Ehemann meldet Insolvenz an

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Witwe Bolte
Guru
Reaktionen: 173
Beiträge: 1600
Registriert: 23. Feb 2019, 07:29

Re: Ehemann meldet Insolvenz an

Beitrag von Witwe Bolte »

Mir scheint, das ist nun kein Thema mehr für ein Schuldnerberatungsforum ... ?
Lies dazu zB doch mal hier:
https://community.finanztip.de/thema/79 ... C3%A4hlen/
0
Helferin
Mitglied
Reaktionen: 0
Beiträge: 17
Registriert: 21. Dez 2018, 17:30

Re: Ehemann meldet Insolvenz an

Beitrag von Helferin »

Also wenn Ihr gemeinsam veranlagt - müsst ihr am Ende immer gleich viel Steuer bezahlen - egal ob Du jetzt 3/5 oder 4/4 hast. Denn am Ende des Jahres wird Euer Gehalt zusammengerechnet und davon dann die Steuer berechnet. Hat man zuviel bezahlt (kommt eher bei 4/4 vor) - gibts was zurück, hat man zuwenig bezahlt (kommt eher bei 3/5 vor) muss man nachzahlen. Das ist halt das Ehegattensplitting.

Wenn aber das Insolvenzverfahren eröffnet ist, wird der Insolvenzverwalter alles, was Deinem Mann "zusteht" haben wollen (was ja sein Recht ist). Also nur wenn es ne Rückzahlung gibt. Da er nix arbeitet, würdet Ihr was zurückbekommen bei 4/4. In so einem Fall kann man dann z.B. die getrennte Veranlagung machen - dann werdet Ihr eben behandelt wie wenn ihr nicht verheiratet wärt. Die Vorteile der gemeinsamen Veranlagung sind dann weg (dieser Vorteil, das Ehegattensplitting, verursacht ja erst die Rückerstattung) - aber der Insolvenzverwalter kriegt halt auch nix. Dagegen machen kann dieser nix, denn Du hast das Recht für Dich alleine, auf getrennte Veranlagung zu bestehen. Das darf er Deinem Mann nicht ankreiden.
Wenn ihr gemeinsam veranlagt und er zieht sich das Geld zur Masse - werden davon sowiso erst mal die Insolvenkosten (Gericht + Inso-Verwalter) bezahlt, erst dann geht Geld an die Gläubiger (das wird dann auch erst alles nach Abschluß der Insolvenz gemacht).

Mein Mann war auch in Insolvenz, keine Selbständigkeit, Vertrauens-seeligkeit (Verträge unterschrieben, die er nicht verstanden hat). Wir haben 4 Tage nach Insolvenzeröffnung geheiratet *gg*. Ich hab dann im ersten Jahr eben wirklich die getrennte Veranlagung gemacht - als dann das Verfahren abgeschlossen war und nur noch die Wohlverhaltensperiode kam, haben wir gemeinsam veranlagt. Das hat meinem Mann mit seiner Inso nicht geschadet - er hatte den "Nullplan" - er hat nichts zurückbezahlt (aber Vollzeit gearbeitet hat er immer, nur lag sein Einkommen halt unter dem pfändungsfreien Betrag, da auch Kinder unterhalten wurden und werden). Ich hätte wohl auch beantragen können, dass mein Anteil der Rückerstattung bei gemeinsamer Veranlagung rausberechnet worden wäre - aber das war mir damals einfach zu blöd. Dann hab ich halt mal ein Jahr oder so auf die Rückerstattung verzichtet. Die Schulden die mein Mann hatte waren so hoch, das hätte nix ausgemacht.

Andererseits wären davon aber die Kosten teilweise beglichen worden - die wurden gestundet und jetzt müssen wir immer mal Auskunft geben wie es mit Einkommen aussieht zwecks Rückerstattung. Momentan ist das ein wenig haarig. Also von daher wäre es vielleicht sogar gut gewesen damals gemeinsam zu veranlagen. Vielleicht kannst Du es auch unter diesem Blickwinkel sehen.

Deine Sachen kann der Insolvenzverwalter nicht haben aber es ist immer gut, wenn Ihr noch Papiere habt. Oder auch die Auflistung die ihr für den Worst-Case (Trennung) gemacht habt - sowas ist immer gut zu haben.

Wenn er nichts arbeitet, kannst Du im Moment 3/5 machen, klar. Du bekommst halt direkt mehr auf die Hand vom Gehalt - das ist das Geld welches Du später über den Jahresausgleich zurückbekommen würdest. Aber ja, Du musst dann ne Steuererklärung machen (da es hier oft den Fall gibt dass man was nachzahlen muss - und das will sich das Finanzamt nicht entgehen lassen).

Generell, da das Finanzamt sein Gläubiger ist, wird das denke ich eh interessant wenn Ihr plötzlich was von denen bekommen würdet. Die sind nämlich sehr sehr schnell mit Aufrechnen - also die verrechnen Euer Guthaben dann fix mit Schulden. Ob sie das dürfen im Einzelfall - na ja, das muß Euch ein Fachmann fragen. Damit solltet Ihr mal den Anwalt traktieren, den ihr bezahlt im Moment. Aber wie Finanzämter drauf sind wenn die was wollen - habt Ihr ja erlebt. Von daher braucht Ihr da vielleicht ganz generell die Unterstützung eines Profis, um Euch im Notfall zur Wehr setzen zu können.

