdem und hoffe auch hier, dass mir das nicht übel genommen wird:

1. Wenn die Forderungen aus 2000 sind, dann beinhalten sie wahrscheinlich sehr hohe verjährte Anteile an Zinsen und Kosten. Besonders HFG hat Anfang des Jahrtausends auch im nachgerichtlichen Bereich mit Fantasiekosten von erstaunlicher Kreativität nicht durchsetzbaren Spesenkäse unfassbaren Ausmaßes in ihre Forderungen gezimmert.
Wurden die Forderungen entsprechend geprüft? Ich fürchte nicht - denn es wurde ja nicht geantwortet wie Du schreibst. Entsprechend ist der tatsächlich geschuldete Teil an den beiden Forderungen sehr wahrscheinlich viel geringer als von Dir angenommen.
2. Wenn das Schuldenbereinigungsverfahren JETZT läuft, dann würde das Verfahren im Falle eines Scheiterns sehr wahrscheinlich nach "altem" Recht eröffnet. Damit würde es wahrscheinlich sechs Jahre dauern und teurer sein - etwa 2000 Euro. Das dürfte unterm Strich in etwa ein ähnlicher Betrag sein der tatsächlich geschuldet ist - wenn ich mit Punkt 1. recht haben sollte.
In Anbetracht des extrem hohen Risikos, dass der Plan scheitert (sollte das Gericht ihn überhaupt akzeptieren) wäre ein Zuwarten mit der Antragstellung bis zur Verabschiedung der aktuell im Bundestag diskutierten Gesetzesänderung aus meiner Sicht ZWINGEND anzuraten gewesen.
Abgesehen davon, hätte man hier meiner Erfahrung nach sehr wahrscheinlich mit etwas Geduld durchaus außergerichtlich eine EInigung im Marginalbereich von 10-20% erzielen können ohne einen solchen Antrag stellen zu müssen. Die beiden Buden sind nämlich ungachtet von Vorgenanntem eigentlich bei ihren Uralt-Forderungskadavern grundsätzlich sehr offen für Verhandlungen. Es dauert bei denen einfach immer nur alles etwas länger...

Hoffen wir mal, dass Dein Gericht den (korrigierten) Plan so durchwinken wird und dass beide Inkassobuden dem zustimmen.
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klausalt
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Re: gerichtlicher schulden vergleich

Beitrag von klausalt »

Ja das habe ebenfalls so das Gefühl --deswegen hatte mich ja hier wo froh bin --das Forum- gefunden zu haben angemeldet.
Hauptforderung besteht aus 1650,-euro HFG Titel und bei EOS Titel 100,- euro.
Außergerichtliche kostet 300,- sagt Anwalt aber hat beim Gericht Übernahme gestellt und gerichtliche Vergleich nebst den nötigen Insolvenzantrag mit Antrag auf gerichtlichen Planverfahrens 200,- euro dafür gezahlt.
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caffery
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Re: gerichtlicher schulden vergleich

Beitrag von caffery »

Aiaiai... Klaus:) Du hast einem "Anwalt" auch noch 500 Euro für die hier dargelegte Veranstaltung bezahlt?

Ich weiß nicht was ich dazu sagen soll - bin sprachlos.

Zudem fürchte ich, dass er für die nun scheinbar gerichtlich geforderte Nachbesserung des Plans auch nochmal Geld verlangen wird. Diese ist nämlich in der Tat recht aufwändig. Dann wird das Ganze ja endgültig wirtschaftlich ziemlich fragwürdig- selbst wenn es am Ende "erfolgreich" sein sollte.
Oder anders in aktuellem Politiksprech formuliert: Die Medizin (Anwaltskosten+Insolvenzverfahren) wäre dann schlimmer (teurer) als die Krankheit (reale Gesamtverschuldung) und erst recht als die verfügbare deutlich bekömmlichere Medizin (eine außergerichtliche Einigung auf einen Teil der Gesamtverschuldung).
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klausalt
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Re: gerichtlicher schulden vergleich

Beitrag von klausalt »

also bin zum Kasperle gemacht auf Deutsch gesagt.
Der gerichtliche Schuldenvergleich kommen ja auch nochmal Gerichtskosten auf mich zu. Stuttgart gibts nur Caritas --aber Warteliste ist unendlich lang. Anwälte winken überwiegend auch ab bei den geringen Schulden lohnt nicht. Aber irgendwie wollte meine Ruhe haben. Und wollte keine Horror Gebühren zahlen an Inkasso.
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klausalt
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Re: gerichtlicher schulden vergleich

Beitrag von klausalt »

§1 der deutschen Marktwirtschaft--- der dumme Zahlt immer den höchsten Preis---
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