Beschluss Insoverfahren aufgehoben

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Kolibri70
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Re: Beschluss Insoverfahren aufgehoben

Beitrag von Kolibri70 »

:( Habe heute einen Brief bekommen, das ich im Restschuldbefreiungsverfahren bin und auch keine Kontoauszüge mehr schicken muss.etc.

Ich habe die neue Kontonummer ja letztens noch mitgeteilt, aber eigentlich bekomme ich ,noch einen Geldbetrag vom Treuhänder zurück.
Anfang des Jahres wurde seitens meiner alten Firma zuviel gepfändet.
Jetzt,da das Konto frei ist,könnte er mir es ja auszahlen.

Kompliziert alles .
Hier verstehe ich aber Gott sei Dank alles,wenn ich meinen Schuldnerberater frage,bin ich hinterher genauso schlau wie vorher
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Itak65
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Re: Beschluss Insoverfahren aufgehoben

Beitrag von Itak65 »

Guten Tag und wieder eine Frage .Ich halte gerade den schlussbericht des insolvenzverwalter in den Händen der wurde mir vom Gericht zugesandt. Das es so schnell geht hätte ich nicht gedacht. Da ich ja erst seit Ende November.22 im insoverfahren bin.
Stehen ja so allerlei Sachen drin,was mich etwas irritiert ist der Satz DIE MITARBEIT DER SCHULDNERIN WAR ZUFRIEDENSTELLEND. Das kapiere ich nicht ich musste nicht einmal wegen etwas angemahnt werden lohnzettel Kontoauszüge immer super pünktlich per Mail versendet auch den unbefristeten Arbeitsvertrag ,ich wurde von der Firma übernommen.Steuererklärungrn wurden auch ohne Mahnungen etc erledigt.
Da steht ich kann dazu binnen 2 Wochen Stellung nehmen.
Ob ich auf das zufriedenstellend reagieren oder ist das io so was meint Ihr?
Habe sämtlichen E Mail verkehr aufgehoben.

Danke schön mal im voraus
Itak 65
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tidus82
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Re: Beschluss Insoverfahren aufgehoben

Beitrag von tidus82 »

Äh, warum siehst du das als negativ an? Da steht doch zufriedenstellend. Das ist doch keine schulnote oder Arbeitszeugnis - entweder zufrieden oder nicht zufrieden - da gibts nichts dazwischen.
Sieh das als 1 mit Bienchen an :)

Warum möchtest du Stellung dazu beziehen?
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Itak65
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Re: Beschluss Insoverfahren aufgehoben

Beitrag von Itak65 »

Ok da bin ich beruhigt ja arbeitszeignis sowas in der Art. Bin auch froh ihre kosten sind schonmal gedeckt.
Vielen Dank für die rasche Antwort hätte sonst keine ruhige Nacht gehabt.
Itak 65
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Itak65
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Re: Beschluss Insoverfahren aufgehoben

Beitrag von Itak65 »

Nein dachte nur Tidus das AG meinte natürlich zu dem gesamten schlussbericht kann ich Stellung beziehen scheint aber alles korrekt zu sein.
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tidus82
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Re: Beschluss Insoverfahren aufgehoben

Beitrag von tidus82 »

Das ist dein Recht - und die entsprechende Belehrung dazu. Mehr nicht :) interpretiere da einfach nicht zu viel hinein. Da steht nur positives
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Itak65
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Re: Beschluss Insoverfahren aufgehoben

Beitrag von Itak65 »

Danke tidus 82
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Itak65
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Re: Beschluss Insoverfahren aufgehoben

Beitrag von Itak65 »

Ich sehe gerade die Rückseiten sind auch bedruckt was bin ich froh da steht mir sind keine Tatsachen bekannt geworden ,die einen versagungstatbestand i.S.d paragr.290 Inso begründen.
Was ist das für ein gutes Gefühl. Jetzt heisst es noch warten bis zur Aufhebung und was mit der vbuh wird. Da habe ich bis jetzt noch nichts wieder gehört.
Angenehmes Wochenende allen
Itak65
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tidus82
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Re: Beschluss Insoverfahren aufgehoben

Beitrag von tidus82 »

Da wird auch nichts kommen :) alles gut, mach dir keine sorgen
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Kolibri70
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Re: Beschluss Insoverfahren aufgehoben

Beitrag von Kolibri70 »

Hallo

Ich hätte noch eine Frage zum Thema.

Ok,zwei Fragen:-))

Bei mir wurde Anfang des Jahres vom AG zuviel gepfändet.
Bekommt man das automatisch irgendwann vom TH zurück gezahlt?

Frage 2.

Bin ja nun in der Wohlverhaltensphase, Konto wird nicht mehr gepfändet.
Was ist wenn meine Mutter,mir zum Beispiel Geld überwiesen würde? Darf ich solche Schenkungen behalten?
Frage nur,weil sie mir Geld zur Einschulung von meinem Enkel überweisen wollte und ich mich gar nicht so recht traue,so etwas anzunehmen.

Lg Kolibri70
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