Ganz allgemein schreibe ich hier nur, um Dir Mut zu machen. Das ist alles kein Hexenwerk. Das geht vorbei. Dein Gehalt, deine Möbel... das alles ist unantastbar. Eventuell muss man sich ein wenig mit dem Insolvenzverwalter rumschlagen - es gibt da halt solche und solche, wie immer (bei uns lief es easy).

Ein paar Pflichten gibts, wie z.B. Vollzeitarbeit (oder die Suche danach), der Arbeitgeber wird kontaktiert für den Fall dass was pfändbar wäre (darf eigentlich nix ausmachen, aber bei ner kleinen Klitsche kann man dennoch Redebedarf bekommen). Man muß dem Insolvenzverwalter bestimmte Sachen (z.B. Umzug, Jobwechsel) mitteilen. Wenn Dein Mann Verträge machen will (Strom, Handy...) kriegt er die vielleicht nicht weil das in der Schufa steht.

Aus diesem Grunde hab ich immer die Versorgerverträge laufen, von Anfang an schon. Aber ich hab damit halt kein Problem - denn Strom & Co brauch ich so oder so und bezahlen muss ich auch so oder so.

Geh doch zu seinen Terminen mit dem Anwalt mit, denn es schadet nicht wenn Du auch Übersicht über die Vorgänge hast.
0
Eysi
Mitglied
Reaktionen: 0
Beiträge: 16
Registriert: 12. Apr 2021, 15:08

Re: Ehemann meldet Insolvenz an

Beitrag von Eysi »

Liebe Helferin,

vielen Dank erstmal für die ausführliche Antwort. Du konntest mir tatsächlich etwas helfen. Meine Gedanken sind nun klarer. :mrgreen:
Bezüglich den Steuern werde ich erstmal getrennte Veranlagung machen. Ich habe keine Lust die gemeinsame zu machen und später wieder alles rausberechnen zu lassen. Dann gehen eben paar Euros flöten, aber ich habe einen klaren Kopf. Möchte mich auch nicht mit dem Finanzamt auseinander setzen.

Mit meinem Vermieter habe ich nun gesprochen. Wir haben meinen Mann rückwirkend aus dem Vertrag rausgenommen. Der Mietvertrag läuft nun nur noch auf mich. Die Kaution hatte ich ja damals auch bezahlt.
Wie schaut es denn mit anderen Verträgen aus. Mein Mann steht z.b. beim Stromanbieter auch mit drin. Könnte das irgendwelche Nachteile haben? Weißt du das zufällig?
0
Witwe Bolte
Guru
Reaktionen: 173
Beiträge: 1600
Registriert: 23. Feb 2019, 07:29

Re: Ehemann meldet Insolvenz an

Beitrag von Witwe Bolte »

Eysi hat geschrieben: 29. Apr 2021, 14:49 ...
Mein Mann steht z.b. beim Stromanbieter auch mit drin. Könnte das irgendwelche Nachteile haben?
...
Könnte.
WENN die Jahresrechnung vom Stromanbieter kommt und
WENN sich daraus ein Guthaben ergeben sollte und
WENN sein Insolvenzverwalter dann die Herausgabe der Hälfte vom Guthaben verlangen sollte.

Das wäre allerdings schon ziemlich dreist vom IV,
so lange Dein Mann gar kein eigenes Einkommen hat
und Du auch die Stromrechnung vermutlich alleine zahlst.

(Du könntest dann vermutlich auch dagegen vorgehen, glaube ich.)

Also alles unklar, es hängt davon ab, wie raffgierig der IV ist,
wie hoch Eure monatliche Strom-Abschlagszahlung
und wie hoch Euer tatsächlicher Stromverbrauch ist.
Aber vermutlich ist die Auszahlung eines evt. Stromguthabens eher unwahrscheinlich.
Unser Stromanbieter hier reduziert dann die künftige Abschlagszahlung
und verrechnet ein Guthaben mit der Folge-Abrechnung.
0
Shopgirl
Allwissender
Reaktionen: 78
Beiträge: 712
Registriert: 21. Okt 2018, 12:39

Re: Ehemann meldet Insolvenz an

Beitrag von Shopgirl »

Wäre der Ehemann nicht verpflichtet, die Rückzahlung seinem IV zu melden?

