Einkommensteuer nach RSB

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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caffery
praktischer Schuldnerberater
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Re: Einkommensteuer nach RSB

Beitrag von caffery »

imker hat geschrieben: 28. Jan 2021, 08:14 vielleicht noch mit "können" verschlimmbessern ???
Okay, also machen wir daraus:
"...würde gewesen sein können."?
Klingt auch gut.
Oder doch lieber:
"...könnte gewesen sein, wenn denn würde..."?;)
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bonfire
Fortgeschrittener
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Re: Einkommensteuer nach RSB

Beitrag von bonfire »

Ich häng mich mal kurz in diese Frage mit ein.
Verfahren eröffnet Mai2018, Verfahren aufgehoben Juli 2019, RSB erteilt Mai 2021
Steuerschulden vor dem Verfahren vorhanden. Diese sind ja restschuldbefreit.

Wie sieht es aber mit einer Rückzahlung nach der Lohnsteuererklärung für das Jahr 2020, bzw. 2021 aus?

Darf das Finanzamt die Erstattung für 2020 aufrechnen? Wenn ja, dann für 2021 anteilsmässig?
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Witwe Bolte
Guru
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Re: Einkommensteuer nach RSB

Beitrag von Witwe Bolte »

Kleiner Tipp von mir:
Wenn Du eine Frage hast, dann mach einen eigenen thread auf, dann kommt auch nichts durcheinander.

Und wer so auf meine Antwort reagiert
bonfire hat geschrieben: 4. Jun 2021, 14:07 ...
Keine Ahnung was du da jetzt immer hast.
...
dem antworte ich zukünftig besser nicht mehr.
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