Antrag Privatinsolvenz - fehlende Angabe

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imker
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Re: Antrag Privatinsolvenz - fehlende Angabe

Beitrag von imker »

Und was hindert Dich, den Antrag vor Eröffnung zurückzunehmen?
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dalmat
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Re: Antrag Privatinsolvenz - fehlende Angabe

Beitrag von dalmat »

Wegen dieser ganzen Problematik befinde ich mich auch schon in Therapie. Man muss da lange in die Vergangenheit schauen bei mir. Meine Mutter hatte nie viel Geld und Taschengeld gab es auch nicht. Wenn Geld da war, habe ich es ausgegeben. Dazu habe ich als Jugendlicher auch Geld geklaut. Irgendwann war mein Dispo ausgereizt, als ich nicht mehr zu HAuse gelebt habe. Umgeschuldet mit etwas um drauf. So ging das dann weiter. Ich hatte bis Mitte Ende Dezember gut verdient. Dann ein halbes Jahr krank. Dann ging es los. Ein Darlehen nach dem anderen geplatzt, weil ich es nicht mehr bedienen konnte.

2009 habe ich meine Frau kennengelernt. Sie wusste dass ich gut verdiene. Aber, dass ich Schulden hatte bzw. habe, hatte, wusste sie zu diesem Zeitpunkt nicht. Sie hatte sich nur gewundert, dass ich mit meinem Gehalt nicht klarkomme. Ich hatte 2009 so ein Schiss ihr von meinen Schulden zu erzählen. Ich wollte sie damals unbedingt haben. Dann ist das ganze zu so einer Art "Selbstläufer" geworden.

Sie hat mich immer wieder gefragt, ob wir uns dies oder jenes leisten können. Ich immer gesagt, ja können wir indem ich immer mehr Geld bei der Bank gepumpt, weil ich nie den Arsch in der Hose hatte ihr von meinen Geldproblemen zu erzählen.

Meine Frau ist, ich weiß nicht warum, immer noch bei mir und steht mir trotz allem bei. Meine Frau hat mittlerweile die Hand auf meinem Konto mit einer Vollmacht und Einsicht auf mein Konto und ich muss jede Woche Rechenschaft ablegen, was wofür ausgegeben wurde. Aber das finde ich okay. Es nimmt mir die Angst vor Geld. Ich bin wohl das klassische "Schuldenopfer". Wenn Geld da ist wird es ausgegeben ansonsten wird bei der Bank welches geborgt.

Jetzt bekomme ich es langsam hin, sparsam mit Geld umzugehen und ich überlege zweimal brauche ich dieses oder jenes. Eher verzichte ich und tue meinen Kindern was gutes.

Ich bin eigentlich froh darüber, dass ich nun in die Inso gehe auch wenn es mich sehr schmerzt aber nur so bekomme ich meine Schulden los auch wenn meine Frau und meine Kinder darunter leiden müssen. Ich bin auch sehr froh darüber, das sie dien Hand auf dem Betrag hat, den ich im Juni ausgezahlt bekommen habe. Der wäre sonst wohl auch schon weg. :/
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dalmat
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Re: Antrag Privatinsolvenz - fehlende Angabe

Beitrag von dalmat »

imker hat geschrieben: 15. Okt 2021, 07:03 Und was hindert Dich, den Antrag vor Eröffnung zurückzunehmen?
Das ich nur mit der Insolvenz meine Schulden in den Griff bekomme
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caffery
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Re: Antrag Privatinsolvenz - fehlende Angabe

Beitrag von caffery »

dalmat hat geschrieben: 15. Okt 2021, 08:01
imker hat geschrieben: 15. Okt 2021, 07:03 Und was hindert Dich, den Antrag vor Eröffnung zurückzunehmen?
Das ich nur mit der Insolvenz meine Schulden in den Griff bekomme

In diesem Satz verbergen sich leider zwei Missverständnisse in einem.

