Frage zum Verfahren

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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marc
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Re: Frage zum Verfahren

Beitrag von marc »

Ich danke für diese Antwort... schön das einem hier Mutwille unterstellt wird.

Woher bitte soll ICH wissen, was die Vorgaben usw. sind? Die Caritas bereitet nicht umsonst das Verfahren vor, was man allein nämlich NICHT darf.
Und dann habe ich mich auf diese Beratung verlassen zu können UND MÜSSEN, denn DORT sitzen die Fachleute, die auch noch meine Anregungen ignoriert haben.... wer bitte ist jetzt an was Schuld?
Ich wollte definitiv nichts verschleiern oder dergleichen.

Nein, wäre nicht mehr möglich, nach Aussage des Inso-Gerichts.

Und damit darf der Thread auch geschlossen werden, Thema verfehlt !
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tidus82
Admin
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Re: Frage zum Verfahren

Beitrag von tidus82 »

Du brauchst für die Insolvenz (und auch nur für die Privatinsolvenz) einen außergerichtlichen Einigungsversuch - der muss durch eine anerkannte Stelle durchgeführt werden. Das ist in deinem Fall die Caritas gewesen, kann aber auch ein Steuerberater, Anwalt oder jemand der halt dafür zugelassen ist sein. Das heißt aber nicht, dass derjenige dich für die Insolvenz vorbereiten muss und dir alles über das Gerichtsverfahren beibringen muss - du scheinst da tatsächlich mit einer anderen Erwartungshaltung drangegangen zu sein, die jetzt enttäuscht wurde. Ich verstehe das absolut, weswegen wir dir hier auch gern versuchen zu helfen. Jedoch hab ich persönlich keine Lust jemandem zu helfen, der die Schuld nur von sich schiebt und kein Einsichtsvermögen hat.
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marc
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Re: Frage zum Verfahren

Beitrag von marc »

Du widersprichst dich... wie soll denn ein Einigungsversuch stattfinden, wenn die Cari
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Shopgirl
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Re: Frage zum Verfahren

Beitrag von Shopgirl »

Na ja, bevor wir jetzt alle draufschlagen: Wenn ich zu einem Fachmenschen gehe oder der mir erzählt "wird schon und ist alles richtig so" würde ich das auch erstmal glauben. Wenn mein KFZ-Mechaniker mir sagt, dass ich neue Bremsbeläge brauche, prüfe ich das auch nicht nach (kann ich gar nicht) und lasse ihn machen.

Die Frage ist wohl eher, wie man die Kuh vom Eis bekommt.

Wer hat in welchem Zusammenhang gesagt, dass du keine Gläubiger nachmelden kannst? Und von welchem Umfang sprechen wir denn hier überhaupt?
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tidus82
Admin
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Re: Frage zum Verfahren

Beitrag von tidus82 »

Wahrscheinlich hast du recht shopgirl - tut mir leid, ich will dir keinen so krassen Vorwurf machen, ich bin halt irgendwie nur enttäuscht wie man ein Gerichtsverfahren durchlaufen kann ohne sich darüber zu informieren. Ich hab mir damals alle Gesetzestexte durchgelesen - ich weiß, ich kann das nicht von jedem erwarten und der Vergleich von shopgirl stimmt schon - sorry marc.

Also meines Wissens nach kann man Gläubiger bis zum Schlusstermin beim Insolvenzverwalter nachmelden - kann es vielleicht sein, dass das Gericht gedacht hat, dass du es beim Gericht nachmelden willst? Weil das geht tatsächlich nicht - es muss beim IV gemacht werden. Vielleicht lässt sich ja wo noch das eine oder andere retten..
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Nie_mehr_Schulden
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Re: Frage zum Verfahren

Beitrag von Nie_mehr_Schulden »

Es ist natürlich so, dass man sich auf seine Schuldnerberatung verlässt. Dennoch sollte man natürlich auch immer einen prüfenden Blick haben, denn niemand ist unfehlbar und diese Schuldnerberatungen wollen den Menschen helfen und man sollte froh sein, dass dieses angeboten wird.

Und natürlich lässt sich überall nachlesen, dass die RSB alle Forderungen umfasst. Auch die, von der ein Gläubiger nicht wusste, das der Schulder in eine PI geht.

Wenn man die einschlägigen Bonitätshäuser abfragt, dann hat man schon das wesentliche gemacht.
Vom Gesetzgeber wird unterstellt, dass alle Gläubiger – auch ausländische – sich im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de kundig machen können. Alle eröffneten Insolvenzverfahren werden auf dieser Internetplattform veröffentlicht.
Quelle: https://www.ahs-kanzlei.de/de/2016-11-g ... -vergessen

Dennoch birgt es natürlich ein Geschmäckle, wenn man einen Großteil seiner Gläubiger nicht benennen kann. Unterlagen wegzuschmeißen ist natürlich ein Vorgang, der oft vorkommt. Dennoch hat man eigenlich im Hinterkopf, von wem man solche Briefe schon mal bekommen hat. Da könnte man schriftlich nachfragen, ob es noch offene Forderungen gibt. Meine Erfahrung ist, dass man hier eine zügige Antwort bekommt.

