Fragen zu Insolvenzbekanntmachungen

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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Käsebrot
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Re: Fragen zu Insolvenzbekanntmachungen

Beitrag von Käsebrot »

insolaner hat geschrieben: 19. Jan 2021, 23:36 und, wie waren die danach in Deinem Ansehen? Ok, sinken geht ja eigentlich schlecht, dann würde man sich ja auch selber herabwürdigen...
Nachdem ich bei allen dreien selber schon längst mittendrin statt nur dabei war, war mein einziger Gedanke „Das hätte ich nicht gedacht“ und dann war das für mich auch schon wieder vom Tisch.
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Graf Wadula
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Re: Fragen zu Insolvenzbekanntmachungen

Beitrag von Graf Wadula »

insolaner hat geschrieben: 19. Jan 2021, 23:36 dem Dank schliesse ich mich an, aber das Verfahren hat ein /16-Aktenzeichen, da würde mich es doch ehr wundern wenn das darunterfiele - oder es hat ein Sachbearbeiter schlicht "so wie immer" gemacht, und alle haben's durchgewunken...

Graf Wadula hat geschrieben: 19. Jan 2021, 09:53Im Eröffnungsbeschluss, der auch zu veröffentlichen ist, ist auch das Geburtsdatum aufzuführen.
die Einschränkung auf "Eröffnungsbeschluss" sehe ich aber in der Praxis anders, da steht das (fast) immer drin...

...
Das stimmt. ein .../16 Verfahren kann nicht vor dem 01.07.2014 beantragt sein. Da wird es "Gepflogenheit" oder schlicht übersehen worden sein.

Das Geburtsdatum ist in § 9 InsO nicht explizit aufgeführt, aber nach § 9 InsO können auch weitere Daten veröffentlicht werden. ich meinte nicht, dass es nur im EÖ-Beschluss aufgeführt wird. Aber in dem § wird das Geburtsdatum explizit genannt. Und dann ist es ja nur konsequent, es weiter mit zu veröffentlichen.

Nur am Rande. in den 7 Jahren mit dem reinen Geburtsjahr gab es tatsächlich viele Probleme; Es gibt schon sehr viele Müllers und Meiers im gleichen Ort mit gleichen Geburtsjahr ;)
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insolaner
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Re: Fragen zu Insolvenzbekanntmachungen

Beitrag von insolaner »

Graf Wadula hat geschrieben: 20. Jan 2021, 10:21Nur am Rande. in den 7 Jahren mit dem reinen Geburtsjahr gab es tatsächlich viele Probleme; Es gibt schon sehr viele Müllers und Meiers im gleichen Ort mit gleichen Geburtsjahr ;)
naja, aber wieviele davon heisst Klaus-Bärbel und wohnen "Zur Schönen Aussicht 1"? :)

Aber stimmt schon, es scheint schlimmer als es ist...

Die Datenkraken sind da eher ein Punkt weil die nicht nach der RSB alles löschen werden, und das Internet ist bekanntlich geduldig.......
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Graf Wadula
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Re: Fragen zu Insolvenzbekanntmachungen

Beitrag von Graf Wadula »

insolaner hat geschrieben: 20. Jan 2021, 23:41
Graf Wadula hat geschrieben: 20. Jan 2021, 10:21Nur am Rande. in den 7 Jahren mit dem reinen Geburtsjahr gab es tatsächlich viele Probleme; Es gibt schon sehr viele Müllers und Meiers im gleichen Ort mit gleichen Geburtsjahr ;)
naja, aber wieviele davon heisst Klaus-Bärbel und wohnen "Zur Schönen Aussicht 1"? :)

Aber stimmt schon, es scheint schlimmer als es ist...

Die Datenkraken sind da eher ein Punkt weil die nicht nach der RSB alles löschen werden, und das Internet ist bekanntlich geduldig.......
Nunja, die Adresse hilft eben nicht weiter, da viele auch verziehen und die Adresse, die "alte" Gläubiger mal kannten, und eine neue Adresse, häufig auseinandergehen. verzieht der Schuldner, kann der Gläubiger eigentlich nur anhand des Geburtstdatums die Identität abgleichen. Bei Meiers gibt es eben viele gleichnamige. Wie auch bei anderen Namen. Und wenn Dieter Meier umzieht und am neuen Wohnort Insolvenz anmeldet, findet ihn kein Gläubiger mehr. Und es dürfte klar sein, dass niemand als erstes beim Umzug seine Gläubiger informiert. Und des Weiteren dürfte klar sein, dass der Eigentumsverlust der Gläubiger, den diese durch die Restschuldbefreiung nach 6 bzw. 3 Jahren haben, doch enorm ist. Wenn diese dann nicht einmal ihre Forderung zum Verfahren anmelden können?! Insofern ist das Geburtsdatum das einzige halbwegs sichere Identitätsmerkmal bei häufig vorkommenden Namen.
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