Eröffnetes Insolvenverfahren

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Bernd111
Wissender
Reaktionen: 10
Beiträge: 142
Registriert: 4. Jun 2020, 20:18

Re: Eröffnetes Insolvenverfahren

Beitrag von Bernd111 »

INTI hat geschrieben: 27. Nov 2021, 13:04 Selbst bei der Beschwerdekammer wirst Du keine Chance haben.
BGH, Beschluss vom 16.04.2015, IX ZB 41/14
Danke INTI für Deine Einschätzung. Wenns so sein soll, dann ist das eben so. Aber: ich denke halt an die Tatsache, dass ich (nach Pfändung) ca. 2100 Euro und meine Partnerin "nur" ca. 1400 Euro verdient. Insofern frage ich mich, ob ich das Gericht irgendwie davon überzeugen könnte, dass eine 50%-Herausrechnungen unangemessen ist, sprich eine geringere Herausrechnungsquote, vielleicht 25%, angemessener ist.

Also so nach der Überlegung, dass wir ungleiches Gehalt verdienen und deshalb ungleich für den Unterhalt aufkommen. Wäre dies womöglich auch chancenlos?

In dem damaligen Präzedenzfall ging es ja darum, dass der Schuldner in etwa genauso viel verdient wie seine Frau, daher wohl die 50/50. Das ist bei mir ja nicht der Fall.
0
Bernd111
Wissender
Reaktionen: 10
Beiträge: 142
Registriert: 4. Jun 2020, 20:18

Re: Eröffnetes Insolvenverfahren

Beitrag von Bernd111 »

Könnte ein Widerspruch/Beschwerde von mir Kosten für mich verursachen?
0
Bernd111
Wissender
Reaktionen: 10
Beiträge: 142
Registriert: 4. Jun 2020, 20:18

Re: Eröffnetes Insolvenverfahren

Beitrag von Bernd111 »

Bernd111 hat geschrieben: 1. Dez 2021, 19:22 Könnte ein Widerspruch/Beschwerde von mir Kosten für mich verursachen?
Kann hierzu noch jemand hier einen Rat oder sonstige Hilfe geben (...bevor meine Beschwerdefrist zum Bescheid bald abgelaufen ist)?
0
INTI
praktischer Schuldnerberater
Reaktionen: 9
Beiträge: 135
Registriert: 11. Aug 2021, 20:52

Re: Eröffnetes Insolvenverfahren

Beitrag von INTI »

Beim Landgericht fällt eine Beschwerdegebühr an. Ich glaube 50,-- Euro.
0
INTI
praktischer Schuldnerberater
Reaktionen: 9
Beiträge: 135
Registriert: 11. Aug 2021, 20:52

Re: Eröffnetes Insolvenverfahren

Beitrag von INTI »

Uii, 50,-- Euro waren mal, mittlerweile sind es 66,-- Euro.
0
Bernd111
Wissender
Reaktionen: 10
Beiträge: 142
Registriert: 4. Jun 2020, 20:18

Re: Eröffnetes Insolvenverfahren

Beitrag von Bernd111 »

Okay. Und du bleibst bei Deiner Einschätzung: Keine Chance im Beschwerdeverfahren?
0
INTI
praktischer Schuldnerberater
Reaktionen: 9
Beiträge: 135
Registriert: 11. Aug 2021, 20:52

Re: Eröffnetes Insolvenverfahren

Beitrag von INTI »

Ja, da bleib ich dabei.
0
Bernd111
Wissender
Reaktionen: 10
Beiträge: 142
Registriert: 4. Jun 2020, 20:18

Re: Eröffnetes Insolvenverfahren

Beitrag von Bernd111 »

Grüßt euch

Für mein eröffnetes Verfahren gibt es nun einen Schlusstermin. Ich weiß, dass die Gläubiger durchgehend einen Versagungsantrag stellen können. Ist die durchschnittliche Häufigkeit von Versagungsanträgen kurz vorm Schlusstermin jedoch größer als in der "Anfangszeit"?
0
Graf Wadula
praktischer Schuldnerberater
Reaktionen: 81
Beiträge: 494
Registriert: 15. Mär 2019, 16:20

Re: Eröffnetes Insolvenverfahren

Beitrag von Graf Wadula »

Seit 2014 hat sich das Gesetz geändert und Gläubiger können im gesamten verfahren einen Versagungsantrag stellen, brauchen nicht mehr auf die Schlussterminierung warten. Insofern kommen meist, wenn denn dann welche kommen, bereits vorher.
0
Antworten