Doppelpfändung Gehalt und Grundfreibetrag des Bankguthabens

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Opan
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Re: Doppelpfändung Gehalt und Grundfreibetrag des Bankguthabens

Beitrag von Opan »

Hallo! Ich schließe mich mal diesem Thread an, statt das gleiche Thema neu auf zu machen und hoffe, dass es o.k. so ist.
Freue mich, nun dieses Forum gefunden zu haben. Bin neu hier.

Ein Kumpel - ich bin nicht der Betroffene - hat das gleiche Problem. Aufgrund dieses Threads hat er die Quellenfreigabe beantragt. Dies ganz aktuell. Ein Beschluss ist also noch nicht ergangen. Mit dem Treuhänder hat er telefoniert und dieser war über den Vorgang informiert.

Just, noch bevor also einen Beschluss erging, war plötzlich das Geld frei und weg. Weg in dem Sinne, dass auf dem Konto nun 0 € blockierter Betrag steht, das Geld aber auch weg ist. Nun will er nachhören, ob das Geld vom Treuhänder vereinnahmt wurde.

Habe aber oben gelesen, dass er es behalten könne? Denn es wird ja auch sein pfändbarer Gehaltsbestandteil abgeführt. Selbstredend: es handelt sich noch um ein laufendes Verfahren. Also noch kein Beschluss über die Beendigung desselben.
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Graf Wadula
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Re: Doppelpfändung Gehalt und Grundfreibetrag des Bankguthabens

Beitrag von Graf Wadula »

Seit wann läuft denn das Verfahren? Eigentlich ist das ungewöhnlich. Nach dem neuen Kontopfändungsschutz kann er letztlich 3 Monate ansparen und es gilt das First-in-First-out-Prinzip. Es müsste ja so viel Unpfändbares angespart worden sein, dass er die angesparten Beträge in dem besagten Monat nicht mehr ausgeben kann.
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Opan
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Re: Doppelpfändung Gehalt und Grundfreibetrag des Bankguthabens

Beitrag von Opan »

ja, stimmt "Graf Wadula". Das Verfahren läuft seit 04/2022. ich finde es alleine schon ungewöhnlich, dass es bei einer überschaubaren Sache noch läuft. Und tatsächlich waren 2.000 € geblockt. Ich muss den Kumpel nochmal anrufen. Er wollte ja den Treuhänder kontaktieren
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Graf Wadula
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Re: Doppelpfändung Gehalt und Grundfreibetrag des Bankguthabens

Beitrag von Graf Wadula »

Das ist aber nicht ungewöhnlich. Alleine die Fristen bei Eröffnung (3 - 5 Monate bis Prüfungstermin §§29,28 InsO) und dann die Fristen hinsichtlich Schlussterminanberaumung sind ja nicht so kurz. In vielen Gerichten wurde -auch bei einfachen Fällen - um eine gewisse Laufzeit gebeten, damit auch alle Gläubiger anmelden können. Nicht alle Gläubiger gucken monatlich auf die Seite www.insolvenzbekanntmachungen.de
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Opan
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Re: Doppelpfändung Gehalt und Grundfreibetrag des Bankguthabens

Beitrag von Opan »

Nachgefragt: Das Geld ist jetzt beim Insolvenzverwalter. Er hat es eingezogen.
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Opan
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Re: Doppelpfändung Gehalt und Grundfreibetrag des Bankguthabens

Beitrag von Opan »

Neues: Antrag auf Kontenfreigabe beim Gericht wurde seinerzeit gestellt. Einen Tag später hat der Treuhänder den blockierten Betrag abgehoben und dem Schuldner mitgeteilt, er würde nun auch keinen Beschluss des Gerichts mehr bekommen, da ja die Sache erledigt sei.
Nun blockiert die Bank erneut einen Betrag von 212 €. Gleiches Spiel. Es ist zum Verzweifeln und mein Kumpel ist jetzt echt soweit, dass er nicht mehr weiß, was er da nun wieder machen soll.
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