Buntes Pottpüree an Fragen zur PI

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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Nowayout
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Re: Buntes Pottpüree an Fragen zur PI

Beitrag von Nowayout »

Käsebrot hat geschrieben: 19. Nov 2020, 14:39 Man kann sich am Ende das Gesetz natürlich immer so hindrehen, wie es für einen selber am geeignetsten ist.

So lange es aus der Überweisung nicht eindeutig hervorgeht, für welchen Zeitraum dieses Geld jetzt explizit gedacht ist, wird es für die laufende Schuld angerechnet.
Ich sag ja ich mach hier heute mein Jura Examen
Beispiel 2: Zahlung als aktuellste oder älteste Forderung verrechnet

Der Mieter hat die September-Miete nicht gezahlt. Pünktlich Anfang Oktober zahlt er den Betrag von einer Monatsmiete. Die Zahlung ist ohne andere Anhaltspunkte als Zahlung der Oktober-Miete anzusehen. Die September-Miete bleibt offen.

Mitunter lässt sich aber auch aus den Umständen der Zahlung nicht ablesen, welche Forderung der Mieter denn eigentlich begleichen will; etwa wenn im obigen Beispiel 1 der Mieter zur Monatsmitte 100 € zahlt. Für diese Fälle trifft § 366 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) eine Tilgungsbestimmung.

Nach dieser Regelung werden Zahlungen des Mieters fast immer zuerst auf die älteste Forderung verrechnet. Eine Ausnahme besteht, wenn die Säumnis den Vermieter zur Kündigen berechtigen würde. In diesem Fall sind Zahlungen vorrangig auf Rückstände zu verrechnen, aufgrund derer dem Vermieter eine Kündigung wegen Zahlungsverzugs möglich wäre.
Also ist immer der aktuellste Monat noch offen.

Naja, ich will ja gerade keine juristische Schlammschlacht mit dem Vermieter. Der weiß was ich beruflich mache und wieviel ich verdiene, der fällt aus allen Wolken wenn er von der PI erfährt. Das will ich verhinderrn.

Kann ich den Text von Seite von 3 nun ans Gericht schicken oder nicht?
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tidus82
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Re: Buntes Pottpüree an Fragen zur PI

Beitrag von tidus82 »

kannst du - solltest du aber nicht unbedingt, wenn du nicht mehr Ungemach vom Treuhänder / Insolvenzverwalter haben willst.

Allein schon, dass du in das Schreiben lieber reinschreibst, dass du Angst davor hast, dass Eigenbedarfskündigung droht - statt zu schreiben, dass du Schulden bei dem Vermieter hast - ist doch schon von vornherein einfach mal dahergeholt.

Jetzt stell dir mal folgende Situation vor:
Das Gericht antwortet (absichtlich flapsig ausgedrückt): Wenn Ihr Vermieter Sie wegen Eigenbedarf kündigen möchte, dann kann er das auch jetzt tun und nicht erst wenn er von Ihrer Insolvenz erfährt. Sie müssen also genauso viel Angst vor einer Eigenbedarfskündigung haben, wenn der IV Ihren Vermieter anschreibt, wie vorher. Also rücken Sie jetzt Ihren Mietvertrag raus, sonst setzen wir Himmel und Hölle in Bewegung und schreiben einen Ihrer Gläubiger an und legen ihm nahe eine Versagung zu beantragen.

Dann stehst du genauso da wie vorher.

Du bist den Schritt in die Insolvenz gegange. Jetzt hab auch den Arsch in der Hose und zieh die durch - mit allen Rechten und Pflichten. Dass du scheinbar die Pflichten vor einem Gerichtsverfahren wie dem Insolvenzverfahren nicht so gut kanntest - dafür deine Rechte aber umso besser - ist nunmal jetzt so. Nichtwissen schützt vor Strafe nicht.
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Käsebrot
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Re: Buntes Pottpüree an Fragen zur PI

Beitrag von Käsebrot »

Für mich hat diese Diskussion hier gerade ein bisschen RTL II-Charakter...
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caffery
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Re: Buntes Pottpüree an Fragen zur PI

Beitrag von caffery »

Da mein Ruf in dem Thread hier ja eh schon ruiniert ist, und ich daher völlig ungeniert sein kann, setze ich hier mal ein paar Kernaussagen des TE hintereinander.
Nowayout hat geschrieben: 19. Nov 2020, 09:30 sagen wir A ist jetzt seit einigen Monaten in der PI.

Ich meine mit 800 € Insolvenzmasse pro Monat ist A doch damit bestimmt ein Premiumkunde, den der Insolvenzverwalter nicht verlieren möchte. Vielleicht kann man da auch unter diesem Aspekt auf eine Ausnahme hoffen.

Also der Mietrückstand entstand erst nach der Eröffnung der PI.

