Erbschaft während laufendem PI Verfahren

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caffery
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Re: Erbschaft während laufendem PI Verfahren

Beitrag von caffery »

MrsRob hat geschrieben: 6. Feb 2021, 10:55
Wer jung und gesund ist und nur relativ wenig Schulden hat, der sollte, auch wenn er aktuell arbeitslos ist, sich einen Inso-Antrag gut überlegen - vielleicht kommt doch bald ein gutbezahlter Job und die Schulden können auch ohne Insolvenzverfahren bezahlt werden ?
( ... obwohl jetzt ... nur drei Jahre ... tztztz)

Einen Erbfall (wie hier bei BrickFanatic) kann man allerdings meist wohl eher nicht einplanen.

Hier war es aber beides. Der TE schrieb von 23000 Euro Schulden. Zur Antragstellung war er arbeitslos, zur Eröffnung hatte er aber bereits 600 Euro monatlich pfändbares Einkommen.
Hier wurde scheinbar einfach voreilig oder in Panik ein Antrag gestellt, der sich ganz offensichtlich zu sehr auf den "Ist-Zustand" fokussiert hat. Wer von jetzt auf gleich 600 Euro pfändbares Einkommen erwirtschaften kann, dem ist der Job mit höchster Wahrscheinlichkeit nicht "vom Himmel gefallen". Da muss ja ein gewisser(Aus-)bildungsgrad vorgelegen haben. Das hätte einfach bei der Insolvenzüberlegung berücksichtigt werden müssen.

Hinzu kommt hier dann der wirklich ärgerliche Fehler das Erbe nicht ausgeschlagen zu haben. Das hat die ganze Veranstaltung dann endgültig zu einer machtvollen Geldvernichtung gemacht in dem gleich zwei Umstände dazu geführt haben, dass der Antrag unwirtschaftlich war - wobei einer allein schon recht selten und ärgerlich genug war.

Ich stelle seit etwa 7 Jahren sehr regelmäßig Insolvenzanträge und habe von "meinen Schäfchen" noch nie von einem unwirtschaftlichen Verfahren gehört. Auch von den Kollegen wäre mir kein Fall bekannt geworden. Von meinem Vorgänger hatte ich mal einen solchen Fall "geerbt" wo eine Versicherung falsch interpretiert wurde und der Betroffene leider wirklich vieles "verpennt" hat. Das wars. Daran sieht man wie selten sowas ist. Dass zwei Indikatoren in einem Verfahren zusammenfallen dürfte demnach eine echte Rarität sein.
BrickFanatic hat geschrieben: 6. Feb 2021, 11:12
Im Moment nehme ich es eher unsportlich, da die Fitnessstudios ja zu haben.
Da sachse was. Allerdings habe ich mich damit derzeit relativ gut arrangiert. Ich mache seit 2-3 Monaten jeden Tag zu Hause 15-20 Minuten meine Übungen und bin damit auch recht wacker. Es ist zwar nicht dasselbe, aber es geht auch.
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Graf Wadula
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Re: Erbschaft während laufendem PI Verfahren

Beitrag von Graf Wadula »

Also da muss ich mal dazwischengrätschen. Das hat nix mit Bereicherung etc. zu tun, sondern ist ein notwendiger (gerichtlicher) Schritt. § 174 III InsO gibt einen Hinweis. Normalerweise sollen natürlich alle Forderungen, die gegen einen Schuldner bestehen, auch ausgeglichen werden. Im früheren Konkursrecht hatte man ungefähr 10 Rangklassen. Die hat man zusammengefasst. Und um das Verfahren nicht unnötig aufzublähen, hat man davon abgesehen, dass alle möglichen Forderungen im Verfahren angemeldet werden können (die dann in 99,9 % aller Fälle eh nicht bedient werden können). Aber wenn die Insolvenzmasse ausreicht, um die regulären Forderungen zu bedienen, dann ist es auch die Pflicht des Gerichts, zur Anmeldung von nachrangigen Forderungen aufzufordern. Sprich, ist eine Rangklasse erfüllt, kommt die nächste. Und da dürfte auch klar sein, dass man die Fristen nicht auf eine Woche begrenzen kann. Diese müssen erst mal anmelden. Dann müssen diese Forderungen auch bei Gericht ausgelegt werden. Und dann müssen diese auch noch geprüft werden.
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BrickFanatic
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Re: Erbschaft während laufendem PI Verfahren

Beitrag von BrickFanatic »

caffery hat geschrieben: 6. Feb 2021, 11:14 Hier war es aber beides. Der TE schrieb von 23000 Euro Schulden. Zur Antragstellung war er arbeitslos, zur Eröffnung hatte er aber bereits 600 Euro monatlich pfändbares Einkommen.
Hier wurde scheinbar einfach voreilig oder in Panik ein Antrag gestellt, der sich ganz offensichtlich zu sehr auf den "Ist-Zustand" fokussiert hat.
Im Nachhinein betrachtet hast du da vollkommen Recht. Es wurde im Grunde nur der Ist-Zustand betrachtet, und nicht die Möglichkeit, wie es später aussieht. Und ja, auch wenig Panik war dabei...KfW Kredit, der nicht beglichen werden konnte, Kontopfändung...ein Schnellschuss, sozusagen.

