Forderung aus unerlaubter Handlung

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caffery
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Re: Forderung aus unerlaubter Handlung

Beitrag von caffery »

Sesamsoße hat geschrieben: 1. Okt 2020, 20:34 Ich bin mir fast sicher, dass es so ist. Aber nur fast :roll:
Ein Urteil ist die Mutter aller Titel ;)

Wer eins hat, braucht keinen Vollstreckungsbescheid mehr.

PS: Oder reden wir hier gar über ein strafrechtliches Urteil?
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Sesamsoße
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Re: Forderung aus unerlaubter Handlung

Beitrag von Sesamsoße »

Okay, ich hab's doch schneller gefunden als gedacht und versuche Euch und mich zu erhellen:

2008 hatte ich einige CDs einer äußerst bekannten SynthiePop Band bei eBay angeboten. Daraufhin bekam ich Post aus München. Gegen die geforderten Anwaltsgebühren von 1000,00 EUR ist eine Anwältin vorgegangen. Nachdem sich die Anwälte Paragraphen an den Kopf geworfen haben, meinte meine Anwältin, dass die zu erstattenden Aufwendungen auf 100,00 EUR beschränkt wären. Diesen Betrag habe ich bezahlt. Danach noch Blabla-Schreiben von WF (damals noch ohne "F") bis erstmal Ruhe einkehrte.

Ende 2011 dann plötzlich der Mahnbescheid. Ich vermute, ich habe widersprochen. Das kann ich nicht mehr nachvollziehen.

2012 gab es dann den gerichtlichen Vergleich auf 750,00 EUR. Bei diesem Betrag handelt es sich um geforderte Anwaltsgebühren von WF.
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caffery
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Re: Forderung aus unerlaubter Handlung

Beitrag von caffery »

Ging es denn um die "Art" der CDs? Klartext: Waren es Raubkopien und auch für jedermann als Solche zu erkennen?

Oder ging es um die Menge der angebotenen CDs. Sprich: Wurde gewerbliches Handeln vorgeworfen?

"Be gentle with me
I'd never willingly do you harm"


Hach - einfach nur schön. Wenn die feinen Münchener Anwälte doch nur halb so einfühlsam wären wie die Lieder der Musiker die sie vertreten;)
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Sesamsoße
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Re: Forderung aus unerlaubter Handlung

Beitrag von Sesamsoße »

Es waren sogenannte Bootlegs von Fanclubs. Die gab es hier in den 90ern ganz normal in kleinen Plattenläden zu kaufen bzw. stammten ein paar der angebotenen CDs von Verkaufsständen auf dem Wave Gotic Treffen. Aber belegen kann ich das leider nicht. Zumal es nicht meine CDs waren. Sie gehörten meinem damaligen Partner und wir haben sie nur über meinen Account verkauft, weil ich so viele positive Bewertungen hatte.

Für mich war jedenfalls nicht erkennbar, dass sie illegal waren. Sie sahen ganz offiziell aus und wurden offiziell gekauft.

Wir hatten ca. 6 CDs damals angeboten.
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Zuletzt geändert von Sesamsoße am 1. Okt 2020, 21:44, insgesamt 1-mal geändert.
Sesamsoße
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Re: Forderung aus unerlaubter Handlung

Beitrag von Sesamsoße »

caffery hat geschrieben: 1. Okt 2020, 21:31
Hach - einfach nur schön. Wenn die feinen Münchener Anwälte doch nur halb so einfühlsam wären wie die Lieder der Musiker die sie vertreten;)
Dann müssten sie wohl die Branche wechseln ;)
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Graf Wadula
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Re: Forderung aus unerlaubter Handlung

Beitrag von Graf Wadula »

Sie sollten auf jeden Fall in die Gerichtsakte gucken. Normalerweise melden Gläubiger beim Insolvenzverwalter die Forderung an und teilen mit, dass diese einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung unterliegt. Das teilt der Verwalter dem Gericht mit. Und dann wird das Gericht gemäß § 175 InsO den Schuldner (Sie) belehren. Und wenn Sie dann keinen Widerspruch erheben, wird die Forderung so eingetragen. Das können Sie eigentlich nur in der Gerichtsakte nachvollziehbar ersehen.
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caffery
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Re: Forderung aus unerlaubter Handlung

Beitrag von caffery »

Sesamsoße hat geschrieben: 1. Okt 2020, 21:41 Es waren sogenannte Bootlegs von Fanclubs. Die gab es hier in den 90ern ganz normal in kleinen Plattenläden zu kaufen bzw. stammten ein paar der angebotenen CDs von Verkaufsständen auf dem Wave Gotic Treffen.
Tjo, zum kotzen. Bevor ich angefangen habe, mich mit so einem Scheiß beruflich zu beschäftigen, wäre ich auch niemals auf die Idee gekommen, dass der Verkauf solcher Dinger ein Verstoß gegen irgendwas sein könnte. Ich habe selbst jede Menge solchen Zeugs einer deutlich gitarrenlasigeren Kapelle die etwa zur gleichen Zeit wie deine ihre größten Hits hatte.