"Raffgierig" finde ich dem Zusammenhang übrigens einen sehr befremdlichen Begriff.
0
Benutzeravatar
insolaner
Allwissender
Reaktionen: 25
Beiträge: 709
Registriert: 5. Apr 2019, 22:51

Re: Ehemann meldet Insolvenz an

Beitrag von insolaner »

also schleunigst den Abschlag so weit heruntersetzen, dass eine Nachzahlung fällig wird...
0
Käsebrot
Allwissender
Reaktionen: 70
Beiträge: 774
Registriert: 19. Mai 2019, 13:40

Re: Ehemann meldet Insolvenz an

Beitrag von Käsebrot »

insolaner hat geschrieben: 3. Mai 2021, 17:22 also schleunigst den Abschlag so weit heruntersetzen, dass eine Nachzahlung fällig wird...
Wo kein Kläger, da kein Richter oder so ähnlich. Hab meine Rückzahlung auch einfach mit den neuen Abschlägen verrechnen lassen, da wurde nie danach gefragt. Erst als ich dann eine Rückzahlung erhielt, die wegen Abmeldung meines Stromvertrages unvermeidbar war, hab ich das mitgeteilt.
0
Graf Wadula
praktischer Schuldnerberater
Reaktionen: 80
Beiträge: 493
Registriert: 15. Mär 2019, 16:20

Re: Ehemann meldet Insolvenz an

Beitrag von Graf Wadula »

Shopgirl hat geschrieben: 3. Mai 2021, 17:04 Wäre der Ehemann nicht verpflichtet, die Rückzahlung seinem IV zu melden?

"Raffgierig" finde ich dem Zusammenhang übrigens einen sehr befremdlichen Begriff.
Im Grundsatz haben Sie mit der ersten Aussage recht. Nach § 35 InsO ist nun mal alles, was ein Schuldner nach EÖ an Vermögen erlangt, Insolvenzmasse. Und nach § 97 InsO ist er/sie auch verpflichtet, entsprechende Beträge abzuführen. Allerdings wird in der Praxis selten solche meist kleinen Beträge bekannt. Aber im Prinzip kann auch sowas zu einer Versagung der RSB führen. Denn im Prinzip kommt es nicht auf die Höhe der der Masse entzogenen Beträge an. Ist aber meist nur theoretisch.

Mit dem zweiten Satz haben komplett recht und dem ist nichts hinzuzufügen.
0
Witwe Bolte
Guru
Reaktionen: 173
Beiträge: 1600
Registriert: 23. Feb 2019, 07:29

Re: Ehemann meldet Insolvenz an

Beitrag von Witwe Bolte »

Graf Wadula hat geschrieben: 4. Mai 2021, 09:53
Shopgirl hat geschrieben: 3. Mai 2021, 17:04 Wäre der Ehemann nicht verpflichtet, die Rückzahlung seinem IV zu melden?
...
Im Grundsatz haben Sie mit der ersten Aussage recht. Nach § 35 InsO ist nun mal alles, was ein Schuldner nach EÖ an Vermögen erlangt, Insolvenzmasse.
...
Wirklich ???

Wir gehen hier doch von folgendem Sachverhalt aus:
- Ehemann ist im eröffneten Insolvenzverfahren
- Ehemann hat kein eigenes Einkommen
- Ehemann und Ehefrau stehen gemeinsam im Vertrag mit dem Stromlieferanten
- Ehefrau zahlt Miete, Strom usw. alles allein aus ihrem eigenen Einkommen

Und ab hier geht es nun um einen fiktiven Sachverhalt:
- WENN sich nun aus der Jahresrechnung des Stromlieferanten ein Guthaben ergeben sollte
(aus den monatlichen Abschlagszahlungen der Ehefrau vs. tatsächlichem Stromverbrauch) und
- WENN der Stromlieferant dieses Guthaben auf das Konto der Ehefrau überweisen sollte
(ich gehe mal davon aus, dass die Eheleute spätestens seit dem Inso-Verfahren des Ehemanns
kein gemeinsames Konto -mehr?- haben)

bleibt ihr beiden (shopgirl und Graf Wadula) tatsächlich dabei,
- dass der Ehemann dieses Guthaben seinem Insolvenzverwalter melden müsste ?
- Und dass der IV dieses Guthaben (komplett oder partiell ??) zur Masse ziehen
dürfte/könnte/müsste ??

Das widerspricht meines Erachtens jedem gesunden Menschenverstand ...
... aber gut ... Gesetze und Rechtsprechung haben damit nicht unbedingt immer zu tun ...

Nicht umsonst heißt es ja:
"Vor Gericht und auf Hoher See ist man in Gottes Hand."
Und die hat ja bekanntlich aber nun gar nichts mit 'gesundem Menschenverstand' zu tun.
0
tidus82
Admin
Reaktionen: 220
Beiträge: 1393
Registriert: 13. Aug 2018, 18:29

Re: Ehemann meldet Insolvenz an

Beitrag von tidus82 »

Das Problem hier ist: "Ehemann und Ehefrau stehen gemeinsam im Vertrag mit dem Stromlieferanten".

Also ist eine Rückzahlung - egal an wen die ausgezahlt wird - auch aus meiner Sicht zu melden und kann vom IV entsprechend zur Masse gezogen werden.

Es wäre anders, wenn nur die Ehefrau im Vertrag mit dem Stromlieferanten wäre. (Und die Rückzahlung nicht dummerweise auf das Konto des Insolvenzlings läuft)
0
Antworten