caffery hat geschrieben: 6. Feb 2021, 11:14 Wer von jetzt auf gleich 600 Euro pfändbares Einkommen erwirtschaften kann, dem ist der Job mit höchster Wahrscheinlichkeit nicht "vom Himmel gefallen". Da muss ja ein gewisser(Aus-)bildungsgrad vorgelegen haben. Das hätte einfach bei der Insolvenzüberlegung berücksichtigt werden müssen.
Wurde aber leider nicht berücksichtig, dass mit der Weiterbildung auch ein höheres Einkommen erzielt werden kann. Weder von mir, noch von der Beraterin der Diakonie.

caffery hat geschrieben: 6. Feb 2021, 11:14 Hinzu kommt hier dann der wirklich ärgerliche Fehler das Erbe nicht ausgeschlagen zu haben.
Auch hier wäre es im Nachhinein betrachtet um einiges besser gewesen, das Erbe auszuschlagen und den andern den Vortritt zu lassen.
So hätte ich mir viel Arbeit und auch Ärger gespart.

caffery hat geschrieben: 6. Feb 2021, 11:14 Dass zwei Indikatoren in einem Verfahren zusammenfallen dürfte demnach eine echte Rarität sein.
Du kannst dann meinen Fall als Kuriosität in deinen Fällen vorstellen und aufzeigen, wie man schnell viel Geld verbrennt, ohne dan der Börse zu spekulieren... ;)

caffery hat geschrieben: 6. Feb 2021, 11:14 Da sachse was. Allerdings habe ich mich damit derzeit relativ gut arrangiert. Ich mache seit 2-3 Monaten jeden Tag zu Hause 15-20 Minuten meine Übungen und bin damit auch recht wacker. Es ist zwar nicht dasselbe, aber es geht auch.
Da jetzt das Wetter wieder besser wird, zumindest hier im Süden, kann ich mich wieder mit Wandern beschäftigen. Für mich ein toller Ausgleich zur Bürotätigkeit.
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insolaner
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Re: Erbschaft während laufendem PI Verfahren

Beitrag von insolaner »

MrsRob hat geschrieben: 6. Feb 2021, 10:55 Jetzt tritt überraschend ein Erbfall ein, der Insolaner schlägt das Erbe nicht aus und hofft auf ein vorzeitiges Ende seines Insolvenzverfahrens (es gibt mehrere Immobilien zu erben)
- und was macht der IV ?
Nichts.

Doch: er schreibt einmal die Miterben an (gem. gesetzlicher Erbfolge die Geschwister des Insolaners), doch die reagieren nicht (sind alle untereinander zerstritten und haben schon länger gar keinen Kontakt mehr miteinander).
Das wars.
Weiter passiert nichts.
Unserem Insolaner hier bleibt also nur, die sechs Jahre auszusitzen.
und nach den 6 Jahren, darf sich danach der Erbe wenigstens an seinem Anteil erfreuen, oder wo ist der abgeblieben?
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Re: Erbschaft während laufendem PI Verfahren

Beitrag von Witwe Bolte »

Wer weiß, was nach den sechs Jahren ist ?
Dauert noch was bis dahin.
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insolaner
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Re: Erbschaft während laufendem PI Verfahren

Beitrag von insolaner »

naja, aber irgendwo muss das Geld doch hin?!
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BrickFanatic
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Re: Erbschaft während laufendem PI Verfahren

Beitrag von BrickFanatic »

Guten Abend werte Gemeinde.

Ich hoffe, ihr habt Ostern alle gut verbracht, na ja, so gut es eben ging.

Es kam jetzt wieder etwas Bewegung in die Sache bezüglich meiner PI. Gestern konnte ich auf insolvenzbekanntmachungen.de lesen, dass die Kosten für den IV festgesetzt wurden, der Schlusstermin genannt wurde und das alle Forderungen voll beglichen werden können.

Wie erwartet, bekommt der IV einen ganzen Batzen Geld....

Er berechnet für die anerkannten Forderungen 40% Regelvergütung, plus 15% Auslagen für das erste und 10% Auslagen für das zweite Jahr. Dazu kommt natürlich noch die MwSt.

Des Weiteren berechnet er eine weitere Vergütung aus erhöhter Masse aufgrund einer Erbschaft, hier nimmt er von den Regelvergütungen einen Abschlag von 50% vor, plus 15% Auslagen für das erste und 10% Auslagen für das zweite Jahr. Dazu kommt natürlich noch die MwSt.