Gehe bitte so vor wie vom Grafen nochmal beschrieben. Aus meiner Sicht ist der dargelegte Vorgang nämlich keinesfalls eine vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung da hier eindeutig der Vorsatz fehlte. Dass der Verkauf solcher Dinger ein Problem ist, gehört aus meiner Sicht nämlich weiß Gott nicht zum Allgemeinwissen. Ich kann mir auch spontan nur sehr schwer vorstellen, dass ein Richter dies anders sehen würde.
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imker
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Re: Forderung aus unerlaubter Handlung

Beitrag von imker »

Mich würde der Vergleichstext interessieren - wurde nur der Betrag aus dem Vergleich nicht gezahlt und nur diese Forderung im Verfahren angemeldet, ist es ein vertraglicher Anspruch und das Kreuz in der Anmeldung bei "vbuH" kann das ganze zu einem versuchten Prozessbetrug machen.

wirklich wichtig: Bei 1.000 EUR den Sachverhalt sauber aufklären oder einfach zahlen, wenns einem doch egal ist - sieht hier aber anders aus
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Sesamsoße
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Re: Forderung aus unerlaubter Handlung

Beitrag von Sesamsoße »

imker hat geschrieben: 2. Okt 2020, 08:23 Mich würde der Vergleichstext interessieren
In dem Rechtsstreit xxx gegen mich wegen Forderung erlässt das Amtsgericht folgenden Beschluss

I. Gemäß 780 Abs. 6 ZPO wird festgestellt, dass zwischen den Parteien folgender Vergleich zustande gekommen ist:
1. Die Beklagtenseite zahlt an die Klägerin zur Abgeltung der Klageforderungen einen Betrag von 750,00 EUR. Damit sind die streitgegenständlichen Forderungen abgegolten.
2. Die Kosten des Rechtsstreits zahlt die Beklagte; die Kosten des Vergleichs werden gegeneinander aufgehoben. Eine Terminsgebühr fällt nicht an.
3. Der Beklagten wird es gestattet sowohl die Hauptforderung als auch die Verfahrenskosten in Raten zu zahlen...
II. Der Streitwert wird auf 1092,60 festgesetzt.
imker hat geschrieben: 2. Okt 2020, 08:23 - wurde nur der Betrag aus dem Vergleich nicht gezahlt und nur diese Forderung im Verfahren angemeldet, ist es ein vertraglicher Anspruch und das Kreuz in der Anmeldung bei "vbuH" kann das ganze zu einem versuchten Prozessbetrug machen.
Es wurde gar nichts gezahlt. Angemeldet wurden die 750 + 52,19 Zinsen + 434,60 Kosten
imker hat geschrieben: 2. Okt 2020, 08:23 wirklich wichtig: Bei 1.000 EUR den Sachverhalt sauber aufklären oder einfach zahlen, wenns einem doch egal ist - sieht hier aber anders aus
Am Montag habe ich einen Termin beim Amtsgericht zur Einsicht in die Akte und bin dann hoffentlich schlauer. Sicher wäre es sehr ärgerlich, wenn ich ausgerechnet diesen Gläubiger noch extra bedienen muss. Da hätten es andere Gläubiger eher verdient. Aber ich habe mir abgewöhnt mich über Dinge aufzuregen, die ich nicht ändern kann. Ich hoffe einfach, dass das Karma das schon regelt :D

Vielen Dank an Euch alle für Eure Tipps. Wäre das hier das echte Leben, würde ich Euch jetzt auf Kaffee und Kuchen einladen :mrgreen:
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caffery
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Re: Forderung aus unerlaubter Handlung

Beitrag von caffery »

Sesamsoße hat geschrieben: 2. Okt 2020, 16:24 Aber ich habe mir abgewöhnt mich über Dinge aufzuregen, die ich nicht ändern kann.
Das ist aus meiner Sicht ohnehin eine der wichtigsten Einsichten die man so im Leben überhaupt erringen kann;)
Sesamsoße hat geschrieben: 2. Okt 2020, 16:24 Ich hoffe einfach, dass das Karma das schon regelt :D
Du meinst sowas wie eine Autobahnbrücke in Norditalien die ausgerechnet dann zusammenkracht wenn die drüberfahren?;)
Solche Hoffnungen habe ich ehrlich gesagt aufgegeben. Über solche Leute halten erlesene Kreise ihre schützenden Patschehändchen. Bevor die Abmahnbranche den Bach runtergeht, enthüllt der Papst eine Affäre mit der Jungfrau Maria.



Ansonsten sagt der Urteilstext bezogen auf das Grundthema nichts anderes aus als wir schon vermutet haben: Hier scheint es sich grundsätzlich um eine reine 0815 Wald und Wiesen Forderung zu handeln die mit einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung nichts zu tun hat.

Schau dir also mal die Akte an und vermelde dann, wie es zu der genannten Feststellung gekommen sein kann ohne dass du darüber Kenntnis erlangt hast.
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