Zwangsvollstreckung Anwaltliche Vollmacht

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caffery
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Re: Zwangsvollstreckung Anwaltliche Vollmacht

Beitrag von caffery »

Was hat denn die Tatsache, dass die Forderung zuvor schon beim GV war damit zu tun, dass sie nicht Teil des Bereinigungsplans gewesen ist?
Und was hat das dann wieder mit dem Sinn oder Unsinn einer Insolvenzeröffnung zu tun?

Hat Dir mal einer dergestalt Dünnpfiff erzählt, dass titulierte Forderungen nicht beim Schuldenbereinigungsplan "mitmachen dürfen" oder ähnliches? Dann sage ich Dir jetzt: Das ist Dünnpfiff.

Ansonsten fehlen mir grade die Ideen darauf rumzuraten, welche essentiellen Punkte Du noch völlig falsch zu wissen glauben könntest. Vielleicht fällt wemanders ja dazu noch was ein.
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Witwe Bolte
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Re: Zwangsvollstreckung Anwaltliche Vollmacht

Beitrag von Witwe Bolte »

Sorry, schuldino, ich habs noch immer nicht verstanden ... (muss aber auch nicht).

Wieso gibt es da noch " ... diese eine Forderung ... vor dem Schuldenbereinigungsverfahren" ?
Ich dachte, ein AEV umfasst ALLE bestehenden Forderungen ?
Diese eine aber nicht ?
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schuldino
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Re: Zwangsvollstreckung Anwaltliche Vollmacht

Beitrag von schuldino »

alle Forderungen sind im Schuldenbereinigungsplan enthalten ( Plan von August 2019),
diese eine Forderung auch,
es kam aber zu keiner Einigung, die geforderte Summe war ca. 250 € (ca. 30% im Plan = ca. 75 €)
nach der Korrektur durch den GV dann noch ca. 100 €
deshalb:

ich bezahle das jetzt fertig bekomme den Titel
und nur wenn dann noch etwas käme müßte ich weiter handeln,
ich werde jetzt keine Vermögensauskunft abgeben oder Insolvenzantrag stellen wegen
dieser einen Forderung alleine.

oder darf ich das nicht?
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caffery
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Re: Zwangsvollstreckung Anwaltliche Vollmacht

Beitrag von caffery »

Du machst mich echt fertig.
Spreche ich denn finnisch? ;)
schuldino hat geschrieben: 21. Jan 2021, 16:45 alle Forderungen sind im Schuldenbereinigungsplan enthalten,
diese eine Forderung auch,
es kam aber zu keiner Einigung, die geforderte Summe war ca. 250 € (ca. 30% im Plan = ca. 75 €)
nach der Korrektur durch den GV dann noch ca. 100 €
Es KANN in einem Schuldenbereinigungsplan nicht zu keiner Einigung mit einem Gläubiger kommen. Alle die nicht wollen, werden vom Gericht gezwungen mitzumachen. Darum gehts ja dabei.

deshalb:
schuldino hat geschrieben: 21. Jan 2021, 16:45 ich bezahle das jetzt fertig bekomme den Titel
und nur wenn dann noch etwas käme müßte ich weiter handeln,
ich werde jetzt keine Vermögensauskunft abgeben oder Insolvenzantrag stellen wegen
dieser einen Forderung alleine.

oder darf ich das nicht?
Ist das alles Unsinn wenn es wirklich einen Schuldenbereinigungsplan gegeben hätte, bei dem diese Forderung (wie Du ja oben sagst) mitgemacht hätte.
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schuldino
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Re: Zwangsvollstreckung Anwaltliche Vollmacht

Beitrag von schuldino »

der außergerichtliche Schuldenbereinigungsplan hatte als Ziel ca. 30% der Forderungssummen
in 36 Raten zu zahlen und auch Forderungen zu berichtigen.
z.B. wurde von einer strittigen Forderung von ca. 2700 € abgesehen, lt. Schufa unwiederbringliche Forderung
das war ja das Ziel, dem komme ich nach.
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Zuletzt geändert von schuldino am 21. Jan 2021, 17:00, insgesamt 2-mal geändert.
caffery
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Re: Zwangsvollstreckung Anwaltliche Vollmacht

Beitrag von caffery »

schuldino hat geschrieben: 21. Jan 2021, 16:55 der Schuldenbereinigungsplan ist aber außergerichtlich zustande gekommen,
das war ja das Ziel.

Dann war es kein Schuldenbereinigungsplan sondern Quacksalberei.

Wenn das wirklich Dein Ziel war, warst/bist Du einfach leider schlecht informiert. Ein guter Anwalt hätte das geändert bevor er Dein Geld genommen hätte.
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schuldino
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Re: Zwangsvollstreckung Anwaltliche Vollmacht

Beitrag von schuldino »

ich denke das ist alles richtig, wenn es mir egal gewesen wäre
Insolvenz zu beantragen, war es aber nicht.
Die Forderungen waren ca. 7500€, weggefallen 2700 € und davon 30 % sind ca. 1300 € / 36 = knapp 40 € monatlich,
so ist die Rechnung und damit kann ich leben.
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caffery
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Re: Zwangsvollstreckung Anwaltliche Vollmacht

Beitrag von caffery »

schuldino hat geschrieben: 21. Jan 2021, 17:11 ich denke das ist alles richtig, wenn es mir egal gewesen wäre
Insolvenz zu beantragen, war es aber nicht.
Kopf -> Tisch

Du machst das absichtlich, oder? Gibs zu! ;)

Möchte mir mal jemand helfen? Ich bin echt damit überfordert dem guten Menschen hier seinen Denkfehler auszutreiben. pff...echt. Bin ratlos.
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schuldino
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Re: Zwangsvollstreckung Anwaltliche Vollmacht

Beitrag von schuldino »

dann sag mir deine Lösung,
bis Ende des Jahres soll alles abgewickelt sein,
die Häfte ist ja schon um.
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caffery
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Re: Zwangsvollstreckung Anwaltliche Vollmacht

Beitrag von caffery »

schuldino hat geschrieben: 21. Jan 2021, 17:21 dann sag mir deine Lösung,
Das ist ja das Problem - denn ich bin der Ansicht, dies schon mindestens fünfmal getan zu haben (inklusive damals im März).

Ein kleiner Versuch noch?;)

Ein Schuldenbereinigungsplan bezeichnet einen ganzheitlichen und rechtssicheren Entschuldungsplan OHNE Insolvenzeröffnung bei dem mit Hilfe des Insolvenzgerichts ALLE Gläubiger den gleichen Bedingungen zustimmen.

DAS wärs gewesen. Der Anwalt hätte ein Honorar verdient, Du hättest KEINEN Gläubiger mehr am Arsch und ich würde hier nicht das Gefühl haben einer Ampel meinen Terminplan zu erklären.

Sollte mein Standpunkt jetzt weiterhin nicht deutlich geworden sein, gebe ich endgültig auf.
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