Dummerweise besteht ja schon massiver Mietrückstand
Fassen wir zusammen: Einige Monate PI - sehr hohes Einkommen - Trotzdem "massiver" Mietrückstand NACH Insolvenzeröffnung.

Das bedeutet kurz gesagt mit höchster Wahrscheinlichkeit ein völlig anderes Problem als eine "normale" Überschuldung und mit höchster Sicherheit war hier der Insolvenzantrag kontraindiziert.

Offensichtlich werden hier Prioritäten völlig falsch gesetzt, Probleme verdrängt und durch Nebenschauplätze überlagert - es wird auf Kokolores rumgedacht, nur um den Blick auf die Realität nicht ertragen zu müssen: Hier besteht ein massives strukturelles Problem, von dem die Überschuldung mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit lediglich ein Symptom ist.

Ich bin mal (wegen dem ohnehin schon ruinierten Ruf) so mutig und tippe auf Spielsucht.
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tidus82
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Re: Buntes Pottpüree an Fragen zur PI

Beitrag von tidus82 »

Uh Caffery - meine Vermutung war es tatsächlich auch - aber ich wollte es diesmal nicht ganz so offensiv fragen.
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Nowayout
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Re: Buntes Pottpüree an Fragen zur PI

Beitrag von Nowayout »

Verstehe nicht warum es Nebenschauplätze sind wenn jemand im „ Forum Insolvenzprobleme“, nach Rat für eben diese Insolvenzprobleme fragt.

A wird nicht der einzige sein der nicht will dass der Vermieter von der Insolvenz erfährt.

A wird nicht der einzige sein der mietrückstände hat wenn die Bank den dispo sperrt und das Gehalt auf lächerliche 1178€ begrenzt.

A wird nicht der einzige sein der strittige Forderungen nicht begleichen will.

Dieses ewige persönlich werden von caffery ist wohl der Frosch den man schlucken muss wenn man kostenlos Informationen einholen will. Ist ja in jedem Forum so..
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Käsebrot
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Re: Buntes Pottpüree an Fragen zur PI

Beitrag von Käsebrot »

A ist nicht der einzige, der nicht möchte, dass der Vermieter von der Insolvenz erfährt. A hat aber den Insolvenzantrag unterschrieben und somit die Spielregeln akzeptiert. Da kann er sich drehen und wenden wie er will.

Dass A‘s Konto gepfändet wurde und er nur über den gesetzlichen Freibetrag verfügen kann, kann zum einen so nicht sein, wie er hier schreibt und wenn es doch gepfändet wurde, dann vom Insolvenzverwalter. Da gibt es durchaus Möglichkeiten den Freibetrag zu erhöhen. Kam diese Frage eigentlich schon?

Es scheint in der Tat einige Baustellen zu geben, die A einfach nicht sehen will und deswegen die Infos auch nur in Form von Salami hier auftischt.

Du bekommst hier Hilfe, Caffery ist auch niemand, der jemanden an‘s Bein kackt. Du scheinst eher ein gravierendes Problem damit zu haben, dass dir ungeschönt gesagt wird, was gerade gewaltig schief läuft.
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tidus82
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Re: Buntes Pottpüree an Fragen zur PI

Beitrag von tidus82 »

wie caffery hier zu handhaben ist wurde ja schon eindringlich gesagt - und auch ich möchte dich bitten das nicht als Angriff auf deine Person zu sehen - im Gegenteil, ich glaube Caffery hat (auch wenn es sich für dich als Angriff anfühlt) dir schon ziemlich eindrücklich geholfen mit seinen Aussagen.

Ich schätze dich lieber NoWayOut als einen unglaublich intelligenten Menschen ein. Das meine ich weder ironisch, noch sarkastisch. Deine Schreibweise, deine Überlegungen und deine Intentionen nach Informationen zu suchen lässt mich ziemlich eindrücklich erahnen wieviel Intelligenz in dir steckt.
Deswegen möchte ich nochmal darum bitten, dass du die kleinen Sticheleien von Caffery nicht zu nah an dich ran lässt - das ist wirklich nicht böse gemeint, sondern soll vielmehr die Augen vor dem öffnen, wovor du dich aktuell scheinbar noch verschließt.

Das Problem was hier aber scheinbar zum Tragen kommt ist, dass deine Intelligenz dir aktuell im Weg steht. Jeder "Normaldenkende" würde gar nicht auf die ganzen Ideen kommen, wie man aus der Insolvenz wieder rauskommt, wie man dem Gericht schreibt, dass man wegen Eigenbedarf gekündigt werden könnte, dass man überhaupt auf den Gedanken "Eigenbedarfskündigung" kommt, nur weil man Schulden hat.

Dabei vergisst du aber leider auch zum Beispiel, dass dein Konto zwar auf 1178 Euro begrenzt ist, das aber erhöht werden kann - immerhin wird sicher bei deinem Arbeitgeber gepfändet. Und damit erhältst du nur den pfändungsfreien Betrag, der auf deinem Konto landet - entsprechend solltest du hier schon anfangen.