Aber wenn Schufa und Konsorten abgefragt worden sind, dann sollte der TE eigentlich nach meiner persönlichen Lesart auf der sicheren Seite sein. Und diese Lesart habe ich auch auf verschiedenen Webseiten mit Insolvenzrechtsanwälten bestätigt bekommen.
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caffery
praktischer Schuldnerberater
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Re: Frage zum Verfahren

Beitrag von caffery »

Ich will ja das Thema nicht wieder anheizen, aber so ganz aus der Verantwortung ziehen sollte man sich da als Antragsteller nicht. Denn erstens ist das Dingen ein Eigenantrag - den in aller Regel niemand anders zu verantworten hat als der Antragsteller. Und zweitens kopiere ich mal den Passus rein, den man direkt unter der Gläubigerliste im Antrag unterschreiben muss.:

"Die Richtigkeit und Vollständigkeit der in diesem Gläubiger- und Forderungsverzeichnis enthaltenen Angaben versichere ich. Mir ist bekannt, dass vorsätzliche Falschangaben strafbar sein können und dass mir die Restschuldbefreiung versagt werden kann, wenn ich vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht habe (§ 290 Abs. 1 Nr. 6 InsO)."

Das ist durch Fettschrift hervorgehoben und auch sprachlich an Eindeutigkeit kaum falsch zu verstehen. Solche Versagungsanträge sind in der Praxis zwar selten - kommen aber bei bestimmten Gläubigern immer mal wieder vor, wozu es auch diverse Einzelrechtsprechung (man kann es auch Horrorgeschichten nennen) gibt.
Deutlich häufiger (aber auch das alles andere als regelmäßig) kommen in diesem Zusammenhang hier bereits dargelegte Schadenersatzforderungen "vergessener" Gläubiger vor.

Auf einem anderen Blatt steht aber auch, dass der hier dargestellte Beratungsinhalt bzgl. einer vollständigen Gläubigerliste zart formuliert nicht optimal anmutet. Ich persönlich lege da deutlich mehr wert drauf und bestehe bei (den leider sehr vielen) Leuten, die keine wirkliche Ahnung haben wo sie überall Schulden haben und ihre Zettel regelmäßig entsorgten jedenfalls auf massiven Rechercheaufwand und würde nie bei solchen Geschichten aus den 4-5 zufällig mitgebrachten Zetteln einen Antrag schnitzen. Ich weiß aber, dass es Kollegen gibt die das weniger "streng" sehen, bzw. mehr auf die Eigenverantwortung der Leute setzen - um es positiv zu formulieren.
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Itak65
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Re: Frage zum Verfahren

Beitrag von Itak65 »

Erst einmal schön das es diese Forum gibt,wo man sich belesen kann.ich bin auch etwas ratlos, ich habe alle Gläubiger im Antrag angegeben auch wurden sie laut Aussage der Insolvenzverwalterin angeschrieben.Trotzdem erhalte ich von einer Bank immer noch Mahnungen.was könnte man dagegen tun?
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Witwe Bolte
Guru
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Re: Frage zum Verfahren

Beitrag von Witwe Bolte »

Wenn Du nett bist, dann kannst Du z.B.
- der Bank eine Kopie mit dem Inso-Eröffnungsbeschluss zukommen lassen, mit dem freundlichen Hinweis: Bitte korrespondieren Sie zukünftig nur noch mit meinem IV
oder
- jede Mahnung an den IV weiterreichen,
aber Du könntest die Bank auch einfach weiterhin Kosten produzieren lassen (das sind zwar Serienbriefe, aber Druckertinte und Porto kosten die auch) und sie im Papierkorb entsorgen.

Wie nett war die Bank zuvor zu Dir ?
(Mal abgesehen davon, dass sie Dir einen Kredit gegeben hat, denn das ist ja schliesslich ihr Geschäft und wird incl. Prämie für die Kreditausfallversicherung kalkuliert)

Aber wirklich dagegen tun kannst Du im Grunde nichts.
Du kannst der Bank ja nicht verbieten, Dir Briefe (oder Mails) zu schicken.
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Itak65
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Re: Frage zum Verfahren

Beitrag von Itak65 »

Danke für die Antwort ja ich habe jetzt auch den Eröffnungsbeschluss vom AG dem gläubiger per Mail geschickt.
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