Erstens: Der Imker fragte nach der Zurücknahme des Antrags, da bei einer Antragstellung bei der die genannten Rechtsgeschäfte länger als 3 Monate in der Vergangenheit liegen, diese mit höchster Wahrscheinlichkeit unschädlich sind. (Dann könnte der Verwalter z.b. höchstwahrscheinlich nicht mehr die 2000 Schleifen von Deiner Frau zurückfordern)

Zweitens: Was Witwe Bolte meinte hast Du scheinbar ebenfalls nicht ganz verstanden. Deine Schulden kriegst Du nur in den Griff wenn Du lernst mit Geld umzugehen. Also ist grundsätzlich die richtige Reihenfolge: Erst lernen mit (seinem) Geld umzugehen - dann Insolvenzantrag. Umgekehrt funktioniert das nie - glaub mir - ich mache das schon lange genug.
Wenn Du es falschrum machst, ist das Problem nicht weg - es beginnt nur von vorne.
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dalmat
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Re: Antrag Privatinsolvenz - fehlende Angabe

Beitrag von dalmat »

caffery hat geschrieben: 15. Okt 2021, 08:17
dalmat hat geschrieben: 15. Okt 2021, 08:01

Das ich nur mit der Insolvenz meine Schulden in den Griff bekomme

In diesem Satz verbergen sich leider zwei Missverständnisse in einem.

Erstens: Der Imker fragte nach der Zurücknahme des Antrags, da bei einer Antragstellung bei der die genannten Rechtsgeschäfte länger als 3 Monate in der Vergangenheit liegen, diese mit höchster Wahrscheinlichkeit unschädlich sind. (Dann könnte der Verwalter z.b. höchstwahrscheinlich nicht mehr die 2000 Schleifen von Deiner Frau zurückfordern)

Zweitens: Was Witwe Bolte meinte hast Du scheinbar ebenfalls nichts verstanden. Deine Schulden kriegst Du nur in den Griff wenn Du lernst mit Geld umzugehen. Also ist grundsätzlich die richtige Reihenfolge: Erst lernen mit (seinem) Geld umzugehen - dann Insolvenzantrag. Umgekehrt funktioniert das nie - glaub mir - ich mache das schon lange genug.
Wenn Du es falschrum machst, ist das Problem nicht weg - es beginnt nur von vorne.
Okay. Dann habe ich tatsächlich beides falsch verstanden. Aber InsoAntrag zurücknehmen. Geht das denn einfach so? ich meine, die außergerichtliche Schuldenbereinigung ist vor jetzt genau drei Monaten fehlgeschlagen. Das heißt, ich müsste doch dann alles von vorne beginnen und es gibt doch auch diverse §§ in den steht dass die RSB versagt werden kann wenn man keine Inso beantragt obwohl man weiß, dass man eigentlich nicht zahlen kann. Ich habe ja nun schon die erste titulierte Forderung, fünf könnten es werden am Ende. Ich möchte tatsächlich auch nichts falsch habe aber den Eindruck, dass ich grade alles falsch mache was man falsch machen kann.
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caffery
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Re: Antrag Privatinsolvenz - fehlende Angabe

Beitrag von caffery »

dalmat hat geschrieben: 15. Okt 2021, 08:26 Aber InsoAntrag zurücknehmen. Geht das denn einfach so?
Ja, bis das Verfahren eröffnet ist. Erst wenn das Gericht eröffnet hat gibts keinen Weg zurück.
dalmat hat geschrieben: 15. Okt 2021, 08:26 ich meine, die außergerichtliche Schuldenbereinigung ist vor jetzt genau drei Monaten fehlgeschlagen. Das heißt, ich müsste doch dann alles von vorne beginnen
Der gescheiterte außergerichtliche Einigungsversuch ist grundsätzlich sechs Monate gültig - erst dann müsste man von vorne beginnen. Das würde also zeitlich wunderbar passen...
dalmat hat geschrieben: 15. Okt 2021, 08:26 und es gibt doch auch diverse §§ in den steht dass die RSB versagt werden kann wenn man keine Inso beantragt obwohl man weiß, dass man eigentlich nicht zahlen kann.
Aiaiai - das sind aber große Flöhe da in Deinen Ohren ;)
Im Ernst: Das ist Kokolores. Bei dem was Du meinst geht es um laufende Geschäftsbetriebe i.z.m. Insolvenzverschleppung. Du als Verbraucher bist damit in keinster Weise gemeint.
dalmat hat geschrieben: 15. Okt 2021, 08:26 Ich habe ja nun schon die erste titulierte Forderung, fünf könnten es werden am Ende.
Ja und? Auch wenns 20 wären - dann sind sie halt da. Es gibt unzählige Leute die haben schon seit Jahrzehnten Schulden die sie nicht zahlen können. Sie leben halt mit ihren Schulden - lassen sich fruchtlos pfänden, lassen ab und zu mal Inkassotextbausteine an sich abperlen und leben zufrieden vom Unpfändbaren. Sitzen die alle im Schuldenknast? Natürlich nicht!
dalmat hat geschrieben: 15. Okt 2021, 08:26 Ich möchte tatsächlich auch nichts falsch habe aber den Eindruck, dass ich grade alles falsch mache was man falsch machen kann.
Es ist hier auch nicht ganz einfach was sinnvolles zu schreiben da ich den Zusammenhang ja kaum kenne. So richtig gut beurteilen kann man das natürlich nur im persönlichen Kontakt wenn man einen Blick auf den Gesamtzusammenhang hat.
Ich will Dich auch nicht immer weiter verunsichern - aber wenn hier jemand was scheibt was mir nicht ganz unschädlich vorkommt habe ich halt den Drang das kundzutun - schon alleine für alle die da nach uns kommen und sich vielleicht in der Geschichte wiederfinden.
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dalmat
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Re: Antrag Privatinsolvenz - fehlende Angabe

