Fehlende Angabe im Insolvenzantrag

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Cat012
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Re: Fehlende Angabe im Insolvenzantrag

Beitrag von Cat012 »

tidus82 hat geschrieben: 22. Feb 2023, 15:58 Tja, wenn ich da einen Erfolg sehen würde, dann würde ich einen Anwalt einschalten.. ich persönlich sehe aber keine Aussicht auf Erfolg :/
Ich werde ja die ganze Zeit von einem Anwalt vertreten. Aber offensichtlich nicht so gut. Der tut so als wäre das alles nicht so schlimm und ich hätte nichts zu befürchten.
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tidus82
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Re: Fehlende Angabe im Insolvenzantrag

Beitrag von tidus82 »

Dann soll er das mal geradebiegen o.O
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imker
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Re: Fehlende Angabe im Insolvenzantrag

Beitrag von imker »

Der Anwalt hat ne Berufshaftpflicht; wenn was schiefgeht, braucht man einen Anwalt, der solche Haftpflichtansprüche bearbeitet - die sind nicht so zahlreich, wenn die gut sein sollen.

Und der Streit wird darauf hinauslaufen zu erklären, wie (schuldhaft) die Originalunterschrift unter die falsche Angabe im Antrag kam und wie die Ergänzung zwischen Anwalt und Schuldner abgestimmt worden war.

Und dann denken: es ist nicht unbedingt erlaubt, Telefongespräche mit dem Anwalt und seinen Mitarbeitern aufzunehmen, auch wenn das später bei der Erinnerung helfen könnte - mal 201 ff StGB lesen - mach ich sehr selten.
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Witwe Bolte
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Re: Fehlende Angabe im Insolvenzantrag

Beitrag von Witwe Bolte »

Cat012 hat geschrieben: 22. Feb 2023, 13:37 ...
Konkret geht es darum, dass die Mitarbeiterin meines Anwalts in der Vermögensübersicht keine Angabe bei Girokonto/Guthaben gemacht hat, obwohl ich den aktuellen Saldo telefonisch mitgeteilt hatte und sie auch von dem Konto wusste.
...
Hat der IV dieses Konto eigentlich 'freigegeben' ?

Oder unterlag dieses Konto dem Insolvenzbeschlag ?

Hast Du dazu Unterlagen ?

Dann würde sich ja ggf. die Frage stellen: Woher wußte der IV von der Existenz dieses Kontos ?
(auch wenn es nicht im Vermögensverzeichnis war).

Es bleibt das Problem, dass Du den Antrag unterschrieben hast
(vermutlich nicht blanko ?)
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Witwe Bolte
Guru
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Re: Fehlende Angabe im Insolvenzantrag

Beitrag von Witwe Bolte »

imker hat geschrieben: 22. Feb 2023, 18:51 Der Anwalt hat ne Berufshaftpflicht; wenn was schiefgeht, braucht man einen Anwalt, der solche Haftpflichtansprüche bearbeitet - die sind nicht so zahlreich, wenn die gut sein sollen.
...
Das wird schwierig werden ... die bekannte 'Krähe' ...
(hab ich gerade erfolglos durch - sehr viele Anwälte angefragt, keiner wollte)
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INTI
praktischer Schuldnerberater
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Re: Fehlende Angabe im Insolvenzantrag

Beitrag von INTI »

Ich habe doch schon Kommentarstellen geliefert, reichen die nicht aus?
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