Zuviele Gläubiger

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion rund um das Thema Ver- und Überschuldung (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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magMusik
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Re: Zuviele Gläubiger

Beitrag von magMusik »

RubyGloom hat geschrieben: 3. Feb 2020, 23:22
magMusik hat geschrieben: 3. Feb 2020, 23:03 Jetzt will ich mein Leben wieder in den Griff bekommen. Habe die letzten 2 Jahre eine Umschulung gemacht und will beruflich wieder loslegen und möchte in die Familienplanung. Nur das ist der Grund, wieso ich nicht viel Zeit verlieren will. Außerdem dachte ich einfach, dass ich solange ich im ALG 2 bezug bin, es meine Verhandlungsposition stärkt. Wenn ich im Job bin, haben eventuell die Gläubiger ja Hoffnung! Korrigiert mich wenn ich da falsch liege.

Welche Wartezeit hast Du denn bei der SB ?
Die Warscheinlichkeit einen kompetenten Anwalt schneller zu finden (oder überhaupt), ist so hoch, wie dass meine Frau morgen Ihr heiß ersehntes Einhorn bekommt :shock:

Leider ist es so, dass in meiner Region die Caritas, Diakonie und Co nicht vorhanden sind. Zumindest nicht mit einer Schuldnerberatung. Es gibt nur einen Anbieter und die haben c.a 6 - 8 Monate Wartezeit. Meine Gläubigerzahl erfodert leider auch viel Einsatzwillen, sodass ich nicht einfach so zwischen Tür und Angel beraten werden kann.
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magMusik
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Re: Zuviele Gläubiger

Beitrag von magMusik »

Ich stelle mir aber noch eine Frage. Nehmt mir diese Frage bitte nicht übel.

Ist es mir verboten, die Gläubiger einzeln selber zu kontaktieren und ein Zahlungsangebot zu vereinbaren?

Ich habe nämlich schon einige Gläubiger die von sich aus auf ein Teil der Forderung verzichten wollen. Einer möchte von sich aus auf 35 % Prozent verzichten. Darf ich das Angebot nicht annehmen, weil ich sonst die anderen Gläubiger benachteilige?
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insolaner
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Re: Zuviele Gläubiger

Beitrag von insolaner »

RubyGloom hat geschrieben: 3. Feb 2020, 23:22 Die Warscheinlichkeit einen kompetenten Anwalt schneller zu finden (oder überhaupt), ist so hoch, wie dass meine Frau morgen Ihr heiß ersehntes Einhorn bekommt :shock:
verschone uns doch bitte mit Deinen Bett-oder-wo-auch-immer-Geschichten - ich habe eine bildhafte Vorstellung bei solchen Erzählungen :P

Ansonsten unterschreibe ich Deinen Beitrag absolut, eigentlich sollte ich mich auch eher gestern als heute "um den ganzen Scheiss" kümmern, habe aber noch genug anderes vor mir, zumindest noch die nächsten Wochen :/

Vielleicht kann ich ja danach endlich beides angehen, die finanzielle und die psychische Gesundung.
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caffery
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Re: Zuviele Gläubiger

Beitrag von caffery »

magMusik hat geschrieben: 3. Feb 2020, 23:51 Ich stelle mir aber noch eine Frage. Nehmt mir diese Frage bitte nicht übel.

Ist es mir verboten, die Gläubiger einzeln selber zu kontaktieren und ein Zahlungsangebot zu vereinbaren?

Ich habe nämlich schon einige Gläubiger die von sich aus auf ein Teil der Forderung verzichten wollen. Einer möchte von sich aus auf 35 % Prozent verzichten. Darf ich das Angebot nicht annehmen, weil ich sonst die anderen Gläubiger benachteilige?
Warum sollte das denn verboten sein?

Es ist nur völliger Blödinn weil:

- Gläubiger das eigentlich nur machen, wenn ohnehin schon deutlich mehr von der Forderung verjährt ist. Deine Forderungen müssen geprüft/durchgebürstet werden!
- Du Dir damit die Möglichkeit Mehrheiten zu erzielen kaputt machst. Wenn Du jetzt alle zahlst die schon von sich aus auf was verzichten, werden nur die "härtesten" übrig bleiben, was das Erzielen einer Kopfmehrheit zustimmender Gläubiger im außergerichtlichen Einigungsversuch deutlich unwahrscheinlicher macht.
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magMusik
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Re: Zuviele Gläubiger

Beitrag von magMusik »

caffery hat geschrieben: 4. Feb 2020, 07:04
magMusik hat geschrieben: 3. Feb 2020, 23:51 Ich stelle mir aber noch eine Frage. Nehmt mir diese Frage bitte nicht übel.

Ist es mir verboten, die Gläubiger einzeln selber zu kontaktieren und ein Zahlungsangebot zu vereinbaren?

Ich habe nämlich schon einige Gläubiger die von sich aus auf ein Teil der Forderung verzichten wollen. Einer möchte von sich aus auf 35 % Prozent verzichten. Darf ich das Angebot nicht annehmen, weil ich sonst die anderen Gläubiger benachteilige?
Warum sollte das denn verboten sein?

