Zahlungsverjährung beim Finanzamt/Praxis

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Schuldine
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Re: Zahlungsverjährung beim Finanzamt/Praxis

Beitrag von Schuldine »

Der Staat hat zwar ein paar Sonderrechte, was die Beitreibung von Forderungen angeht, aber eine regelmäßige EMA-Abfrage eines ordnungsgemäßig gemeldeten und erreichbaren Schuldners reicht für die Unterbrechung der Verjährung wohl sicher nicht aus!

Eine EMA-Abfrage dient ja lediglich dem Zweck den Schuldner zu erreichen, um Forderungen unter der Meldeadresse bei ihm geltend zu machen.

Da du scheinbar seit Jahren unter gleicher Adresse gemeldet und somit auch erreichbar bist (wie auch in der Vergangenheit) besteht hierzu eindeutig gar kein Anlass.

Zudem lag doch sogar eine Konto-Pfändung vor, die inzwischen zurück genommen wurde.

Ich denke, dass du dir hier unnötig Gedanken machst und die Forderung beim Finanzamt zwischenzeitlich niedergeschlagen wurde. ;)

Halte jetzt einfach noch ein bisschen die Füße still und warte die nächste Frist ab, in der dir eine Zahlungsaufforderung des FA zugehen müsste. Hefte alles fein säuberlich ab (auch die Mitteilung der Bank) und lehne dich zurück.

Entgegen allem, was man über "ewige Schulden beim Staat" so hört und liest, erledigen sich auch diese mitunter irgendwann! Ich kann das aus eigener Erfahrung bestätigen! :D
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Susanne72
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Re: Zahlungsverjährung beim Finanzamt/Praxis

Beitrag von Susanne72 »

Schön wäre es. Unterm Strich hat mir eigentlich nur die Aufhebung der Kontopfändung Hoffnung gegeben. Was ein bisschen verwundert: Mir ist diese Aufhebung nur indirekt und zwar von der Bank mitgeteilt wurde.
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Susanne72
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Re: Zahlungsverjährung beim Finanzamt/Praxis

Beitrag von Susanne72 »

Verschiedentlich liest man, dass man einen "Kontoauszug" beim FA anfordern kann über aktuelle Zahlungsverfplichtungen. Hat das mal jemand gemacht? Wie gesagt: Ich will nicht unnötig schlafende Hunde wecken
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Schuldine
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Re: Zahlungsverjährung beim Finanzamt/Praxis

Beitrag von Schuldine »

Kann man machen, kann aber leider tatsächlich nach hinten losgehen.

Ich bin genau deshalb damals mal persönlich beim Sachbearbeiter gewesen und der war nach einem Blick in den PC nicht begeistert. Er murmelte nur 'hätten Sie mal besser nicht gefragt'.

Eine Finanzbeamtin aus meinem Bekanntenkreis hat mir später erklärt, dass es vor einer Niederschlagung der Forderung beim FA irgendwelche Fristen gibt. Wurde die Akte soundsolange nicht mehr bearbeitet oder geöffnet, folgt danach die Niederschlagung.

Ich war damals wohl kurz vor Fristablauf da wegen des "Kontoauszugs" und die Frist begann danach von vorne.

So sehr es dich auch juckt, lass den Hund besser weiterschlafen.
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Susanne72
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Re: Zahlungsverjährung beim Finanzamt/Praxis

Beitrag von Susanne72 »

Das ist ja eine Story aus der Hölle. Wieviel Zeit hättest du noch vergehen lassen müssen?
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Schuldine
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Re: Zahlungsverjährung beim Finanzamt/Praxis

Beitrag von Schuldine »

Nur eine der vielen Stories aus der Hölle! :roll:

Ich kann es dir nicht mehr genau sagen.
Ich war irgendwann im Frühjahr dort und Vollstreckungsankündigungen zur Verjährungsunterbrechung (5 Jahre) kamen gewöhnlich irgendwann im September.

Die kam dann auch im selben Jahr - aber ohne meine Rückfrage wäre die wohl nicht mehr erfolgt.
Die nächste nach 5 Jahren kam dann auch noch und danach nichts mehr seit 2011.
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Susanne72
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Re: Zahlungsverjährung beim Finanzamt/Praxis

Beitrag von Susanne72 »

Sprich: Du könntest jetzt risikolos noch mal zum Sachbearbeiter gehen und dir das bestätigen lassen? Kann es sein, dass die intern alles niederschlagen, was sagen wir 15 Jahre erfolglos war z.b.? Gerne auch noch mehr Geschichten aus der Hölle...
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Schuldine
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Re: Zahlungsverjährung beim Finanzamt/Praxis

Beitrag von Schuldine »

Vermutlich könnte ich das, vorausgesetzt es gäbe nach dieser langen Zeit dazu beim FA überhaupt noch Daten.
Ich verspüre nur absolut keinen Bedarf.
Ich wohne seit 1996 unter gleicher Adresse, unter der man mich auch früher immer erreicht hat.
Die Verjährungsunterbrechungen blieben in 2016 und 2021 aus.

Irgendwelche Regelungen bzgl. Niederschlagung gibt es beim FA definitiv. Wie die genau aussehen, da müsstest du dich durch die AO wühlen.
Ich weiss nur, dass das FA nicht niederschlagen muss, sondern niederschlagen kann - unter gewissen Voraussetzungen. Es liegt dann wohl im Ermessensspielraum des FA/Sachbearbeiters.
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Susanne72
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Re: Zahlungsverjährung beim Finanzamt/Praxis

Beitrag von Susanne72 »

für das eigene Wohlbefinden würde ich das aber an deiner Stelle machen. Ich überlege da auch hin und her. Wobei in deinem Fall: Wenn bis 2016 nicht gehemmt, dann kann man m.E. auch nicht z.b. 2018 eine Hemmung aussprechen. Und in der AO finde ich nichts. Tatsächlich gilt wohl: Was macht der Sachbearbeiter.
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Schuldine
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Re: Zahlungsverjährung beim Finanzamt/Praxis

Beitrag von Schuldine »

Nee - ich brauche das wirklich nicht (mehr) für mein Wohlbefinden!
Dem FA sind meine (sanierten) Vermögensverhältnisse spätestens seit 2020 bekannt und die Grundsteuer-Erklärungen meiner Immobilien liegen dort auch vor.
Hätten die noch was von mir gewollt (neben dem, was sie seit 2020 auch bekommen haben!) hätten sie sich längst melden und "zuschlagen" können.

Ich verstehe aber, wie du dich fühlst. Dieses Gefühl hat mich ca. 20 Jahre begleitet.
Diesen Drang sich zu vergewissern, dass da kein Damokles-Schwert mehr über einem ist, das doch plötzlich noch runterschlagen könnte. Man doch gerne seine Verbindlichkeiten regeln möchte um sich frei zu fühlen.
Ja - und deshalb geht man dann zum FA und weckt schlafende Hunde .... funktioniert übrigens auch bei anderen Gläubigern oder indem man z.Bsp. Auskunfteien kontaktiert.

Manchmal, wenn man sich mucksmäuschenstill verhält, arbeitet die Zeit auch für dich! ;)
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