Hier die Einleitung zur Begründung:
Die herrschende Meinung geht allerdings dahin, dass es bei der Regelvergütung nur dann verbleiben kann, wenn erhebliche Erschwernisse gegenüber der normalen Tätigkeit eines Insolvenzverwalters vorliegen.
Die Begründung:
Im vorliegenden Fall ist der Schuldner zwar Alleinerbe und hat sich verstärkt um den Verkauf der Eigentumswohnung gekümmert. Allerdings war auch der Ehemann der Mutter, der im Pflegeheim wohnt, als Eigentümer im Grundbuch eingetragen. Die Betreuerin wiederum wurde von Herr RA vertreten. Hier bedurfte es einiger Anstrengung, um "sämtliche Interessen unter einen Hut zu bringen". Zudem hat Herr RA Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche geltende gemacht, die fundiert berechnet werden mussten.
  • Was meint ihr, lohnt es sich hier nochmal Widerspruch einzulegen, oder hat dieser, bezogen auf die Höhe der Vergütung, keine Aussichten auf Erfolg?
  • Würde ein Einspruch das Verfahren noch weiter in die Länge ziehen?
  • Besteht die Möglichkeit, dass die laufende Lohnabtretung bereits jetzt zurückgenommen werden kann?
Falls jemand von den Profis detailierte Auskunf haben will, gerne per PN. Dann könnte ich den ganzen Kladderradatsch einscannen.

Viele Grüße :)
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Graf Wadula
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Re: Erbschaft während laufendem PI Verfahren

Beitrag von Graf Wadula »

Ein Abschlag bei der Vergütung ist immer eine Ermessensentscheidung (man nennt es tatrichterliche Würdigung). Wenn Sie also Beschwerde einlegen, wird der zuständige Rpfl. sicherlich nicht abhelfen und die Sache dem Landgericht zur Entscheidung vorlegen. Und dort besteht wiederum Ermessen des da zuständigen Richters. Das Verfahren würde sich sicherlich noch hinziehen, denn bevor nicht rechtskräftig über die Vergütung entschieden wurde, wird das Verfahren auch nicht aufgehoben.
Inhaltlich ist es schwierig zu beurteilen. Und man darf auch nicht vergessen, bei Abschlägen gibt es kein richtig oder falsch. Der BGH stellt immer auf eine "Gesamtwürdigung" ab. Theoretisch braucht der Entscheider nicht mal im Einzelnen zu begründen. Der Weg der Berechnung des Abschlags ist ungewöhnlich, aber auch nachvollziehbar. Wie gesagt, ob das im Einzelfall in der Höhe gerechtfertigt ist, ist Ermessenssache. Als Beteiligter hat man eben die Möglichkeit, dieses Ermessen zweimal durchzuprobieren (Rpfl. beim Insolvenzgericht; Richter beim Landgericht). Aber selbstverständlich verlängert das das Verfahren, weil sich eben zwei Instanzen das noch einmal angucken.
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BrickFanatic
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Re: Erbschaft während laufendem PI Verfahren

Beitrag von BrickFanatic »

Hallo Forengemeinde.

Ja, ich melde mich auch mal wieder :D

Was gibt es neues?

Nun, der Schlusstermin wurde ohne Einwände abgehalten und die Schlussverteilung kann endlich stattfinden.

Kann ist hier das Zauberwort, da es bis jetzt noch nicht geschehen ist.
Bitte fragt mich nicht warum.
Ich werde diese Woche meine Lohnabrechnungen an meinen IV schicken und nochmals nachfragen, ob die Verteilung nun stattgefunden hat. Und wenn nicht, woran es jetzt schon wieder liegt.

Denn, ganz ehrlich:

Ich bin einfach nur noch genervt. Genervt davon, dass es keine wirklichen Mittel und Wege gibt, diesen ganzen Prozess zu beschleunigen, dass er sich sogar noch 6 Monate Zeit lassen könnte (laut Gericht) mit der Verteilung.

Die Forderungen sind zu 100% gedeckt, die Kosten für das Verfahren und den IV (der ja nicht wenig bekommt) sind ebenfalls gedeckt. Und es bleibt ein nicht unerheblicher Teil übrig, der mir zusteht.

Aber...den bekomme ich ja nicht, weil noch keine Schlussverteilung vorgenommen wurde, dementsprechend keine RSB erteilt und mein Gehalt munter weiter abgeführt wird.

Klar, ich könnte mich auf §59 InsO berufen...was aber den ganzen Gruschd noch weiter in die Länge ziehen würde. Und einen Anwalt nehmen bringt auch nichts, da dann noch mehr Geld flöten geht.

Fragen habe ich eigentlich keine mehr.
Ich wollte mich jetzt einfach nur mal auskotzen und meinen Frust runterschreiben. Nicht, dass der noch in den Brief an meinen IV Einfluss findet...

Genießt das schöne Wetter :)
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imker
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Re: Erbschaft während laufendem PI Verfahren

Beitrag von imker »

dann mach doch mal einen Gläubiger "heiß", damit der fragt, wann er Geld bekommt
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