Außerdem gibt es die Möglichkeiten eines Zusatzverdienstes, damit die grundlegenden Dinge wie Miete / Strom / Essen gedeckt sind. Das muss ja auch irgendwie aufs Konto, ohne gepfändet zu werden.

Du umschiffst - auch meiner Meinung nach - ein viel größeres Problem - nämlich das Grundlegende. Meine Vermutung, dass die Ursache noch viel tiefer liegt (zum Beispiel ein Suchtproblem) wird durch deine Antworten im Grunde genommen nur verstärkt.

Deswegen rate ich dir dringend, dich tatsächlich nochmal mit der Person auseinanderzusetzen, die dich in die PI gebracht hat - falls die Beratungsstelle kostenlos ist. Andernfalls such dir bitte eine karitative Beratungsstelle in deiner Nähe und sage schon am Telefon, dass du zwei Monatsmieten im Rückstand bist, damit du eventuell schneller einen Termin bekommst.

Und dann: Sei bitte so ehrlich wie möglich - nicht nur der Beratungsstelle gegenüber, sondern auch dir selbst.

Ich hoffe wirklich, dass du das alles in den Griff bekommst!
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Nowayout
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Re: Buntes Pottpüree an Fragen zur PI

Beitrag von Nowayout »

Käsebrot hat geschrieben: 19. Nov 2020, 19:35 A ist nicht der einzige, der nicht möchte, dass der Vermieter von der Insolvenz erfährt. A hat aber den Insolvenzantrag unterschrieben und somit die Spielregeln akzeptiert. Da kann er sich drehen und wenden wie er will.

Dass A‘s Konto gepfändet wurde und er nur über den gesetzlichen Freibetrag verfügen kann, kann zum einen so nicht sein, wie er hier schreibt und wenn es doch gepfändet wurde, dann vom Insolvenzverwalter. Da gibt es durchaus Möglichkeiten den Freibetrag zu erhöhen. Kam diese Frage eigentlich schon?

Es scheint in der Tat einige Baustellen zu geben, die A einfach nicht sehen will und deswegen die Infos auch nur in Form von Salami hier auftischt.

Du bekommst hier Hilfe, Caffery ist auch niemand, der jemanden an‘s Bein kackt. Du scheinst eher ein gravierendes Problem damit zu haben, dass dir ungeschönt gesagt wird, was gerade gewaltig schief läuft.
Jop, aber das hat auch einen Monat gedauert bis das Gericht den Freibetrag erhöht hat. Und mit 1178 ist nicht gut springen. Da gabs dann halt keine Miete.

Habt ihr sonst noch persönliche Fragen? Bin immer für euch da 😊

Wenn, zur Abwechslung, noch jemand was sachliches zum Mietvertragsproblem oder der bestrittenen Forderung zu sagen hat, wäre das allerdings auch gar nichtmal so schlecht 😌
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Re: Buntes Pottpüree an Fragen zur PI

Beitrag von Witwe Bolte »

Nowayout hat geschrieben: 19. Nov 2020, 19:03 ... wenn die Bank den dispo sperrt und das Gehalt auf lächerliche 1178€ begrenzt.
Wie Käsebrot schon schrieb:
Die 1.178,59€/Monat sind der Grundfreibetrag für jeden.
Wenn Du aber mehr verdienst, soll Dir auch mehr von Deinem Einkommen bleiben, meint der Gesetzgeber, deswegen kannst Du Deinen persönlichen Freibetrag heraufsetzen lassen.
Wie es geht steht hier:
https://schuldner-community.de/pfaendun ... e_erhoehen
Wie kann ich die Freibeträge erhöhen?
Nowayout hat geschrieben: 19. Nov 2020, 19:03
...
A wird nicht der einzige sein der strittige Forderungen nicht begleichen will.
...
Mit dem Inso-Antrag hast Du unterschrieben, dass Du den pfändbaren Teil Deines Gehaltes an den Insolvenzverwalter abtritts (in Deinem Fall 800 €, schreibst Du ... ist ja sooo üppig auch nicht ...).

Es kann Dir doch im Grunde egal sein, wie der IV Dein Geld verteilt (erstmal darf er sich selbst davon 40% nehmen und dann werden die Gerichtskosten bezahlt - und was dann noch an die Gläubiger geht, das kann Dir, wie gesagt, im Grunde doch egal sein. Deswegen "Nebenkriegsschauplatz").

Ich hoffe nur, es haben nicht Frau und Kind(er) unter Deinem Dickkopf zu leiden.
Ein junger gesunder Mann kann es durchaus ne Weile unter ner Brücke aushalten ...
(zugegen, der Winter kommt erst ... Tipp: Besorg Dir einen guten Schlafsack).

Nachsatz:
Hast Du übrigens schon mitgekriegt, dass dies hier ein Schuldner-Forum ist und kein Mietrechts-Forum?
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