Beitrag von dalmat »

Ich danke Dir für Deine Offenheit.
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Witwe Bolte
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Re: Antrag Privatinsolvenz - fehlende Angabe

Beitrag von Witwe Bolte »

Respekt für Deine Offenheit, dalmat !

So ganz "verkehrt" kannst Du ja nicht sein, wenn Deine Frau trotz allem zu Dir hält und jetzt ihr gegenüber offen bist und ihr gemeinsam dies Problem mit dem Geld angeht.

Ich glaube, dass viele Männer glauben, dass ihre Frau den "Goldesel" von ihnen erwarten
(der genug Geld nach Hause bringt) und wenn das nicht mehr klappt (mit dem "genug Geld"),
dass die Frauen ihnen dann weglaufen würden ...
(... soll ja auch tatsächlich vorkommen, DASS so manche Frau dann weg ist, wenn die Kohle nicht mehr stimmt).

Ihr seid doch auf einem guten Weg.
Also passt jetzt auf die "Stolpersteine" auf diesem Weg gut auf!
(= falsche Angaben im Inso-Antrag)

Es gibt bisher nur einen "Titel", schreibst Du, und Du erwartest, dass weitere kommen können ?
Gibt es denn schon eine Kontopfändung ?
Bist Du zZt in einem Arbeitsverhältnis ?
Falls "ja": Gibt es bereits eine Lohnpfändung ?

Vielleicht besprichst Du die Situation noch einmal mit der Schuldnerberatung,
mit den Infos hier von Imker+caffery,
die den AEV (= aussgerichtlicher Einigungsversuch) gemacht hat ?
(hoffentlich hast Du keinem Anwalt gutes Geld dafür bezahlt)

Viel Glück weiterhin !
(hattest Du ja schon seit 2009, als Du Deine Frau gefunden hast )
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dalmat
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Re: Antrag Privatinsolvenz - fehlende Angabe

Beitrag von dalmat »

Danke
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dalmat
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Re: Antrag Privatinsolvenz - fehlende Angabe

Beitrag von dalmat »

Hallo. Ich wollte Euch mal auf dem laufenden halten. Ich hatte eben mein erstes Gespräch mit dem InsoVerwalter bzw. mit der Sachbearbeiterin. Es war sehr entspannt und sehr freundlich (sind ja auch nur Menschen). Alles erklärt. Sie hat mich ganz viel gefragt, was ich natürlich alles korrekterweise beantwortet habe. Habe auch die Problematik mit dem Geld erklärt und da meinte sie, dass es nicht interessiert. Alles von vor drei Monaten ist ihr egal. Für sie ist der Zeitraum ab Juli interessant. Ich soll nur monatlich meine Einkommensnachweise hinschicken. Mietverhältnis und Garten sind bereits freigegeben und auch die Steuererstattung, die wir im August erhalten haben, ist ihr egal. Wie hat sie gesagt "na das haben Sie doch schon ausgegeben." Habe sie auch gefragt wegen dem "halben" Kind. Davon hält der InsoVerwalter in meinem Fall nicht viel, da meine Frau unter der Pfändungsfreigrenze liegt und es somit eine Härte darstellen würde nur zwei "halbe" Kinder statt zwei "vollen" Kindern zu berücksichtigen. Die Steuererklärung für 2021 soll ich machen und denen dann einfach den Bescheid zukommen lassen mit der Aufteilungsquote. Sie hat mir auch noch ganz viele Tipps gegeben. Es war wirklich toll gewesen mit Ihr zu telefonieren. Und sie schließen auch noch mein altes Konto wo eh nichts mehr drauf ist. Sie meinte auch, wenn ich was vergessen habe, ist das nicht schlimm. Ich kann jederzeit nachmelden.

Das wollte ich Euch mal schnell mitteilen.

P.S.: Ich weiß, das es auch anders hätte laufen können.
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