Es ist nur völliger Blödinn weil:

- Gläubiger das eigentlich nur machen, wenn ohnehin schon deutlich mehr von der Forderung verjährt ist. Deine Forderungen müssen geprüft/durchgebürstet werden!
- Du Dir damit die Möglichkeit Mehrheiten zu erzielen kaputt machst. Wenn Du jetzt alle zahlst die schon von sich aus auf was verzichten, werden nur die "härtesten" übrig bleiben, was das Erzielen einer Kopfmehrheit zustimmender Gläubiger im außergerichtlichen Einigungsversuch deutlich unwahrscheinlicher macht.
Ist es nicht auch ein außergerichtlicher Einigungsversuch, wenn ich mit den einzelnen Gläubiger individuelle Vergleiche abschließe. Ist es nicht einfacher wenn der eine Gläubiger mit 50% sich zufrieden gibt, der andere will aber 60%? Ist es nicht einfacher als dass alle mit 50 % zufrieden sein müssen? Steigert dass nicht meine Chance auf eine Einigung? Oder habe ich da einen Denkfehler drin?
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tidus82
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Re: Zuviele Gläubiger

Beitrag von tidus82 »

Du hast dich mit dem Thema "Privatinsolvenz" noch gar nicht beschäftigt, oder?
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magMusik
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Re: Zuviele Gläubiger

Beitrag von magMusik »

tidus82 hat geschrieben: 4. Feb 2020, 08:55 Du hast dich mit dem Thema "Privatinsolvenz" noch gar nicht beschäftigt, oder?
Bin gerade dabei und deswegen habe ich noch Lücken.
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Irgendwo
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Re: Zuviele Gläubiger

Beitrag von Irgendwo »

Ich möchte nicht unhöflich wirken, aber mich beschleicht das Gefühl, dass man es bei Dir mit einer Wand zu tun hat. Du versuchst mit aller Macht Dinge in Betracht zu ziehen, von denen Dir selbst erfahrene, in der Materie verwickelte User hier tendenziell abraten. Das ist nicht nur Unwissen, das Du verbreitest, es grenzt schon an Beratungsverweigerung.

Du kannst gern weiterhin solch seltsame Quoten-Rechnungen bei einem außergerichtlichen Vergleich anstellen und weiterhin kostbare Zeit verstreichen lassen, während andernorts einfach 'ne PI zusammengeschraubt wird und die/der Schuldner hat nach wenigen Wochen Ruhe.

Viel Glück Dir.
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caffery
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Re: Zuviele Gläubiger

Beitrag von caffery »

magMusik hat geschrieben: 4. Feb 2020, 08:52 Ist es nicht auch ein außergerichtlicher Einigungsversuch, wenn ich mit den einzelnen Gläubiger individuelle Vergleiche abschließe.
Nein !
magMusik hat geschrieben: 4. Feb 2020, 08:52 Ist es nicht einfacher wenn der eine Gläubiger mit 50% sich zufrieden gibt, der andere will aber 60%?
Nein
magMusik hat geschrieben: 4. Feb 2020, 08:52 Ist es nicht einfacher als dass alle mit 50 % zufrieden sein müssen?
Nein
magMusik hat geschrieben: 4. Feb 2020, 08:52 Steigert dass nicht meine Chance auf eine Einigung?
Nein Deluxe
magMusik hat geschrieben: 4. Feb 2020, 08:52 Oder habe ich da einen Denkfehler drin?
Ja

... aber es fehlt mir aktuell aus verschiedenen Gründen die Energie Dir diesen Denkfehler auf eine Weise vorzuhalten, von der ich vermuten könnte, dass es bei Dir zu einem Erkenntnisgewinn führt.

Nimms mir nicht übel.
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magMusik
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Re: Zuviele Gläubiger

Beitrag von magMusik »

Irgendwo hat geschrieben: 4. Feb 2020, 15:03 Ich möchte nicht unhöflich wirken, aber mich beschleicht das Gefühl, dass man es bei Dir mit einer Wand zu tun hat. Du versuchst mit aller Macht Dinge in Betracht zu ziehen, von denen Dir selbst erfahrene, in der Materie verwickelte User hier tendenziell abraten. Das ist nicht nur Unwissen, das Du verbreitest, es grenzt schon an Beratungsverweigerung.

Du kannst gern weiterhin solch seltsame Quoten-Rechnungen bei einem außergerichtlichen Vergleich anstellen und weiterhin kostbare Zeit verstreichen lassen, während andernorts einfach 'ne PI zusammengeschraubt wird und die/der Schuldner hat nach wenigen Wochen Ruhe.

Viel Glück Dir.
Ich habe null Ahnung das stimmt und aus diesem Grund bin ich gerade dabei mich zu informieren. Unter anderem informiere ich mich auch hier im Forum und lese viele Themen. Es tut mir leid, wenn ich das Gefühl entwickle, dass man mit mir gegen die Wand fährt, aber ich bin halt verunsichert.

Das einzige was mich stört, ist die Tatsache, dass für viele hier eine Privatinsolvenz die einzige wahre Möglichkeit ist. Aber wieso? Die Schulden sind zum Teil berechtigt, also darf ich den Versuch doch starten zumindest ein Teil davon zu bezahlen. Außerdem ist es, wie ich schon sagte, mir persönlich wichtig, eine saubere Schufa zu haben und ein normales Wirtschaftsleben führen zu können. Ja, ich habe die Möglichkeit mit 35% nach 3 Jahren raus zu sein, aber was spricht z.B gegen 50% und sofort. Gerade bei meiner Schuldensumme, macht das nicht den riesen Unterschied.
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